Kontopfändung in der Ausbildung, dringend Hilfe benötigt

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Also erst mal der Reihe nach.

Wenn Du noch kein P-Konto bei der Bank hast, ist als erstes der Kontakt zur Bank notwendig.

  • richte dort ein P - Konto nur für dich ein.

  • beantrage bei der Bank für den Eingang Gehalt des Partners einen Pfändungsschutz - das geht,.

  • Nach ca. 3 bis 5 Tagen ist dein Konto geschützt gegen Pfändung bis zur Freigrenze, die liegt auf jeden Fall über deinem Gehalt also mal keine Sorge da nehmen die nichts weg.

  • Warum hast du den den Gläubigern keine Raten angeboten und wenn es nur 20 Euro im Monat sind. und egal ob sie das annehmen oder nicht, die zahlst du auf jeden Fall. So wird die Schuld weniger und sie hätten auf Pfändung verzichtet.

Der OGV kann nun auch nicht mehr viel machen, es sei denn du kannst die Schulden in 6 Raten bezahlen aber das wird wohl nicht möglich sein.

Hast Du noch Fragen dann melde dich einfach noch mal.

SarahSuuu 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 17:22

Vielen Dank für die Antwort.

Ich streite ja bereits seit drei Jahren mit denen wegen einer Ratenzahlung. Mir waren maximal 30 Euro möglich und das wurde immer abgelehnt weil die gesagt haben ich könne nur ab 60 Euro eine Ratenzahlung vereinbaren. Dann habe ich zwischen durch hier und da mal 20 und mal 30 Euro gezahlt, damit man mir nicht vorwerfen kann ich hätte mich nicht gekümmert.

D.h. also ich bin mit einem ganz normalem Girokonto wie ich es jetzt bei der Postbank habe auch mit dem geringem Gehalt pfändbar?

Das Problem bei dem P-Konto sind in meinen Augen die beschränkten Möglicjkeiten die man hat, wie z.B. das meine Daueraufträge und sonstige Verbindungen nicht mehr so laufen wie derzeit

DahleRieger  11.12.2012, 17:27
@SarahSuuu

Also die Postbank sieht Kontenpfändungen nicht gern und kündigt meist den Kunden.

  • Ein P- Konto steht aber jedem zu.

  • die Kosten sind leider recht hoch als Grundgebühr meist um die 10,-- Euro und jede Buchung kostet bis zu 25 Cent extra. Dafür ist aber das Geld geschützt und kann nicht gepfändet werden bis zur Freigrenze.

  • auf deinem jetzigem Konto wird das Geld nach wenigen Tagen überwiesen ob du willst oder nicht,

  • richte dir das P Konto ein und dazu einen Dauerauftrag über 30 Euro und bitte den Gerichtsvollzieher ein gutes Wort für dich ein zu legen.

  • nur an das Geld vom jetzigem Konto kommst du nicht mehr ran es sei denn du stellst es auf ein P Konto um.

SarahSuuu 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 17:51
@DahleRieger

Vielen dank für die Hilfe. Dann werde ich morgen wohl mal die Postbank Filiale aufsuchen. Ich habe gehofft es geht irgendwie anders weil ich doch noch Hoffnung hatte das man mit 600 Euro bei einem normalen Girokonto geschützt ist.

DahleRieger  13.12.2012, 09:37
@SarahSuuu

Nein das ist nicht mehr möglich, selbst die Harz IV Bezüge sind nicht sicher, wenn man kein P-Konto mehr hat.

Viel Erfolg

Sofort das Konto in ein P-Konto umwandeln, ansonsten ist alles weg, da es auf einem Nicht-P-Konto keinerlei Pfändungsschutz mehr gibt.

Dann ist die Sache erst einmal ausgestanden.

Nun zu der Sache mit dem Gehalt des Partners:

Wenn Du der alleinige Kontoinhaber bist, wird das Geld des Partners mitgepfändet. Es ist dann durch den Partner eine Drittwiderspruchsklage einzureichen (gem. § 771 BGB).

DerSchopenhauer  11.12.2012, 18:02

Noch eine Bemerkung zu Deiner Anmerkung, daß der RA des Gläubigers Dir keinen Rat gegeben hat - wenn er das gemacht hätte, hätte er gegen die Interessen seines Mandanten gehandelt - das darf er nicht!!!

SarahSuuu 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 10:00
@DerSchopenhauer

Ich fands nur sehr unfreundlich, da ich ja seit Jahren um eine Ratenzahlung kämpfe die mir nie gestattet wurde und dann eine Pfändung eingeleitet wird. Da ich nur nachgefragt habe was ich denn nun tun kann, kam nur in einem sehr unfreundlichen Ton "Sie können rein gar nichts machen, der Bescheid liegt Ihrer Bank vor" und auf Nachfrage wann ich denn nun Benachrichtigt werde, ob die Pfändung durch geht oder nicht kam nur "Sie erhalten überhaupt keinen Bescheid, das geht nun nur noch den Gerichtsvollzieher, uns und die Bank etwas an".

Eine Möglichkeit wäre es, sich an eine örtliche Schuldnerberatung zu wenden und mit deren Hilfe eine langfristige Lösung mit dem Gläubiger auszuhandeln.

DahleRieger  11.12.2012, 17:21

damit ist aber sein Problem vor Weihnachten nicht gelöst

Ja du solltest dein Konto umbedingt in ein P- Konto umwandeln,und da aber nur dein Geld drauf kommen lassen ,nicht das Geld deines Partners ,denn alles was über 1028 € hinaus geht also aufs Konto kommt ist weg.Am besten dein Patrner lasst sein Geld auf sein eigenes Konto kommen.

Du musst dein Konto in ein P- Konto umwandeln lassen ,dann hast du eine Freiheitsgrenze von 1028 €.Dein Partner sollte sich auch ein eigenes Konto zulegen ,den sonst ist dieses Geld weg.Ein P-Konto kann auch nur auf eine Person laufen.