Pfändung auf Zweitkonto?
Ich habe zwei Konten, ein P-Konto bei der Sparkasse und ein zweites Konto bei der Solaris Bank.
Ich habe eine Zeit lang Pfändungen auf meinem P-Konto gehabt dies liegt aber eine Weile zurück. Irgendwann habe ich angefangen das Solaris Konto zu nutzen weil es bequemer war mit Applepay etc. Nun kommt mein Gehalt auch auf dieses Konto und ich habe eine Pfändung erhalten.
Ich habe ja bereits ein PKonto und ein zweites ist nicht erlaubt. Wie komm ich an mein Geld? Den Gläubiger habe ich kontaktiert aber hier ist keine Einigung möglich.
5 Antworten
Irgendwann habe ich angefangen das Solaris Konto zu nutzen weil es bequemer war mit Applepay etc.
Das ist durchaus zulässig - aber ebenso ist es zulässig, den PfÜB auf weitere dem Gläubiger bekannt werdende Kontenverbindungen auszudehnen. NB.: Bei Umleitung des Gehalts auf ein anderes Konto steht schnell der Anfangsverdacht der Pfändungsvereitelung im Raum.
Nun kommt mein Gehalt auch auf dieses Konto und ich habe eine Pfändung erhalten.
Ist eben so.
Ich habe ja bereits ein PKonto und ein zweites ist nicht erlaubt.
Richtig.
Wie komm ich an mein Geld?
Du musst zum Vollstreckungsgericht und die Freistellung des dir zustehenden Freibetrags per Antrag einfordern. Das war bis zur Einführung des P-Kontos übrigens das übliche Verfahren. Allerdings dauert das etwa 14 Tage.
Siehe dazu u.a.
https://www.smartlaw.de/rechtsdokumente/schulden-insolvenz/freigabe-unpfaendbarer-betraege
Den Gläubiger habe ich kontaktiert aber hier ist keine Einigung möglich.
Tja, warum auch?
Nur ein p konto geht. Warum hast Du das gemacht? (schulterzuck)
deine Schulden zahlen, anders kommst da nicht mehr raus
Wenn du ein P Konto besitzt, darfst du kein weiteres besitzen. Das zweite bei Solaris wo die Pfändung drauf ist, ist Pfändbar. Warum machst du sowas?
Das ist alles korekt gelaufen.
Das Geld wirst du nicht zurück bekommen können.
Ich denke nicht, dass ein Einspruch erfolg haben dürfte.
ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde. Der unpfändbare Betrag des Existenzminimums steht dem Schuldner in jedem Fall zu. Das P-Konto ist ja nur deswegen eingeführt worden, um es dem Schuldner (und dem Vollstreckungsgericht) zu ersparen, jedesmal bei einer Pfändung zum Gericht rennen und dne entsprechenden Antrag neu ausfüllen zu müssen. Inwiefern dies im vorliegenden Fall dann die Unpfändbarkeit auf dem P-Konto tangiert, steht auf einem anderen Blatt.
Doch. Die Bank, die den PfÜB erhalten hat (hier die Solarisbank) kehrt das Geld erst nach Ablauf der Einspruchsfrist an den Gläubiger aus. Der Pfändungsfreibetrag steht dem Schuldner ja trotzdem zu, auch wenn er ein separates P-Konto hat, auf welches eben nur gerade kein Geld eingegangen ist. Aber der Antrag auf Freigabe ist dann durch den Schuldner beim zuständigen Vollstreckungsgericht selbst zu stellen. Erst mit entsprechender Freigabe durch das Gericht darf die Bank dieses Geld dem Schuldner entweder wieder gutschreben, respektive das Konto insofern freigeben.