Muss ich meine Schulden bezahlen?
Muss ich meine Schulden bezahlen auch wenn die Person gestorben ist wo ich das Geld geliehen habe (die Person hat keine Familie mehr)?
18 Stimmen
15 Antworten
Der Erbe der Person wird Gesamtrechtsnachfolger und hat damit eine Forderung gegen dich. Die musst du auch erfüllen
Es gibt Erben, an die du die Schulden bezahlen mußt. Wenn keine vorhanden sind, dann erbt der Staat. Er kann als Rechtsnachfolger des Verstorbenen das Geld von dir einfordern.
Der Staat wird versuchen, dich ausfindig zu machen. Es kann auch in deiner Abwesenheit ein Schuldtitel gegen dich erwirkt werden. Der verjährt erst nach 30 Jahren! So einfach kommst du nicht davon!
Ok, danke!
Sehr gerne! :-)
Zum Todeszeitpunkt hatte der Gläubiger eine Forderung gegen Dich. Diese erlischt nicht mit seinem Tod, sondern geht auf den oder die Nachfolger des Toten, d.h. dessen Erben über.
Sind keine Erben nach gesetzlicher Erbfolge vorhanden und auch keine Erben testamentarisch bestimmt, geht das Vermögen an den Staat über, d.h. dem schuldest Du es dann.
Kommt darauf an.
Gibt es einen Nachlassnehmer?
Sind die Schulden irgendwo festgehalten?
Kann der Notar/Nachlassnehmer irgendwie auf Dich und die Schulden schließen?
Dass sie keine Familie hat, heißt ja nicht, dass sie keinen Erben hat. Natürlich müsste es irgendwie dokumentiert sein, dass diese Schuld besteht.
Und wenn ich z.B. dann aus Deutschland wegziehe?