Gerichtsvollzieher - dürfen Sachen vom Ehepartner trotz Rechnung gepfändet werden?
Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:
Der Gerichtsvollzieher wird in den nächsten Tagen vor der Tür stehen, da ihr Mann diverse Rechnungen nicht zahlen konnte. Die beiden sind verheiratet (Gütertrennung wurde vereinbart) und der Mann selbst besitzt nichts. Sämtliche "Wertgegenstände" (PC, Flatscreen) bzw. pfändbare Gegenstände hat meine Freundin gekauft und sie hat hierfür auch Nachweise (die Rechnungen laufen alle auf ihren Namen).
Meine Freundin meint nun, dass auch ihre Sachen erstmal gepfändet werden und sie kann diese dann gerichtlich zurückverlangen (da sie ja die Rechnungen auf ihren Namen hat). Ich bin aber der Meinung, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen erst gar nicht mitnehmen darf! Sie wird zum Termin des Gerichtsvollziehers anwesend sein und kann ihm quasi gleich vor Ort die Beweise dafür geben, dass es sich um ihre Sachen handelt. Wie sieht es nun wirklich aus?
9 Antworten
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Die vereinbarte Gütertrennung ist auch ohne Eintragung ins Register wirksam. Denn diese hat nur eine erklärende Wirkung.
Hat also ein Ehegatte Schulden, so haftet der andere dafür nicht. Eine gesamtschuldnerische Haftung scheidet aus. Allerdings trägt der Schuldner die Beweislast. Im Falle einer Zwangsvollstreckung muss also gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht der Nachweis der Gütertrennung erbracht werden.
Der Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Ehevertrages erbracht werden, in dem die Gütertrennung vereinbart worden ist.
Habs korrigiert, siehe oben. Dazu der Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=21413&
am besten nochmal im pfändungsrecht nachsehen...
bei einer heirat wird leider oft auch das schuldenkonto gemeinschaftlich geführt, die gütertrennung als rechtsvertrag bezieht sich rein auf das scheidungsrecht...
nicht auf die aktuelle beziehung...
mfg
besser wäre es, die kaufbelege über andere familienteile zu legen^^ da dürfen sie nämlich nichts machen xD
Zu fieserfisch : Schulden werden nicht automatisch mit Eheschließung übernommen, sei denn, es wird vom Ehepartner eine Bürgschaft übernommen. Der Hinweis mit dem Nachweis der Quittungen gegenüber dem GV ist richtig und auch in der Praxis korrekt. Es empfiehlt sich, dies aber sachlich und korrekt dem GV vor Ort vom Eigentümer darzulegen. Dann wird es eh zu einer EV kommen und dort müssen alle Sach-und Geldwerte offenbart werden.
deswegen mein zarter hinweis auf das betrachten des pfändungsrechtes... aber somit haste seine frage ja prima beantwortet :)
dachte bislang der ehepartner könne ebenso belangt werden^^ da gemeinschaftseigentum ja auch gemeinschaftlich genutzt werden und deswegen die sachwerte wie auch evtl kauf von beiden getragen werden...
lern gern dazu :)
anleitung zum betrügen,denk mal lieber an die gläubiger
Hat in meinen Augen nichts mit Betrug zu tun, denn die Rechnungen belegen ja sogar, dass die Gegenstände VOR der Hochzeit gekauft wurden!
ist keine anleitung zum betrügen sondern eher die sicherung eigener vermögenswerte^^
auch wenn sie vor der hochzeit gekauft werden ist bei ehepartnern die übernahme der schulden möglich...
jedoch kein zwingendes problem, lösungsweg hab ich dir beschrieben...
und was soll ich an die gläubiger denken? sollen die weniger kaufen lassen wenn zahlungsunfähigkeit bewiesen ist^^ die verdienen nicht schlecht am betrug desjenigen der sichs eigentlich nicht leisten kann...
wenn du so gegen betrug bist, besuch nie nen anwalt^^ die größten betrüger von allen^^
Die Schulden sind VOR der Hochzeit entstanden, ebenso wurden die Anschaffungen VOR der Hochzeit von meiner Freundin gemacht.
WO STEHT DAS ?
Die Rechtslage: Hat der Mann (nachweislich) die Schulden vor der Ehe verursacht, so trägt er allein die Verantwortung ! D.h.: Der GVZ kommt nur zu ihm und treibt die Schulden ein. Die Frau hat damit nichts zu tun ! Entstehen Schulden während der Ehe, so tragen beide dafür die Verantwortung ! Es spielt keine Rolle, ob Gütertrennung vereinbart wurde oder nicht (das ist für eine event. Scheidung von Bedeutung !), oder aber, wer die(se) Schulden verursacht hat. Pfändbare Gegenstände umfaßt alles, was sich in ihrem Haushalt befindet - egal, wem sie gehören ...
Ehepartner haften nur für die Schulden, wenn sie untereinander bürgen !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Den Nachweis zu erbringen, dass die Schulden VOR der Ehe entstanden sind, ist ja einfach: Die Schulden sind ca. vor 6 Jahren entstanden (es steht ja auch immer auf einem Mahnbescheid, wann der Kauf getätigt wurde) und das Datum der Hochzeit lässt sich ja durch die Eheurkunde belegen! Übrigens stimmt es nicht, dass für Schulden, die während der Ehe entstanden sind, beide haften. Das hat sie sich schon von einem Anwalt bestätigen lassen. Ausnahme: sie hat dafür gebürgt.
Wenn es vor der Ehe war, ist es doch klar ! Das schrieb ich aber auch. Verstehe immer nicht, warum die Fragen hier, immer nur zur Hälfte geschrieben werden ? Ein Satz hätte doch dazu genügt, oder ?
nein, nür wenn er für dich gebürgt hat
Du hast recht, das darf er nicht!
"Davon ausgenommen sind Gegenstände, die erkennbar nicht Ihnen selbst gehören...." - darf man somit daraus schliessen, dass die Sachen meiner Freundin nicht gepfändet werden dürfen? Denn aufgrund der Rechnungen auf ihren Namen ist es ja "erkennbar".