Dürfen Schichtzulagen gepfändet werden?

6 Antworten

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Ich habe mal gegoogelt, weil ich es auch nicht wußte und es mich aber nun interessierte:

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/schichtzulagen-sind-unpfaendbar-und-koennen-nicht-abgetreten-werden/

Eintrag von 2015.

Demnach werden sie jetzt als pfändungssicher angesehen.


Google mal "sind schichtzulagen pfändungssicher", da kommt so einiges.


Lumina86 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 11:19

Danke das ist doch schon mal gut zu wissen. Kann man sich ja auf das Urteil berufen? Am besten ich schreibe meinen Insolvenzverwalter mal an

Hallo lumina86.

Ich befinde mich selbst in der Verbraucherinsolvenz und erhalte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Laut einem Urteil vom BAG vom 22.1.15 sind diese Zuschläge als Erschwernis zu bewerten und somit nicht pfändbar. Dein AG sollte also das bereinigte Netto (ohne ZS) nach Tabelle abführen. Leider ist deine Frage nicht eindeutig. Nur weil Du ein Wechsel von Früh und Spätdienst hast, hast Du keinen Anspruch auf Zuschläge. Diese gibt es nur bei Arbeiten zwischen 22 und 6 Uhr bzw an Feiertagen sowie Sonntagen.

Lumina86 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 23:23

Hallo Danke für deine Antwort. Bei uns nennt sich das Flexizulage da wir früh und spatschicht machen. Wem soll ich das sagen dem Arbeitgeber?

ToM511  20.04.2016, 23:53
@Lumina86

Wenn ich das richtig verstehe, ist das eine Leistungsprämie Flexibilität für Arbeitnehmer. Damit sind es keine Zuschläge im Sinne von Erschwerniszuschläge für Sonn- und Feiertage oder Nachtdienste. Dein Gehalt wird also voll nach Tabelle gepfändet. 

Es gibt demnächst ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesarbeitsgericht. Der Bundesgerichtshof hat 2016 schon über die Nachtarbeitszuschläge geurteilt und diese für Unpfändbar im Sinne von § 850a ZPO erklärt. Offen sind demnach noch die Sontags-,Feiertags- und Wechselschichtzulagen. Bisher haben sich die Arbeitgeber sehr unterschiedlich  verhalten und teilweise auf das Urteil vom hessischen LAG von 1988 berufen, indem die Zulagen als pfändbar erklärt wurden. Es wird Zeit das da mal Klarheit geschaffen wird.

Lumina86 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 00:47

Das Urteil ist aber noch nicht gefallen? Hoffen wir mal das es zugute des Schuldner fällt das Urteil.

Hallo habe meinem Arbeitgeber über die unpfändbarkeit von Wechselschicht, Nacht und sonntags Zuschlägen informiert. Dieser will das prüfen und rückwirkend die Abrechnungen korrigieren. Der Treuhänder kannte das Urteil gar nicht... Jetzt habe ich die korrigierten Lohn Abrechnungen bekommen jetzt wurde einfach die Zuschläge ins Brutto gerechnet so das ich einfach mehr brutto hatte ohne Zuschläge. Darf er das?

Mich würde interessieren ob sie die zulagen nun behalten dürfen.

Ich bekomme nur die Nachtzulage  Sonntag und feiertagszuschläge muss ich abführen. 

Lumina86 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 15:58

Das ist leider Pfänbar... Vielleicht wird deswegen auch mal ein Urteil gesprochen.

Lumina86 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 14:23

Hallo die Nachtzulage sind unpfändbar! Es gibt dafür ein Gerichtsurteil vom BGH. Einfach das Urteil dem Treuhänder und Arbeitgeber schicken. Der Treuhänder hatte seid dem Datum des Urteils das Geld zurück überwiesen.

Fritzbox1988  10.01.2017, 15:28

Ja Jadas weiß ich . Die Nachtzulage bekomme ich auch .

Aber die Sonntag und Feiertagszuschläge die sind ja auch Steuer frei und so gesehen nicht Pfändbar oder ?

Das ist das was ich wissen möchte.