Wenn am Monatsersten und am Monatsletzen Lohn auf ein P-Konto überwiesen wird, wird das Geld dann gepfändet oder kann ich es im nächsten Monat abheben?
Ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Ich bekomme meinen Lohn immer am 3. eines Monats auf mein P-Konto überwiesen. Nun ist es dieses Monat dumm gelaufen und mein Lohn wurde gestern auf mein Konto überwiesen. Weil ich ja jetzt über meinem Freibetrag komme wird dann das Geld gepfändet und ich hätte im Januar kein Geld zur Verfügung oder wird es im Januar freigegeben, so dass ich es abheben kann und meine Überweisungen tätigen kann? Ich bin total fertig weil ich Angst habe im Januar kein Geld zu haben. Wer kann mir helfen? Was soll ich tun wenn das Geld gepfändet wird?
5 Antworten
Du kannst es abheben, denn es ist deutlich, dass das Geld für den nächsten Monat ist.
Räumst Du Dein Konto denn jeden Monat komplett ab? Entspricht die Freigrenze auf Deinem Konto zu 100% Deinem ausgezahlten Gehalt? Alles Andere wäre nämlich sowieso eine unzulässige Doppelpfändung!
Aber kannst Du auch über Dein komplettes Gehalt verfügen oder hast Du weniger Freibetrag? Denn Dein Arbeitgeber führt ja sicherlich schon alles über Deinem persönlichen Freibetrag ab?!?
Ja, ich nutze meinen ganzen Freibetrag monatlich für Überweisungen und zum Leben. Ich danke dir sehr für deine Antwort.
Das kommt darauf an.
Hast Du nur vorsichtshalber in Erwartung von Pfändungen ein P-Konto eingerichtet, aber derzeit hat noch kein Gläubiger oder Insolvenzverwalter die Pfändung eingeleitet, dann passiert gar nichts.
Liegt Deiner Bank aber bereits ein Pfändungsbeschluss vor, kann der für den Dezember den Pfändungsfreibetrag übersteigende Teil in der Tat von der Bank einbehalten werden (wird sie auch tun, da sie wiederum gegenüber den Gläubigern in der Haftung ist).
Was kannst Du im letztgenannten Fall tun?
1. Falls es noch geht, das Konto umgehend komplett abräumen!!!
2. Würde bereits der den Pfändungsfreibetrag übersteigende Teil einbehalten, wäre es im Fall, dass es sich um eine Direktpfändung durch einen Gläubiger handelt, für Dich verloren - würde es hingegen an Deinen Insolvenzverwalter weiterreicht, kannst Du das Geld nur (je nach Gerichtsbeschluss des Insolvenzeröffnungsverfahrens) entweder von ihm oder vom zuständigen Amtsgericht mit Bitte um Eilbeschluss zurück erbitten (funktioniert i.d.R.).
Künftig: Konto immer (!) monatlich rechtzeitig komplett räumen und bei zu erwartender vorfristiger Lohnzahlung den Arbeitgeber um spätere- oder Barauszzahlung bitten.
Meines Wissens nach DARF gar nichts gepfändet werden, da du dich in der Privatinsolvenz befindest.
Das stimmt nicht ganz : Wurde 2 Monate lang nicht das komplette Geld abgehoben, also zum Beispiel 6,83 € auf dem P-Konto zur Sicherung von Lastschriften oder Gebühren stehen gelassen, wird davon ausgegangen, dass es nicht benötigt wird und kann von der Bank für den Gläubiger eingefroren werden.
betrifft auch nur für die Lohn und Kindergeld Zahlungen. Fremderhaltenes Geld, z.B. eine Rückzahlung landet sofortauf ein Sonderkonto, ohne eine Karenzzeit von 2 Monaten.
Hier ein Beschluss nach meinen Antrag zur Freigabe des Kontos meiner Frau. Antrag beim Amtsgericht stelle, Vordrucke findest im Netz. Mit dem Beschluss zur Bank und du kannst dann über dein AuszahlungsBetrag von deinem Lohn voll verfügen. Der AG führt den pfändbaren Anteil ja sowieso ab.
@ CARLOWUM
Ich weiß die Frage ist schon über ein Jahr alt, aber schickt das Amtsgericht nicht auch diesen Beschluss, über die Aufhebung an die Bank?