bis zu welcher Höhe ist der Lohn unpfändbar?

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Grundsätzlich liegt der erste Freibetrag bei 989,99 Euro. Bis dahin ist unabhängig von möglichen Unterhaltsberechtigten nichts pfändbar.

Darüber hinaus ist die Pfändungstabelle nach §850cZPO in 10-er Schritten eingeteilt. Es verbleiben im Schnitt 30% des höheren Netto beim Schuldner.

Tabelle siehe hier:

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Google doch mal Pfändungsgrenze oder so. Es gibt eine Tabelle. Dort ist festgelegt wieviel Geld zu behalten kannst. Ich beziehe mich jetzt auf Lohnpfändungen. Für 1 Person ohne weitere unterhaltspflichtige liegt die Grenze für Lohnpfändungen bei knapp unter 1000€.

Die Pfändbarkeit des Lohns hat nichts mit einer eidesstattlichen Versicherung zu tun!