Hilfe - Insolvenz beim Verkäufer: Ware bezahlt und nicht erhalten

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

zuständiges Amtsgericht anrufen und klären, wer der Gutachter (vorläufiger Insolvenzverwalter).

Sich das exakte Datum des Insolvenzantrages geben lassen, Geld was danach eingegangen ist zählt nicht zur Masse - ungerchtfertigte Bereicherung.

Vor Beendigung des Gutachters von Gericht und Eröffnung des tatsächlichen Verfahrens wirst Du wenig Infos bekommen.

Dauer bis Eröffnung ca. 3 - 6 Monate.

In dieser Zeit auf alle Fälle Deine Ansprüche schriftlich anmelden + zusätliche Kosten, Ausfall usw. Je höher Deine Forderung desto Höher Dein eventueller späterer Anteil.

Sonnige Grüße

galloper98 
Beitragsersteller
 23.03.2010, 01:50

@ all: Vielen Dank für eure Hilfe! Leider darf man die hilfreichste AW nur 1x vergeben. @ Finanzzentrum: Bin heute nach deinem Tipp vorgegangen. Bei Gericht u. beim vorläufigen Insolvenzverwalter war man zumindest sehr freundlich. Muss wegen des weiteren Vorgehens nun auf Post von letzterem warten (ob Ware vorhanden), soll 1-2 Wochen dauern. Ware ist die einzige Hoffnung, ansonsten sieht es mau aus. Vielen Dank!

Soweit der Kunde somit gegen den insolventen Händler eine Geldforderung hat, wie z. Bsp. aus Vorkasse, etc. bleibt ihm nichts anderes übrig, als diese Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Den zuständigen Insolvenzverwalter und die Anmeldefristen erfährt man am besten beim zuständigen Amtsgericht. Die Insolvenzeröffnung wird auch in den einheimischen Tageszeitungen veröffentlicht.
http://www.internetrecht-rostock.de/insolvenz.htm

galloper98 
Beitragsersteller
 23.03.2010, 01:59

Sachlich völlig korrekt - Kompliment und danke!

Moin, man kann das mit ner Betrugsanzeige versuchen.- Wenn der Händler wusste dass er Insolvent ist hat er n so genannten Eingehungsbetrug begangen.- Er durfte also den Vertrag nicht eingehen, wenn er wusste, dass er den nicht erfüllen kann.- Wenn du nach der Betrugsanzeige deine Forderung mit "vorsätzlich unerlaubter Handlung" begründest, kannste möglicherweise in die pfändungsfreien Bezüge des Inso-schuldners vollsterecken.-

galloper98 
Beitragsersteller
 23.03.2010, 01:55

Die Insolvenz wurde erst zwei Wochen nach meiner Zahlung angemeldet, aber der Insolvenzverwalter erstellt später noch ein Gutachten, das man (als Gläubiger sogar kostenlos, ha ha) anfordern kann. Daraus geht dann hervor, ob es sich um den von dir genannten Eingehungsbetrug handelt (also ob das Ganze abzusehen war). Danke für den Tipp!

Meinereiner67  23.03.2010, 09:16
@galloper98

Moin, trotz Inso ist der erstmal an die Vertragserfüllung gebunden.- Mach dem Feuer unterm Hintern.- Lieferfrist setzen sonst ratsächlich ne Betrugsanzeige machen.- wenn der Geld zurückzahlt, sollteste nur Bargeld annehmen.- BArzahlungen kann der Inso-Verwalter nicht anfechten.- Das mit dsem Gutachten is Nippes.- Da sollteste nicht drauf warten.- Bis das Gutachten da ist, können wieder 3 Monate ins Land gehen.-

Du musst rausfinden, wer der Insolvenzverwalter ist und dann da deine Ansprüche anmelden!

Wenn die Firma dann abgewickelt wird, wirst du anteilsmäßig bedient.

Ellwood  21.03.2010, 04:06

DH!

Auf gut deutsch, du bist dein geld los, denn bevor du es zurückbekommst erhalten diejenigen vor dir ihr geld, wenn überhaupt geld da ist! nur wenn deine ware vorhanden ist und von der firma auch bezahlt wurde beim lieferanten, wird dir der insolvenzverwalter deine wahre herausgeben! hätte sie das unternehmen aber erst bestellen müssen und sie ist noch nicht im lager so ist deine kohle futsch!! pech!

galloper98 
Beitragsersteller
 23.03.2010, 01:56

Genau so sieht's aus, auch wenn man das nicht gerne hört. Super AW, Kompliment! Danke