nebenkostenabrechnung erstattung trotz insolvenz
guten tag,
habe folgende frage und zwar ich bin seit 05.14 in der insolvenz nun kriege ich endlich eine gutschrift von einer jahresabrechnung vom jahr 2012 zurück muss ich dies dem treuhänder geben oder darf ich es behalten muss ehrlich sagen habe da ein wenig angst bei denn unser hund muss unbedingt zum TA und dafür würden wir das geld behalten aber gleichzeitig möchte ich nicht gegen die insolvenz gehen hoffe auf eure hilfe möglichst mit irgendwelchen paragraphen auf die ich zurückfallen kann vielen dank
mfg chromy
p.s.: entschuldigt die reschschreibfehler und grammatik
4 Antworten
Die Nebenkostenerstattung gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse und ist dem Treuhänder mitzuteieln.
Ausnahmen:
Befindest Du Dich in der Wohlverhaltensperiode kannst Du es behalten.
Im Falle eines ALG-II-Bezuges darf die Rückzahlung der Heiz- und Betriebskosten in der Privatinsolvenz behalten werden.
Allerdings: Nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen.
Die Erstattung ist also dem Jobcenter mitzuteilen.
(Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R)
Die Insolvenz hat bei Dir gerade erst begonnen; daher scheidet die Ausnahme der Wohlverhaltensperiode bei Dir aus.
Wenn Du das Geld kassierst und nicht an den IV bzw. Treuhänder weitergibst, machst Du Dich der Unterschlagung schuldig.
Du bist deswegen in Insolvenz, weil Du vermutlich Händlern, Dienstleistern, Ämtern und womöglich noch vielen anderen, die Dir irgendwas geliefert oder Dir Leistungen erbracht haben, die Gegenleistung vorenthalten hast. Wie auch immer und warum auch immer. Wenn Du Dich nun mit einem Insolvenzverfahren letztlich aus der Affäre ziehen willst, dann brauchst Du nicht auch noch anfangen, Geld zu unterschlagen, das Dir letztlich nicht gehört.
Gib Deinen Hund in Obhut von Menschen, die den Tierarzt dafür bezahlen können, denn so wie es aussieht, leidet aucn noch Dein Hund unter Deiner Situation, für die Du vermutlich selbst verantwortlich bist.
danke für die vorwürfe sie müssen mich wohl sehr gut kennen aber nur zur info meinem hund geht es seit 11 jahren sehr gut bei mir und nebenbei sie haben vollkommen recht es ist meine schuld das ich schulden habe wie konnte ich es nur wagen nach iraq zu gehen für 6monate ich hätte wissen müssen das meine britische bank ein technisches problem kriegen wird wo von sämtlichen kunden daueraufträge usw. gestoppt werden wie konnte ich nur so dumm sein
unter aller sau echt da fragt man etwas nur um verhöhnt zu werden
naja für die dennen es interessiert meinem hund geht es wieder gut habe meinen treuhänder angerufen sei überhaupt kein problem das geld zu behalten und nochmals danke "Derschopenhauer" für die schnelle und sachliche hilfe
Ich vermute mal, dass dem Vermieter sogar ein Verbot zur Zahlung an Dich vorliegt. Dementsprechend darf der Vermieter gar nicht ohne Kenntnis des Treuhänders an Dich zahlen, damit würde er sich selbst rechtswidrig verhalten...
Vorraussetzung du musstest deine vorherige Adresse nicht angeben .
Dann hast du vielleicht Glück ? Was der TH nicht weiß ......macht ihn nicht heiß ......
einem verbot liegt bei dem vermieter nicht vor da ich seitdem schon lange weggezogen bin wir wohnen schon fast zwei jahre woanders
Nebenkostenrückerstattungen gehen während des laufenden Insolvenzverfahrens an den Treuhänder !