Autohalter sein trotz Privatinsolvenz
Hallo, wie ist das eigentlich, ich habe schon ein Negativ-Schufa-Eintrag und werde mit höchster Sicherheit nächstes Jahr in die Privat-Insolvenz kommen. Von einer Bekannten weiß ich, dass man selber ein Auto besitzen darf, wenn der Wert über 2.700 Euro nicht übersteigt....aber für das Geld bekommt man höchstens Schrott!!! Da ich keine Kredite mehr bekomme hat sich mein Vater bereit erklärt, ein Auto für mich zu kaufen und ich soll ihm monatlich einen Betrag zahlen (der Eigentümer ist dann mein Vater und ich wäre nur die Halterin) und solange ich das nicht abbezahlt habe, gehört mir das ja auch rein rechtlich nicht! Quasi Privatleasing! Die Frage ist, ob ich als Halter eingetragen werden kann, damit ich wenigstens die KFZ-Steuer und Versicherung über mich laufen lassen kann zwecks absetzen etc. oder ob mir daraus dennoch ein Strick seitens der Gläubigerbank gemacht werden kann?
4 Antworten
Selbstverständlich kann Ihnen ihr Vater ein Auto zur Verfügung stellen. Sobald Sie es allerdings (auch nur zum Teil) abbezahlen kann der InsoVerwalter zumindest den abbezahlten Teil pfänden.
Außerdem dürfen Sie keinen Gläubiger (und dazu würde auch Ihr vater gehören) bevorzugen. Das wäre ein Grund zur versagung der restschuldbefreiiung.
Also bitten Sie Ihren vater Ihnen das Auto "kostenlos" zur Verfügung zu stellen und dokumentieren Sier dies,
Ihr vater kann Eigentümer und Halter sein, Versicherung auf Sie ist aber möglich (zumindest bei vielen versicherungen)
Was Sie mit Ihrem unpfändbaren teil Ihres Einkommens machen ist vollkommen Ihre Sache. Wenn Sie also Ihrem Vater monatlich einen Betrag X geben (bitte aber nicht als Abzahlung/Leasing/Miete etc oder ähnliches deklarieren) geht das niemand etwas an
Du kannst als Halter eingetragen werden. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht und das ist Dein Vater. Die Gläubiger können Dir "den Buckel herunter rutschen".
Was zwischen Deinem Vater und Dir läuft ist Deine Sache und Du wirst das weder bekannt machen noch geht das jemand was an. Du brauchst weder was dokumentieren noch irgendeine Angst haben, schon gar nicht darum dass Dir die Restschuldbefreiung versagt wird. Also lass Dich nicht verrückt machen;-) Dokumentieren musst Du gar nichts
Pfänden darf der IV auch nichts.
Danke für Deine Antwort, wenn es nach mir ginge, würde ich es natürlich nicht melden, aber es gibt genug Neider, die mir in meiner "Lage" so ein Auto nicht gönnen würden (z.B. in erster Linie mein Ex-Mann, trotz dass seine Kinder in diesem Auto dann transportiert werden und ich in erster Linie auch wg. meinen Kindern ein eher sicheres Auto möchte) würde er es sofort bei der Gläubigerbank melden und wenn das so kommen sollte, möchte ich halt kein ärger. Aber gut zu wissen, dass sie das Auto nicht einfach pfänden können, nur weil ich dann die Halterin bin.
oder ob mir daraus dennoch ein Strick seitens der Gläubigerbank gemacht werden kann
Emfindest du das es tatsächlich so, wenn du die Möglichkeit bekommst, einen Teil deiner Schulden zurückzuzahlen?
Den Strick hast du deinen Gläubigern gedreht, die darauf warten, ihr Geld zurückzubekommen.
andere ohne Hintergrundwissen zu verurteilen ist immer leicht.
Es gibt nur ein Gläubiger und das die Bank, die uns ein Strick mit dem Kredit gedreht haben, sie haben nun das Haus, und ich die Schulden!!!
Auch die Bank ist ein Gläubiger, der ein Recht darauf hat, sein Geld zu bekommen. Zahlst du das Geld nicht zurück, holt es sich sich die Bank von alle anderen Kunden.
Den Strick mit dem Kredit hast du dir selber gedreht. Die Vetragsbedinungen waren dir bekannt. Und wenn der Wert des Hauses nicht ausreicht, um deine Schulden zu begleichen, bleiben eben welche übrig. Dafür kann die Allgemeinheit nichts.
Es gibt übrigens auch für 2700€ zuverlässige Autos, die für dich zumutbar sind. In deiner Situation Anspruche an Luxus zu stellen finde ich ziemlich daneben.
hey komm mal von deinem hohen Roß runter!!!!
Ich sage wieder, ohne Hintergrundwissen einfach pöpeln kann jeder!!! Ich möchte hier nicht meine Geschichte niederschreiben und bin dir keinerlei Rechenschaft schuldig, wer hier wem einen Strick gelegt ha, ist meines Erachtens klar und was du darüber denkst ist mir schnurz!
Auch zu dem Thema Auto, Luxus etc., ich denke nur einen Schritt weiter, um bei so einem Auto ein Treffer zu landen, braucht man KFZ-Kenntnisse oder Portion Glück, was ich beides nicht habe!!! Ich sehe es an meiner Kollegin, sie hat sich ein Auto für 2.400 Euro gekauft, jedes halbe Jahr insvestiert sie regelmäßig bis zu 300 Euro oder mehr für Reparaturen und Erneuerungen von Verschleißteilen!!!! Dieses Auto hat sie jetzt mittlerweile innerhalb zwei Jahren insgesamt über 4.000 Euro, mehrere Pannen, Abschleppererei und Nerven gekostet!!! Nur weil ich das nicht will und ein Schritt weiter denke und lieber mir gleich aushelfen lasse, werde ich von solchen selbsternannten Wächter des Morals auf eine selbstgerechte und überhebliche Art und Weise verurteilt und darauf hingewiesen, dass sie meine Ansprüche ziemlich daneben finden !!!! Das ist hier ein Forum, wo Menschen, auf der Suche nach Hilfe und guten Ratschläge sind, also falls du mir keine Hilfestellung geben kannst oder auch anderen nicht, dann behalte doch bitte deine Kommentare für dich!!!!!
Hallo, ich halte folgende Lösung für praktikabel. Dein Vater kauft das Fahrzeug und wird somit Besitzer und lässt sich als Halter eintragen. Steuer und Versicherung gehen über ihn und erscheinen bei dir nicht. Wenn Du ihm jeden Sonntag 50 € auf den Küchentisch legst (ohne Beleg) dann ist das dein Problem. Dein Vater kann dir einen Mercedes kaufen, dein EX kann nichts dagegen machen. Dein Name sollte mit dem Autokauf und späteren Reparaturrechnungen, Benzinrechnungen usw. nicht in Verbindung zu bringen sein. Gruß, Peter
Die "kostenlose" Verfügung wäre sicherlich kein Problem, ich möchte nur nicht, dass die Gläubigerbank/Insolvenzverwalter mir irgendwas in der Art von "Verschiebung v. Kapital" oder wie das alles heißen mag unterstellt, und um das umzugehen wollte ich meinem Vater mtl. einen kleinen Betrag zumindest als "Leasingsgebühr/Mietgebühr" überweisen..... Mit der Versicherung ist es meines Wissens in dieser Konstelation wie Sie vorgeschlagen haben so nicht möglich bzw. wenn ich der Halter wäre ging es, aber dann gleich mit überteuerten Beträgen.....