KFW-Schulden Vollstreckungsbescheid?
Hi Leute, ich habe ein problem und weiss nicht genau, was das bedeutet. ( Ich Habe einen KFW-Studienkredit aufgenommen und vergessen den Immatrikulationsnachweis vorzuzeigen, so dass die KFW ihr Geld sofort zurück haben will und mir keine Karenzzeit mehr gibt.
In dem Schreiben stand:
Eine mögliche Rückzahlungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und den Erlass eines rechtskräftigen Titels (Vollstreckungsbescheid) ermöglichen. Die Kosten für die Titulierung werden von Ihnen getragen.
Kann mir das jemand auf "Deutsc"h übersetzen`?Vielen Dank
3 Antworten
Eine mögliche Rückzahlungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und den Erlass eines rechtskräftigen Titels (Vollstreckungsbescheid) ermöglichen. Die Kosten für die Titulierung werden von Ihnen getragen.
Die KfW möchte gerne vom zuständigen Mahngericht einen Titel gegen Dich erwirken. Mit diesem Titel kann die KfW dann jederzeit zu einem Gerichtsvollzieher gehen und den fälligen Betrag vollstrecken lassen, ohne nochmals vor Gericht gehen zu müssen.
Für die Erwirkung dieses Titels fallen Kosten an, nämlich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Die KfW verlangt von Dir, dass Du diese Kosten übernimmst.
Das heißt: nur, wenn du keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegst und bereit bist, die Kosten für eine Titulierung der Schulden zu tragen, hast du die Chance, eine Ratenzahlung mit der KFW zu vereinbaren. //An deiner Stelle würde ich zur KFW gehen oder mit drm Sachbearbeiter per Telefon reden und einen auf überarbeitet zu machen, dass dir das mit der Bescheinigung total durch die Kapprn gegangen ist. Dann am Besten die Bescheinigung SOFORT fort abgeben. Vllt überlegen die sich das dann noch. Ansonsten: wenn keine Bescheinigung vorhanden ist: eben keinen Widerspruch gg den Mahnbescheid einlegen und ne möglichst realistische Rate mit denen aushandeln. LG Elfi96
An deiner Stelle würde ich zur KFW gehen oder mit drm Sachbearbeiter per Telefon reden und einen auf überarbeitet zu machen, dass dir das mit der Bescheinigung total durch die Kapprn gegangen ist. Dann am Besten die Bescheinigung SOFORT fort abgeben.
Na ja, für das laufende Wintersemester ist die Frist noch nicht mal abgelaufen. Insofern gehe ich davon aus, dass das Problem schon seit Beginn des Sommersemesters besteht, er sich also schon ein halbes Jahr mit der KfW herumschlägt.
Kann mir das jemand auf "Deutsc"h übersetzen`?Vielen Dank
Man will dass du einen vollstreckbaren Schuldtitel akzeptierst gegen dich, was ich grundsätzlich nicht tun würde.
Hi , warum würdest Du es nicht akzeptieren? Ich habe es nun so verstanden, dass wenn ich es nicht akzeptiere, ich einen Vollstreckungsbescheid bekommen und ein Gerichtsvollzieher meine Sachen pfändet. Weil ich nichts wertvolles habe, werde ich dann wohl insolvenz anmelden müssen.
Wenn ich es akzeptiere, dann könnte ich erstmal eine rate von 20 € machen( klar das tilgt noch nichtmal die Schulden), aber ich verschaffe mir mehr Zeit, bis ich einen Job habe. Dann muss ich halt in 2 Jahren 2.000€ mehr bezahlen. Okay mit nem Job wäre es auch noch zu schaffen. Mir geht es ja um die Karenzzeit, die mir fehlt.
Warum würdest du also den Titel nicht akzeptieren?