Vollstreckung trotz Gewerbeabmeldung
Guten Tag Ihr Lieben, ich habe Gewerbe angemeldet und Schulhefte in internet verkauft. Mein Pech, Ein Wort auf dem Heft war geschützt. ich habe insgesamt für weniger als 100 euro Hefte verkauft, dann kam Mahnung vom Rechtsanwalt für 1190 euro. der Rechtsanwalt hat Klage gegen mehrere Verkäufer die Hefte mit diesem Wort verkauften eingereicht und wahrscheinlich Geld bekommen. Der Rechtsanwalt wollte keine Lösung des Problems und beharrte auf die 1190. Der Richter wusste das es ist allgemein bekanntes benutztes Wort trotzdem hat gegen mich entschieden obwohl es gibt Antrag zum löschen der marke von anderem Unternehmen. ich empfand den Richter als korrupter Beamter oder Tischler der über Nacht Richter wurde. egal. während der klage habe ich mein gewerbe abgemeldet. meine Frage ist, hat der Kläger Recht auf Vollstreckung nach Gewerbeabmeldung oder nicht?
Danke sehr für euere Antwort
11 Antworten
Naja, wenn das Gericht auf Recht für die Gegenseite erkannt hat, dann kann diese auch vollstrecken. Die Gewerbeabmeldung hat damit nichts zu tun. Ja, Deutsche Gerichte. Oft hat man Recht, aber man bekommt es nicht.
Für mich ist in diesem Zusammenhng der Kommentar völig unnütz.
Häh?
Du hast selbst Schulhefte hergestellt?
Du warst vor Gericht, hattest keine Ahnung von nichts und hast Dir auch keinen eigenen Rechtsanwalt genommen?
Was hat die Gewerbeabmeldung mit der Schuld zu tun?
Aber selbstverständlich hat er das. Entscheidend ist der Tatzeitpunkt und zu dem war das Gewerbe aktiv. Da musst Du wohl jetzt durch. Und nur weil man meint Recht zu haben ist nicht jeder, der nicht Deiner Meinung ist korrupt. Der Richter hat nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften und Tatsachen zu entscheiden. Da über die Klage der anderen Unternehmen noch nicht entschieden ist/war, hatte der Richter keine andere Wahl. Und wenn Du vor Gericht so aufgetreten bist, wie Du hier schreibst, dann ist es kein Wunder, das der Richter gegen Dich entschieden hat. Ist ja auch nur ein Mensch.
Na klar hat er das! Das Urteil ist gegen Dich ergangen. Da spielt es keine Rolle, ob Du das Gewerbe abgemeldet hast oder nicht.
Ja natürlich, da es hierbei um das Tatvergehen geht. Das Gewerbe spielt hierbei gar keine Rolle sondern rein um die Straftat. Selbst als Privat würde man vor dem gleichen Problem stehen wenn man damit Geld gemacht hat.
Auch Produkte dürfen einen gewissen Schutz genießen.Allerdings ist die Abmahnmentalität in D eine Katastrophe.