Insolvenz Verschwendung von Vermögen durch Glücksspiel

3 Antworten

Wenn es sich dabei um den Teil seines unpfändbaren Einkommens handelt, kann er es verschwenden, wie er will. Problematisch wird es nur, wenn er Vermögen verspielt, das zur Insolvenzmasse gehört. Das sollte der Insolvenzverwalter aber eigentlich mitbekommen. Einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kannst du stellen. Du musst den Versagungsgrund aber glaubhaft machen, um ihn zulässig zu machen. Dabei kannst du dich aller Beweismittel bedienen und z.b. auch Zeugen benennen. Allerdings wird es auch diesen schwerfallen, auszusagen, dass er dort Vermögen verspielt, das zur Insolvenzmasse gehört. Denn dabei könnte es sich auch um unpfändbares Einkommen handeln.

Manueela 
Beitragsersteller
 01.02.2015, 10:38

Vielen Dank erstmal, es handelt sich um Gelder, die er sich überall leiht....ich weiß von jemanden, der auch in der selben Spielhalle spielt, dass er auch mehrere Hundert Euro am Tag verspielt, nur leider will dieser jemand das nicht vor Gericht aussagen, die beiden kennen sich ja auch. Von daher sehe ich das schon als Verschwendung, es handelt sich dann ja nicht um nur sein unpfändbares Einkommen. Und er ist ja auch nicht nur einmal im Monat dort sondern unter Umständen täglich mehrere Stunden. Da muss man doch was machen können? Aber da kann ja nur das Personal irgendwas aussagen, aber ob die das machen würden, wahrscheinlich auch nicht.. Sonst hab ich ja keine Zeugen oder Beweise.

Vergiss es. In seiner Freizeit darf jeder tun und lassen, was er will.

hallo

spielsucht gleich krankheit , krankheit nicht strafbar

gruss