Ist eigendlich die Mittagsruhe von 13.00 - 15.00 Uhr noch gesetzlich in Hessen?
Ich bin noch von der alten Schule und so erzogen, das man von 13.00 - 15.00 Uhr keinen Lärm macht und das nicht nur im eigenen Haus, sondern auch was z. B. laute Gartengeräte betriffe. Ich wohne in einem kleinen Dorf und bekomme immer wieder mit, das sich viele nicht daran halten. Daher meine Frage: Gesetzlich, freiwillig oder einfach nur egal?
3 Antworten
Obwohl sich die Experten darüber streiten gibt es zu jedem Haus eine gewisse Hausordnung. Diese ist oft an die Mieter gerichtet die schon länger dort wohnen und wo sich auch neuere Mieter daran richten sollten. Auch wenn vieles sich mit der Zeit ändert so sollte man auch die Ruhe der Nachbarn Respektieren. In dem Haus wo ich Wohne ist bei allen Mietern schriftlich Festgelegt An allen Wochentagen die Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr einzuhalten. Im Mietvertrag mit der Hausverwaltung steht nichts darin .
Entstanden ist es als sich alle Mieter mal zusammengesetzt haben und drüber diskutiert wie Sie für die Zukunft untereinander im Haus wohnen wollen. So wurden Regeln aufgestellt an die sich jeder Mieter halten muss zusätzlich zum Mietvertrag. So was kommt selten zustande da sich oft viele Mieter nicht leiden können oder sich nicht kennen ,aber wir sind hier alle auf einem Haufen und wollen auch unsere Ruhe denn bei uns wohnen keine Kinder die Lärm machen können und in der Nachbarschaft die Kinder sind alle schon älter.
Es ist also von Region zu Region unterschiedlich und man sollte auch hier nicht auf die Gesetzlichen Bestimmungen pochen denn diese sind nur Richtwerte keine Pflicht .
Infos:
die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr.
Da Bundes-Immissionsschutzgesetz ist, wie es der Name schon sagt ein Bundesgesetz. Das ist zwingend für alle Bundesländer. Die können aber noch zusätzliche örtlich geltende Gesetze dazu erlassen.