Lärmbelästigung durch Motorrad
Hallo, folgendes ist mir die Tage passiert: Ich bin bei uns auf einer Wiese, die von außen nur durch ein Tor zugängig ist, mit einem Freund Motorrad gefahren (Enduro). Das war von 11-12.30 an einem Donnerstag. Nachmittags sind wir dann noch von 14.25 bis ungefähr 16Uhr gefahren. Als wir gerade nach Hause wollten (Hof ist direkt nebenan), hält uns ein älterer Herr auf und meinte wir sollten da nicht mehr fahren, weil es ihn schon die ganze Zeit stören würde, wenn es nochmal passieren würde, werde er die Polizei anrufen. Das Haus ist 20-30m von der Wiese entfernt. Und unsere Maschinen sind jetzt auch nicht die lautesten (360ccm Honda, 185ccm Honda). Ein Problem ist, nur mein Kumpel hat einen Führerschein (19Jahre), ich (15 Jahre) habe leider keinen. Die Wiese grenzt an keine öffentliche Straße oder sonstiges an, lediglich an den Hof von meinen Eltern. Kann er etwas bewirken, wenn er die Polizei ruft?
In unserer Gemeindeverordnung steht folgendes zu Lärm:
Lärmbelästigung Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d.h. die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann. Die Mittagsruhe ist nicht generell geschützt. Sie kann Bestandteil eines Mietvertrages oder einer Hausordnung sein. Hier sind Störungen jedoch mit dem Vermieter oder auf dem privatrechtlichen Weg zu klären.
Wir haben ein bisschen Angst, dass er etwas gegen uns machen kann. Danke im Vorraus. MfG
4 Antworten
Erstens: wessen Grundstück ist es, hab Ihr die Genehmigung, diese Wiese (Erwerb zur Tierernährung) für Motorradfahrten zu benutzen? Wenn Ihr die Genehmigung habt und das Motorrad die zugelassene Lautstärke erzeugt, habt Ihr das Recht dort zu fahren. Aber nur zu den in Ortsnähe zugelassenen Zeiten (Nacht und Mittagsruhe muß eingehalten werden). Ist das Motorrad aufgebohrt/frisiert oder verändert, dann habt Ihr schlechte Karten: In Ortsnähe absolut verboten, auch wenn Ihr die Genehmigung habt. Ortsnähe heißt in diesem Fall Wohngebiet! Schaut mal im Nachbarschaftsgesetz nach Emissionen (Schall gehört ebenfalls dazu) Der Herr kann Euch anzeigen, es wird jedoch wenig passieren. Dem 19jährigen eine Androhung oder Unterlassung dem 15jährigen NICHTS (beschränkt trafmündig). Wenn ein Schreiben von einem Rechtsanwalt kommt, vergesst alles. Wem Amtsgericht wird auch nicht kommen. Derartige Strafvergehen müssen seit dem 1.1.2010 erst vor einer vorgerichtilichen Behörde (Schiedsamt) zur Schlichtung verhandelt werden. Nur bei Gescheiterter Einigung kann der Gegner mit einer Bescheinigung der Erfolglosigkeit zum Gericht. Ob er das mit einem Anwalt oder selber macht ist gleich. Streitigkeiten kosten immer Geld. Tipp laßt es des ieben Friedens Willen.
Wenn das als Ackerland ausgewiesen ist dürft Ihr als Eigentümer mal fahren, jedoch nicht permanent und schon gar nicht zu den Ruhezeiten. Es ist immerhin In Randortslage. Wenn es weiter weg wäre, Lärmemission = normal. dann gibt es keine Beschränkungen, auch das Alternicht (15jähriger nur auf Privatgrund - nie auf öffentlichen Straßen, Privatstraßen zählen dazu, weil öffentlich)
14.25
Das ist das Stichwort in vielen Gemeinden darf man ab mittags bis 15 Uhr keinen Lärm machen.
Frage beim Ordnungsamt nach.
Danke für die schnelle Antwort. WIr haben nachgefragt, wegen der Mittagsruhe, die existiert hier nicht, zumindest nicht Werktags.
Das ist völliger Quatsch. Das ergibt sich aus Bundesrecht!
Das ist völliger Quatsch. Das ergibt sich aus Bundesrecht!
Kein Quatsch ist es in bestimmten Gegenden individuelle Regelungen der Gemeinde.
Bayern z.B. hat viele eigene Bestimmungen die nicht Bindesweit gelten
Dann noch der Hinweis das sogar das sinnlose entlangfahren auf einer Straße geahndet werden kann; das kann man alles googeln und ich habe dazu Beiträge im Fernsehen gesehen.
Unnützes Hin- und Herfahren:
Unnützes Hin- und
Herfahrenist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.
Hier fehlt juristisches Wissen: Es bedarf keines Ortsrechtes bzw. widersprechendes Ortsrecht wird von Bundesrecht gebrochen! Zudem spinnen die wohl in Bayern: nackt baden verboten (zumindest bis vor 2 Jahren) aber Lärm machen erlaubt!
Hier fehlt juristisches Wissen:
-a ne is klar. An Deiner narzistischen Art solltest Du mal arbeiten.
Es bedarf keines Ortsrechtes bzw. widersprechendes Ortsrecht wird von Bundesrecht gebrochen!
Wo kein Kläger da kein Richter.
Zudem spinnen die wohl in Bayern:
Dem kann ich nur zustimmen.
Ist halt Freistaat Bayern.
Wem gehört diese Wiese? Deinen Eltern oder ist sie öffentliches Gelände?
Wenn sie Deinen Eltern gehört, kannst Du darauf auch ohne Führerschein fahren. Ihr solltet vielleicht auf die Mittagsruhe von Eurem Nachbarn Rücksicht nehmen. Üblicherweise gilt von 13.00 bis 15.00 Uhr die Zeit der Mittagsruhe, da solltet Ihr besser nicht fahren.
Und die Hondas sind doch 4-Takter oder? Dann sind die sowieso viel leiser als 2-Takter. Außer Ihr habt am Auspuff manipuliert. :)
Wenn dieser "nette" Nachbar sich noch einmal aufregt, dann fragt ihn doch, was ihn stört und ob er früher denn nicht Motorrad gefahren ist? Fragt ihn doch mal, ob er Euch ein paar Tipps geben kann. Es ist immer besser mit dem "Feind" zu spielen, als gegen ihn zu kämpfen. :)
Wenn Ihr auf dem privaten Gelände Deiner Eltern fahrt, wird die Polizei auch nicht kommen, weil sie nicht zuständig ist. Also keine Panik. Und redet mit dem Typen, das ist besser für die "gute Stimmung".
Meinen Eltern, ja es sind 4 Takter. Ich werde ihn, wenn er nochmal kommt fragen. LG
Lärm durch laute Motorräder ist Terror für die Betroffenen. Besonders schlimm ist es wenn dieser andauernd stattfindet wie bei einer Rennbahn oder einer Bergstrecke, die dieses Lärmpack anzieht! Man sollte also - wenn man sich zur Rasse des Menschen zählt - nicht nach Gesetzen fragen sondern so human und zivilisiert sein und von selbst darauf kommen, daß man sowas nicht macht, wenn es jemanden stört. Darüber hinaus ist das Befahren einer Wiese nach dem Naturschutzgesetz verboten! Gruß Rechtsfinder
Unnützes Hin- und
Herfahrenist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.
Nein, alles original belassen, sie hatten ja schließlich Tüv und sind noch angemeldet. Die Wiese ist von meinem Vater (Landwirt), wir durften darauf fahren, weil sie im Frühjahr zu Akkerland gemacht wird.