Lärmbelästigung durch Motorrad

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Erstens: wessen Grundstück ist es, hab Ihr die Genehmigung, diese Wiese (Erwerb zur Tierernährung) für Motorradfahrten zu benutzen? Wenn Ihr die Genehmigung habt und das Motorrad die zugelassene Lautstärke erzeugt, habt Ihr das Recht dort zu fahren. Aber nur zu den in Ortsnähe zugelassenen Zeiten (Nacht und Mittagsruhe muß eingehalten werden). Ist das Motorrad aufgebohrt/frisiert oder verändert, dann habt Ihr schlechte Karten: In Ortsnähe absolut verboten, auch wenn Ihr die Genehmigung habt. Ortsnähe heißt in diesem Fall Wohngebiet! Schaut mal im Nachbarschaftsgesetz nach Emissionen (Schall gehört ebenfalls dazu) Der Herr kann Euch anzeigen, es wird jedoch wenig passieren. Dem 19jährigen eine Androhung oder Unterlassung dem 15jährigen NICHTS (beschränkt trafmündig). Wenn ein Schreiben von einem Rechtsanwalt kommt, vergesst alles. Wem Amtsgericht wird auch nicht kommen. Derartige Strafvergehen müssen seit dem 1.1.2010 erst vor einer vorgerichtilichen Behörde (Schiedsamt) zur Schlichtung verhandelt werden. Nur bei Gescheiterter Einigung kann der Gegner mit einer Bescheinigung der Erfolglosigkeit zum Gericht. Ob er das mit einem Anwalt oder selber macht ist gleich. Streitigkeiten kosten immer Geld. Tipp laßt es des ieben Friedens Willen.

FragtDochMalWas 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 18:48

Nein, alles original belassen, sie hatten ja schließlich Tüv und sind noch angemeldet. Die Wiese ist von meinem Vater (Landwirt), wir durften darauf fahren, weil sie im Frühjahr zu Akkerland gemacht wird.

JoScho  03.11.2011, 17:35
@FragtDochMalWas

Wenn das als Ackerland ausgewiesen ist dürft Ihr als Eigentümer mal fahren, jedoch nicht permanent und schon gar nicht zu den Ruhezeiten. Es ist immerhin In Randortslage. Wenn es weiter weg wäre, Lärmemission = normal. dann gibt es keine Beschränkungen, auch das Alternicht (15jähriger nur auf Privatgrund - nie auf öffentlichen Straßen, Privatstraßen zählen dazu, weil öffentlich)

14.25

Das ist das Stichwort in vielen Gemeinden darf man ab mittags bis 15 Uhr keinen Lärm machen.

Frage beim Ordnungsamt nach.

FragtDochMalWas 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 18:43

Danke für die schnelle Antwort. WIr haben nachgefragt, wegen der Mittagsruhe, die existiert hier nicht, zumindest nicht Werktags.

Rechtsfinder  01.06.2016, 12:33
@FragtDochMalWas

Das ist völliger Quatsch. Das ergibt sich aus Bundesrecht!

johnnymcmuff  01.06.2016, 18:44
@Rechtsfinder

Das ist völliger Quatsch. Das ergibt sich aus Bundesrecht!

Kein Quatsch ist es in bestimmten Gegenden individuelle Regelungen der Gemeinde.

Bayern z.B. hat viele eigene Bestimmungen die nicht Bindesweit gelten

Dann noch der Hinweis das sogar das sinnlose entlangfahren auf einer Straße geahndet werden kann; das kann man alles googeln und ich habe dazu Beiträge im Fernsehen gesehen.

Unnützes Hin- und Herfahren:

Unnützes Hin- und

Herfahren

ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.

Rechtsfinder  12.06.2016, 12:16
@johnnymcmuff

Hier fehlt juristisches Wissen: Es bedarf keines Ortsrechtes bzw. widersprechendes Ortsrecht wird von Bundesrecht gebrochen! Zudem spinnen die wohl in Bayern: nackt baden verboten (zumindest bis vor 2 Jahren) aber Lärm machen erlaubt!

johnnymcmuff  12.06.2016, 12:48
@Rechtsfinder

Hier fehlt juristisches Wissen: 



-a ne is klar. An Deiner narzistischen Art solltest Du mal arbeiten.

Es bedarf keines Ortsrechtes bzw. widersprechendes Ortsrecht wird von Bundesrecht gebrochen!  

Wo kein Kläger da kein Richter.

Zudem spinnen die wohl in Bayern:

Dem kann ich nur zustimmen.

Ist halt Freistaat Bayern.

Wem gehört diese Wiese? Deinen Eltern oder ist sie öffentliches Gelände?

Wenn sie Deinen Eltern gehört, kannst Du darauf auch ohne Führerschein fahren. Ihr solltet vielleicht auf die Mittagsruhe von Eurem Nachbarn Rücksicht nehmen. Üblicherweise gilt von 13.00 bis 15.00 Uhr die Zeit der Mittagsruhe, da solltet Ihr besser nicht fahren.

Und die Hondas sind doch 4-Takter oder? Dann sind die sowieso viel leiser als 2-Takter. Außer Ihr habt am Auspuff manipuliert. :)

Wenn dieser "nette" Nachbar sich noch einmal aufregt, dann fragt ihn doch, was ihn stört und ob er früher denn nicht Motorrad gefahren ist? Fragt ihn doch mal, ob er Euch ein paar Tipps geben kann. Es ist immer besser mit dem "Feind" zu spielen, als gegen ihn zu kämpfen. :)

Wenn Ihr auf dem privaten Gelände Deiner Eltern fahrt, wird die Polizei auch nicht kommen, weil sie nicht zuständig ist. Also keine Panik. Und redet mit dem Typen, das ist besser für die "gute Stimmung".

FragtDochMalWas 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 18:49

Meinen Eltern, ja es sind 4 Takter. Ich werde ihn, wenn er nochmal kommt fragen. LG

Lärm durch laute Motorräder ist Terror für die Betroffenen. Besonders schlimm ist es wenn dieser andauernd stattfindet wie bei einer Rennbahn oder einer Bergstrecke, die dieses Lärmpack anzieht! Man sollte also - wenn man sich zur Rasse des Menschen zählt - nicht nach Gesetzen fragen sondern so human und zivilisiert sein und von selbst darauf kommen, daß man sowas nicht macht, wenn es jemanden stört. Darüber hinaus ist das Befahren einer Wiese nach dem Naturschutzgesetz verboten! Gruß Rechtsfinder

johnnymcmuff  01.06.2016, 18:48

Unnützes Hin- und

Herfahren

ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.