Um welche Uhrzeit darf in NRW gesetzlich mit Krach verbunden gewerkelt werden;,, Bohren Hämmern Rasen Mähen usw."?
Wann greift die gesetzliche Ruhezeit in Nord Rhein Westfalen (Ruhrgebiet) Ich hatte kürzlich mit meinen Nachbarn ein Streitgespräch.Er glaubt zu wissen daß bis 22,00 Uhr handwerklich Krach geduldet werden muß.Andersrum habe ich erfahren daß ab 19,00Uhr Schluss sein soll Genauso sind,was die Mittagsruhe betrifft 13-15 Uhr verschiedene Meinungen aufgetaucht. Wer kann mir hierzu konkretes und stichhaltiges darüber berichten.?
6 Antworten
Mittagsruhe von 13-15 Uhr
und abends/nachts von 20 Uhr bis 7 Uhr frühs!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Laermbelaestigung-Gibt-es-gesetzliche-Ruhezeiten---f220964.html
okay, habe nachgelesen. Mittagsruhe stimmt, und abends/nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr ist Ruhezeit😌
Veralteter Beitrag und nicht gültig für NRW.
Alle Gesetze in diesem Bezug wurde durch eines Zusammengefasst. Es handelt es sich hierbei um die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_32/gesamt.pdf
Im Anhang findest du Gerätschaften die darunter zählen.
Da steht u.a. bei §7
1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit
von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr
bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei
denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9
der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision
des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben
worden i
Beim Hämmern u.ä. kommt es drauf an. In der Regel wird kurzzeitiges nicht geahndet. Ansonsten würde ich mich da auch auf die Zeiten der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung richten, da i.d.R. ein Hammer nicht soviel Lärm macht wie ein Rasenmäher.
Eigentlich gilt doch bundesweit die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und die Abend- bzw. Nachtzeit zwischen 20 bis 6 Uhr als Ruhezeit.
An den Sonn- und Feiertagen gilt diese Ruhezeit ganztägig.
Das stimmt so nicht mehr!
Erst mal gelten da Bundesgesetze, dann Landesgesetze!
Des weiteren können Gemeinden Mittagsruhezeiten einführen, aber nur für Privatleute.
Da musst du schon mal Google anschmeissen!
Habe das mal übers Rasenmäher herausgefunden. 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17
Kannst ja mal bei der Stadt anrufen...