Hausordnung - was fällt alles unter "vermeidbarer Lärm"?
Mittags und Nachtruhe sind mir bekannt (ja bei uns im MV gibt es noch eine Mittagsruhe)... aber in der HO steht drin: Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13 bis 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr geboten.
Sprich, außerhalb der Ruhezeiten sollte man möglichst ruhig sein?
8 Antworten
Vermeidbarer Lärm ist jeder Lärm, den du verursachst.
Sprich, außerhalb der Ruhezeiten sollte man möglichst ruhig sein?
Es gilt immer - egal ob Nachtruhe, Sonntag oder sonstige Zeit - Zimmerlautstärke. Das gilt unabhängig von der Hausordnung - aber nett, dass der Vermieter dich nochmal darauf hinweist.
Vermeidbarer Lärm sind lautes Sprechen und eingeschaltete Radiogeräte, Fernsehgeräte, Tonwiedergabegeräte aller Art, Musikinstrumente etc. Solche dürfen immer nur in Zimmerlautstärke laufen (auch außerhalb der Ruhezeiten). Während der Ruhezeiten sollten auch Staubsaugen, Waschen in der Waschmaschine sowie die Inbetriebnahme weiterer lautstarker Geräte (z. B. Werkzeuge) sowie das Verrücken von Möbeln unterbleiben. Nicht vermeidbare Geräusche sind Türklappen (nicht Türknallen), Wasserkocher, etc. Sie müssen auch während der Ruhezeiten geduldet werden.
..... sich vermeiden lassend, so einfach.
Heißt nicht mehr, als nimm Rücksicht auf deine Nachbarn. Es gibt Lärm, der gehört zum Leben nunmal dazu. Dir kann z.B. keiner verbieten Musik auf ZImmerlautstärke zu hören, wenn du allerdings den ganzen Tag die Bohrmaschine rennen lässt, könnte das zu Ärger führen. Im Übrigen ist eine Mittagsruhe nicht mehr vorhanden. Selbst wenn sie im Vertrag steht, faktisch gibt es diese nicht mehr. Nachts kann man aber schon Rücksicht nehmen und sollte man auch!
Nur Hunde dürfen den ganzen Tag egal ob Mittagszeit oder Nachts bellen oder kläffen,aber wehe man hört inder Mittagszeit oder Sonntags 5-10 min mal laute Musik dann rufen schon manche Leute die Polizei an,kranke Welt.
Leider wird Hundegebelle nicht als vermeidbarer Lärm eingestuft was für mich eine riesige Grauzone im Gesetz ist.Ein Hund der angebunden oder im Zwinger ist und am bellen bleibt hat nichts mit Natur zutun in der Natur gibt es keine Hunde im Zwinger oder an die Leine gebunden das ist von Meschen gemacht .
ehrlich gesagt weiß ich das nicht genau! ich glaube aber, wenn es keinen wirklichen rechtlichen Rahmen gibt, auf den sich der Vertrag beruht, könnte ggf. sogar der komplette Vertrag hinfällig sein. Das ist aber sowas von feinster juristerei, dafür reicht es leider nicht. vllt hilft die aber hier die Seite weiter... http://www.nebenkostenabrechnung.com/mittagsruhe/
ich glaube aber, wenn es keinen wirklichen rechtlichen Rahmen gibt, auf den sich der Vertrag beruht, könnte ggf. sogar der komplette Vertrag hinfällig sein.
Nein. Dann wäre nur die entsprechende Klausel nichtig.
heißt ja dann für die entsprechende Person, dass sie sich an keine Mittagsruhe halten muss, oder? Ob das natürlich dem "Wohnklima" so gut tun, ich weiß es nicht.
heißt ja dann für die entsprechende Person, dass sie sich an keine Mittagsruhe halten muss, oder?
Nein, das heißt es nicht. Selbst wenn eine solche Klausel unwirksam wäre, gilt jederzeit - egal ob Ruhezeiten oder nicht - Zimmerlautstärke.
Abgesehen davon: Hausordnungen dürfen durchaus Ruhezeiten festlegen -> Google
okay, das heißt dann also, man hat die Mittagsruhe aufgehoben und sie einfach auf den ganzen Tag gelegt? Dass jederzeit Zimmerlautstärke gilt, halte ich für eine Behauptung!
ja natürlich darf ich in einer Hausordnung irgendwas festlegen, aber wenn es keinen rechtlichen Rahmen hat, dann macht das doch wenig Sinn. Ich kann auch in meine HO schreiben, in meinem Haus darf gekifft werden, aber der Staat sieht das anders.
Ja, relativ. Also 10 rumtrampelnde Stepptänzer jeden Tag in der Wohnung, das gäbe bald Ärger.
Im Endeffekt geht es um gegenseitige Rücksichtnahme.
Beispiel: Mal Klavier-Üben ist okay. Jeden Tag Beethovens 9. von früh bis spät mit offenen Fenstern üben.. das wäre bald zu viel.
Kinder"lärm" ist nochmal was anderes, ihr Spielen usw. gehört zum normalen Leben dazu (natürlich sollten auch sie nicht permanent wie am Spieß schreiend den Weltuntergang proben)
Wenn die Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrags und in dieser eine Mittagsruhe eingetragen ist, dann gibt es diese noch bzw. ist wirksam