Ist dieser Kaufvertrag für einen Golden Retrieverwelpe rechtens?
Meine Schwester will sich auch einen Golden Retriever kaufen. In dem Kaufvertrag von meinem Hund stand die Klausel e) nicht drin!
Ist diese Klausel überhaupt rechtens?
Kaufvertrag
...
verkauft einen Golden Retriever Welpen an:
Frau/Herr........................................................................................................
Name des Hundes: ...
Chip-Nr.:
ZB.Nr.:
Wurfdatum:
Geschlecht:
Die Verkäuferin versichert, daß der o.a. Hund bei der Übergabe entwurmt, geimpft (SHLP) und von einem Beauftragten des DRC abgenommen worden ist. Der Hund ist zur Eintragung in das DRC-Zuchtbuch (Dachverband ist der VDH - die FCI) gemeldet worden. Die Ahnentafel wird sofort nach Erhalt vom Zuchtverband des DRC an den Käufer ausgehändigt.
Der Kaufpreis beträgt 1.200,00 Euro (in Worten: tausendzweihundert)
Der Käufer kauft und übernimmt den Hund wie im Wurfabnahmebericht beschrieben und gesehen; er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Gebäude- oder Wesensentwicklung des Tieres oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder Krankheiten (erworbene oder erbgebundene) gründen. Der Käufer verpflichtet sich:
a) den Hund in einem Alter von 13 - 17 Monaten auf Hüft- und Ellenbogendysplasie, sowie auf erbliche Augenkrankheiten von einem vom VDH anerkannten Tierarzt untersuchen zu lassen.
b) den Hund rassegerecht zu halten, d.h. keine Käfig- oder Kettenhaltung und keine reine Zwingerhaltung, sowie dem Hund eine rassegemäße Ausbildung zuteil werden zu lassen.
c) den Hund bei einem vom DRC ausgerichteten Wesenstest vorzustellen.
d) die Züchterin zu informieren, wenn er beabsichtigt den Hund zu verkaufen oder zu verschenken. Die Züchterin behält sich ein Vorkaufsrecht zum Welpenpreis innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen vor. Der Hund darf nicht an gewerbsmäßige Hundehändler bzw. - züchter oder an Einrichtungen, in denen der Hund zu Versuchszwecken gehalten wird, verkauft werden.
e) sollte der o.a. Hund in die Zucht gehen, die Auswahl der Deckpartner mit der Züchterin abzustimmen und ihn nicht für Anpaarungen mit Golden Retrievern zur Verfügung zu stellen, die keine VDH/FCI - Abstammungsurkunde besitzen.
Der o.a. Golden Retriever bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Welpenpreises Eigentum der Züchterin.
7 Antworten
Puah... nein, den Vertrag kannst du in den Wind schiessen, er Verpflichtet zu gar nichts. einzig, dass der Welpe dem Züchter gehört bis er bezahlt ist, stimmt und ist rechtens. Schicke den Vertrag an den Zuchtverband, er ist absolut lächerlich und verpflichtet zu nichts.
Nur wenn man einen Welpen im Zuchtrecht ( Verpflichtung dem Züchter den Hund zur Zucht zur Verfügung zu stellen) kauft, sind solche Verträge gültig.
Die Klausel gilt ja nur für den Fall, dass mit dem Hund später gezüchtet werden soll. Die Kontrolle der Deckpartner ist dann sinnvoll, um "kranke" Linien zu vermeiden und um die Züchtung im Rahmen des VDH/FCI zu behalten. Auch das ist sicher im Interesse Deiner Schwester, denn sie hat ja nicht zufällig enien Hund von einem VDH-Züchter gekauft.
Es geht also nur um die offizielle Züchtung, die üblicherweise auch gewerblich ist.
Solch einen einseitigen Vertrag würde ich nicht unterschreiben! Punkt e) ist mir ganz groß aufgestoßen: ** e) sollte der o.a. Hund in die Zucht gehen, die Auswahl der Deckpartner mit der Züchterin abzustimmen und ihn nicht für Anpaarungen mit Golden Retrievern zur Verfügung zu stellen, die keine VDH/FCI - Abstammungsurkunde besitzen.** Was heißt das? Wenn der Hund in die Zucht gehen sollte, muß der Hund eine Zuchtzulassungs-Prüfung ablegen und der Besitzer muß Zuchtseminare nachweisen! Mit welchem Recht behält sich die Züchterin vor, den Deckpartner abzusegnen? Was ist oder kann hier der Hintergrund sein? Die sollte ihre Welpen verkaufen, an wen sie möchte! oder:** a) den Hund in einem Alter von 13 - 17 Monaten auf Hüft- und Ellenbogendysplasie, sowie auf erbliche Augenkrankheiten von einem vom VDH anerkannten Tierarzt untersuchen zu lassen.** Weshalb? Wenn der Hund nicht in die Zucht geht, wird der Käufer bei Unauffälligkeit bestimmt diese Untersuchungen nicht durchführen lassen! Hier ist die Frage, wem nutzt diese Untersuchung? Wenn diese Untersuchungen ihrem Vorteil dienen, dann soll sie sie auch bezahlen. Das ist nach meiner Meinung eine Abwälzung von Kosten ... . Mir drängt sich hier eine Vermutung auf! Sie lässt die Hunde von den Käufern zuchtgerecht untersuchen. Kommt einer zurück (was bestimmt nicht selten vorkommt), sind die aufwendigsten Untersuchungen bereits auf "Kosten anderer" gemacht. LG manteltiger
Lieber manteltiger,
wenn du einen Rassehund mit "richtigen Papieren" (FCI-Papiere) kaufst, ist immer ein Kaufvertrag zu unterschreiben - diese Verträge saugen sich die Züchter nicht aus den Fingern, sondern es gibt da Vorlagen!
Jeder verantwortungsvolle Züchter wird diese Gesundheitsuntersuchungen verlangen ... schließlich muss er ja wissen, ob die Verpaarung gut war - ob ein genetischer Defekt festgestellt wurde - nur so kann er dann guten Gewissens die Hündin in der Zucht lassen und ev. eine Wurfwiederholung in Betracht ziehen.
Außerdem nützt diese Untersuchung (besonders die der Gelenke) auch dem Hundebesitzer - so weiß es, ob er seinen Hund belasten darf, ob er ihn bedenkenlos zum Joggen, Radfahren, auf weitere Wanderungen mitnehmen darf.
Und mit dem Vorkaufsrecht erhofft sicher der gute Züchter zu erfahren, falls der von ihm gezüchtete Hund an einen anderen Platz kommt.
Wozu er das wissen will?? Du wirst es nicht glauben, aber für die meisten Züchter sind Welpen wie Enkelkinder, deren Weg man gern verfolgt, zu deren Familien man gern Kontakt halten und bei auftretenden Fragen gern zur Seite stehen will.
Mitbestimmung bei der Wahl des Deckpartners ... auch das ist der Wunsch des Züchters, dass seine eigene Zuchtphilosophie weiterlebt ... denn Züchten heißt nicht zu vermehren, möglichst viel Geld zu machen, sondern der Rasse etwas Gutes zu tun. Und damit jemand als Neuzüchter anfangen kann, muss er eben bestimmte Voraussetzungen erfüllen - dazu gehört auf jeden Fall der Besuch von Zuchtseminaren - und sich an die Zuchtordung der Rassehundevereine halten. In Deutschland ist das der DRC, In Österreich der ÖRC, in der Schweiz der RCS ...etc. und alle sind der FCI unterstellt ... und das sind die einzigen Papiere, die "richtig" sind - und nicht nur ein geduldiger Fresszettel!!
Vielleicht solltest du nicht alle, die sich um gesunde, wesensfeste und rassetypische Welpen bemühen, mit Geldmachern und gewissenlosen Vermehrern gleichsetzen.
Viele unserer Welpenkäufer sind zu unseren Freunden geworden .... und falls es tatsächlich einmal zu einem zuchtbedingten gesundheitlichen Problem kommen sollte, so lässt sich gemeinsam eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können! Sei es durch Kostenübernahme oder auch durch einen besonders günstigen neuen Welpen.
Dieser Kaufvertrag für einen Hund ist - ähnlich wie früher die Kaufverträge für gebrauchte PKW - sittenwidrig zielt auf eine "Entrechtung" des Käufers ab.
Den Vertrag würde ich persönlich - nicht nur wegen des Punktes e.) - ablehnen zu unterschreiben !!
Dieser Satz soll das Kaufrecht und die Rechte des Käufers auf Gewährleistung ausser Kraft setzen:
Der Käufer kauft und übernimmt den Hund wie im Wurfabnahmebericht beschrieben und gesehen; er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Gebäude- oder Wesensentwicklung des Tieres oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder Krankheiten (erworbene oder erbgebundene) gründen.
Alle Passagen "gekauft wie gesehen" sind hinsichtl. der gesetzlichen Gewährleistung bei Kaufverträgen - wenn diese zum Unterschreiben vorgelegt werden = sittenwidrig !
Der Käufer würde hier - wenn er unterschreibt - auf seine Rechte der Garantie vor erbgebundenen Erkrankungen verzichten, sowie auf alle anderen "verdeckten Mängel" welche er bei Übernahme nicht gesehen haben sollte.
Das heißt selbst eine Untersuchung an einer Tierärztl. Hochschule im Bezug auf Gesundheit + Entdeckung eines Gesundheitsmangels könnte bereits am Tag der Untersuchung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Klausel ist rechtlich ebenfalls für einen Käufer nicht in Ordnung:
Die Züchterin behält sich ein Vorkaufsrecht zum Welpenpreis innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen vor.
Der Hund muss also dem Züchter wieder angeboten werden, das ist aber kein Schutz für den Hund, der Züchter verpflichtet sich nicht zur Rücknahme - sondern "behält sich vor" innerhalb von 2 Wochen zu entscheiden ob oder ob nicht.
Der Rückkaufspreis muss bei vertraglich verpflichtender Rücknahme genannt werden (i.d.Regel halber Welpenpreis) = sonst wird der Züchter billig Hunde zurücknehmen und woanders meistbietend verkaufen, der Käufer hat zum Schutz des Hundes mit dieser Klausel keinen Einfluss !
Punkt e.) Diese Klausel ist witzig ! Das soll dem Schutz des Hundes dienen um einer "Ausbeutung" durch Massenvermehrung vorzubeugen.
Die Züchterin ist also zu fragen (Papier ist geduldig) Somit hat die Züchterin die Entscheidung wo der Hund züchtet oder nicht - ohne einen Ausgleich dafür zahlen zu müssen (ist aber kein Deck/ Zuchtrecht) - aber er schützt nur "anscheindend denn:
Hunde mit VDH/ FCI Abstammungsurkunden findet man auch bei Massen-Puppymills z.B. in Ungarn - dort wo Hündinnen in Schweinekoben und Gitterboxen in dunklen Verschägen Welpe gebären - und bei "Auslaugung" dann einfach erschlagen oder sonstwie umgebracht werden....
Mein Fazit: Bei diesem Züchter würde ich persönlich keinen einzigen Welpen kaufen wollen. Der Vertrag sagt alles über die Gesinnung weshalb überhaupt dort Welpen gezüchtet werden.
Womöglich...Hunde verkaufen - möglichst Null Haftung - weder für Mängel und Erberkrankungen - noch für die Nachkommen, die verkauften Welpen selber! Lasst die Finger davon - holt euch einen Golden Retriever aus dem Tierheim
nur zur Info... wir haben den Hund genommen!
bekommst du keinen richtig guten Golden aus dem Tierheim, weil eben jeder Retriever der aus dem VdH kommt nicht ins TH geht!
habe ich mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der meinte, dass alle Puinkte bis auf den mit dem Vorkaufsrecht für den Züchter gerichtlich eben NICHT durchsetztbar sind :)
Züchter mit VDH/FCI Urkunden gibt es bei sogenannten Vermehrern nicht
Das ist ein ganz normaler und üblicher Kaufvertrag für Rassehunde der VDH-angeschlossenen Vereine. Züchter versuchen so, sich vor späteren Forderungen und Klagen der Welpenkäufer zu schützen. Nützt ihnen aber nichts, das sie als Verkäufer eh 2 Jahre lang haften. Gewährleistungspflicht
falls Dich dieser Satz stört:
er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Gebäude- oder Wesensentwicklung des Tieres oder auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder Krankheiten (erworbene oder erbgebundene) gründen.
Da kann der Verkäufer sich noch soviel unterschreiben lassen, sollte der Fall der Fälle eintreffen, wird man eh die Kosten einklagen (sofern die Krankheit genetisch bedingt ist) und der Vertrag würde als sittenwidrig nach §168 keine Wirkung besitzen.
Hallo Adventuredog, 10 Richter kann auch 10 unterschiedliche Auslegungen bedeuten. Wer in einem schriftlichen Vertrag mit seiner Unterschrift auf das Geltend machen von Anspruechen so eindeutig verzichtet muss später in jedem Fall einen Gerichtsprozess anstrengen und auf eine gute Fortuna hoffen.
Lediglich der Zusatz - gekauft wie gesehen - ist sittenwidrig.
@YT Beschränke bitte in Zukunft Deine Besserwisserei auf Deine eigenen Kommentare. Danke.
Zum besseren Verständnisses des Satzes: