Adresse des neuen Besitzers angeben?

5 Antworten

Hallo,

ja, genauso kenne ich das auch. Allerdings ist mir völlig neu, dass du als Züchter deine Welpen beim Ordnungsamt bzgl. der Hundesteuer "anmelden" musst.

Bei uns müssen nur die "Dauerhunde" einer Zucht angemeldet werden, dafür muss man dann natürlich auch nachweisen, wo die Welpen bleiben.

Ich denke, dass das auch ganz in Ordnung ist - denn das ist zumindest ein Weg, um die Umgehung der Zahlung der Hundesteuer (durch die Käufer) zu verhindern.

Die Bekanntgabe der Daten des Käufers (Name und Anschrift) ist mit Sicherheit auch nicht durch den Datenschutz geregelt und fällt mit Sicherheit auch nicht unter das Datenschutzgesetz.

Auch beim Verkauf eines Autos musste man ja vor einiger Zeit noch nachweisen, an wen man das Auto verkauft hat (heute geht das ja alles per Datenaustausch).

Schon merkwürdig, wie "kleinlich" manche Leute reagieren, wenn in einem solch berechtigten Fall Name und Anschrift an die Behörde mitgeteilt werden soll - im Zeitalter von Handy, Facebook und Co. geben die Menschen meist viel mehr persönliche Infos bekannt - ohne sich darüber aufzuregen.

Bleibt also zu vermuten, dass dieser Käufer sich u.U. die Hundesteuer "sparen" will? Das würde ich persönlich nicht unterstützen - auch wenn ich selbst die Hundesteuer als "Strafsteuer" empfinde (aber das ist ja nur mein ganz persönliches Empfinden - zahlen tue ich sie trotzdem).

Gutes Gelingen

Daniela

Ich kenne das als Käufer von VDH/PSK Hunden das natürlich der Name und die komplette Anschrift dem PSK mitgeteilt wird, man steht ja auch auf der Ahnentafel als Eigentümer (Jedenfalls wenn man eine Anerkennung für Das Ausland bekommt) und die Ahnentafel wird ja dann auch vom VDH direkt an mich versendet...ob der VDH die Daten dann ans Ordnungsamt weiterleitet ist mir ehrlicherweise schnuppe, weil ich die Tiere ja korrekt melde! Ein Käufer der Dir dies untersagt wäre mir gar nicht sympatisch und ich hätte wohl berechtigte Zweifel, ob dort mein Hund am richtigen Platz ist!

Nein,ich kann mir nicht vorstellen,das du die Namen und Adressen angeben musst. Jeder Besitzer weiss (oder sollte doch wissen), das er seinen Hund anmelden muss. Das ist dann nicht mehr dein Problem,sondern die Sache des Hundehalters.

dsupper  15.07.2014, 12:50
Jeder Besitzer weiss (oder sollte doch wissen), das er seinen Hund anmelden muss.>

Eben - sollte wissen! - und sollte es auch tun. Aber zwischen "sollten" und "tatsächlich machen" liegen oft himmelweite Unterschiede. Und da darf man es den Behörden auch nicht verdenken, dass sie versuchen, dieser "Nachlässigkeit" schon im Vorfeld zu begegnen. Was ist auch Schlimmes daran?

polditier  15.07.2014, 20:45
@dsupper

Schlimm ist nichts daran,aber die Liste der neuen Besitzer rauszugeben wird ja wohl nicht Bedingung sein.

dsupper  16.07.2014, 07:33
@polditier

Bei uns war dies z.B. die Bedingung, um hundesteuermäßig in die (preiswertere) Kategorie "Zwingersteuer" eingestuft zu werden (Nachweis mind. 1. Wurfes ca. alle 2 Jahre und Bekanntgabe, wohin die Welpen abgegeben wurden).

Die Sachbearbeiterin verlangt von Dir, dass Du Namen und Adressen rausgibst? Hat die Dame schonmal was von Datenschutz gehört?

Das würde ich dem Sachgebietsleiter mal zukommen lassen.

Du darfst diese Daten nicht weitergeben, das könnte sonst böse für Dich enden.

dsupper  15.07.2014, 09:44

Bis vor einiger Zeit musste man auch beim Verkauf eines PKW die Daten des Käufers angeben, Namen und Anschriften von Leuten werden sogar für Werbezwecke etc. verkauft, selbst von Behörden. Diese Daten haben nichts mit dem Datenschutz zu tun, dienen sie in einem solchen Fall wie hier einfach dazu, zu verhindern, dass Hundehalter sich die Anmeldung zur Hundesteuer sparen.

Meist bekommt man dafür als angemeldeter Züchter eben auch einen "Hundesteuerbonus" in Form einer "Zwingersteuer". Das ist viel preiswerter, als jeden Hund, den man hält, anmelden und versteuern zu müssen. Und damit nicht jeder, der einfach mehrere Hunde hält, in diesen "Genuss" kommt, muss man dann in regelmäßigen Abständen auch Würfe nachweisen - und natürlich eben auch, wohin die Welpen verkauft werden - so einfach ist das.

Wer nicht Böses plant (also Hinterziehung der Hundesteuer), der wird auch nichts dagegen haben, wenn sein Name und seine Anschrift dem entsprechenden Ordnungsamt mitgeteilt werden - aus welchem Grunde auch?

Das habe ich noch nie gehört.

Wenn wir früher Hunde verkauft haben, mussten wir nie angeben, an wen oder wohin sie gegangen sind.

Es wird auch keine Hundesteuer "eingeleitet", der neue Besitzer muss den Hund anmelden.

Normal zahlt man doch auch nicht für den einzelnen Hund Steuern, man hat doch einen "zwinger" angemeldet.