fragwürdiger Kaufvertrag eines Hundes?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich habe einen Hund/Welpen von einer Züchterin gekauft, im Kaufvertrag hat sie nachstehende Klauseln bzw. Verpflichtungen eingesetzt....sollte ich den Hund verkaufen wollen, hat sie uneingeschränktes Vorkaufsrecht und die Rückzahlung hat sie aufgegliedert, bis zur 12. Lebenswoche 100%, bis zur 20.Lebenswoche 70% usw. bis dahin das sie mir gar nichts Zahlen muss. Und wenn sie der Meinung ist das ich den Hund nicht artgerecht halte, kann sie mir den Hund wegnehmen. Es sind noch weitere Klauseln drin, aber die hier genannten schienen mir jetzt am wichtigsten.
Ist der Vertrag so gültig ? Ich meine, das sieht ja eher nach einem Leasingvertrag oder Mietvertrag aus. Ist sie tatsächlich dazu berechtigt mir solche Auflagen auszuzwingen ? Ich weiß, ich hätte den Vertrag so ja nicht unterschreiben müssen...habe ich aber nun gemacht, weil ich diesen Hund haben wollte. Nun gibt es aber leider Probleme, so das ich diese Frage gern beantwortet hätte. Es wäre schön wenn sich einer von euch damit auskennt.
LG Fibylein
7 Antworten
Ich finde diesen Vertrag super, damit ist das Tier sicher untergebracht, wenn unseriöse Besitzer sich dann doch plötzlich umentscheiden.
Wir haben damals unseren Hund aus dem Tierheim geholt. Da gab es auch im Vertrag die Klausel, dass wir den Hund nur an das Tierheim zurückgeben und nicht anders abgeben dürfen. Das scheint also nicht ganz unüblich zu sein.
Der Vertrag ist nicht gültig, mit dem Bezahlen der abgemachten Summer gehört das Ding ( was anders ist der Hund rechtlich nicht ) dir.
Dass ein Tier artgerecht gehalten werden muss, klingt sehr logisch, ein vernünftiger Tierbesitzer tut dies ja auch. Aber dies würde ich als fragwürdig rechtlich einstufen
vielen Dank für eure Antworten. Natürlich liebt sie ihre Hunde und es ist ja auch ok das sie das vertraglich festhält, so das es ihrem Schützling gut geht. Was ich in Frage stelle das sind die gegliederten Rückzahlungen, demnach würde ich jetzt nur noch 50% des Kaufpreises erhalten. Und sie würde ihn dann weiter verkaufen ( so ihre Worte ) und bestimmt noch einmal den vollen Kaufpreis verlangen
Wir kennn nicht den Wortlaut des Vertrags. Normalerweise kauft aber niemand einen erwachsenenen Hund und schon gar nicht zum ursprünglichen Preis für den Welpen.
Der realistische Fall ist wohl nicht
Du könnrest den Hund verkaufen, und bekommst nur 70% oder Null zurück.
Sondern:
Du musst dich von ihm trenn, wegen Krankheit oder Umzug, und dann will die Züchterin nicht dass er im Tierheim oder einer Tierhandlung landet.
Ich glaube nicht, dass eine Weitergabe nach Jahren im Familien oder Freundeskreis das Vorkaufsrecht auslösen würde, es dürfte eher eine Selbstverpflichtung sein, dem Hund aus der eigenen Züchtung auch als altes Tier zu Not wieder aufzunehmen.
Wenn Du den Hund behalten möchtest, dann ist der Vertrag doch kein Problem für Dich.
Das klingt auf den ersten Blick in der Tat unwirksam. Beurteilen kann man das aber natürlich erst, wenn man den genauen Wortlaut der Klauseln kennt.
wenn es dabei um den Wortlaut geht, dann sollte ich den Vertrag wohl mal einem Anwalt vorlegen. Die Züchterin ist zwar sehr Tierlieb, aber sehr entschlossen dem Menschen gegenüber..es kann ja nicht rechtens sein das ich jetzt nur noch 50% des Kaufpreises von ihr bekommen würde
50% wenn du das Tier zurückgibst oder wie?
ja, jetzt sind es 50% vom Kaufpreis wenn sie ihn zurück nimmt
Kannst du die Klausel mal hier kommentieren?
Käuferpflichten: Der Käufer verpflichtet sich zur artgerechten, fürsorglichen und verantwortungsvollen Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Entspricht dies nicht den Anforderungen der Züchterin, so darf sie den Hund zurückfordern, dabei gelten die unten genannten Rückzahlungsmodalitäten. Der Käufer verpflichet sich, den Verkäufer sofort zu informieren, sollte der Hund verkauft, verschenkt oder ins Tierheim verbracht werden. In diesem falle hat der Verkäufer ein uneingeschränktes Vorkaufsrecht. Hierzu gelten folgende Regelungen, bis zur Vollendung der 12. Lebenswoche 100%, bis zur Vollendung der 16. Lebenswoche 80%, bis zur Vollenddung der 26. Lebenswoche 60%, danach max. 50% des Kaufpreises. Hat der Hund bei Rückgabe das 3. Lebensjahr vollendet, entfällt auch eine Erstattung des Kaufpreises.
Gut möglich dass die Klausel nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB unwirksam ist. Dementsprechend bestünde kein Rückforderungsrecht der Züchterin. Wenn sie den Hund wiederhaben möchte, würde ich es wohl darauf ankommen lassen und den Hund nicht herausgeben.
meines Wissens ist der Hund rein Rechtlich keine Sache mehr, sondern ein Lebewesen