Hund krank zurückgeben??

7 Antworten

Ruf die Züchterin an und schildere ihr genau, welche Diagnosen du für den Welpen von der Tierklinik bekommen hast. Wenn du den Welpen zurück geben möchtest, würde ich ihr das sagen und schauen was sie dazu sagt.

Lies doch mal hier: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/9-der-kauf-eines-hundes

"... Der Käufer ist bei dieser Rückabwicklung dazu verpflichtet, dem Verkäufer den Hund zurück zu geben Der Verkäufer trägt gleichzeitig die Pflicht, den Käufer dem von ihn bezahlten Kaufpreis zurück zu bezahlen.

Dem Käufer steht wiederum die Möglichkeit zur Seite, vom Verkäufer den Ersatz für die von ihm seit dem Kauf des Hundes aufgewendeten Futterkosten zu verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer ebenfalls zusätzlich andere Aufwendungen, die nötig waren wie z.B. Tierarztkosten im Wege des Aufwendungsersatzes vom Verkäufer verlangen. Meist ist es jedoch der Fall, dass dem Käufer sein Tier bereits ans Herz gewachsen ist, sodass er diesen auf keinen Fall wieder hergeben möchte. Es kommt noch hinzu, dass dem Käufer neben der Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag auch noch die Möglichkeit gegeben wird, Schadensersatz zu verlangen. Wichtig an dieser Stelle ist, dass der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen ist, wenn der Mangel an der Sache unerheblich ist. Dies muss wiederum im Einzelfall betrachtet werden. ..."

Was eine Rückgabe an den Züchter allerdings für den armen Welpen bedeutet ???

Ob es eine seriöse Züchterin ist sei dahin gestellt, einen Welpen trennt man mit 7 Wochen noch nicht von der Mutter.

Hier die Antwort von Dsupper auf eine ähnliche Frage.

https://www.gutefrage.net/frage/wie-kann-man-vorgehen-gegen-zuechtervermehrerhobbyzuechter?foundIn=user-profile-question-listing

Hallo,
ja natürlich muss auch ein Hobbyzüchter oder sogar ein Privatvermehrer für Sachmängel (so heißt das leider juristisch) grade stehen, die durch Erbfehler oder Aufzuchtfehler entstanden sind - und das sogar zwei Jahre lang.
Erbfehler sind häufig leichter nachweibar als Aufzuchtfehler.
Stellt der TA aber z.B. hochgradige HD oder andere Skelettanomalien fest, dann ist die Sachlage recht klar.
Das BGB schreibt dabei ganz klar vor, dass Hunde rechtlich wie Sachen behandelt (§ 90a BGB) werden, so dass das Schuldrecht des BGB
insgesamt auf den Verkauf von Hunden anzuwenden ist. 
Und somit gilt nach den Vorschriften zum"Verbrauchsgüterkauf" eine Gewährleistungsfrist für den Verkauf neuer Sachen von 2 Jahre, beim Kauf gebrauchter Sachen 1 Jahr. Bis wann gilt nun ein Hund als "neu", stellt sich die Frage: Dazu bezeichnet i.d.R. die Rechtsprechung Welpen im Alter bis zu ungefähr 16 Wochen als "neu" - mit der Folge, dass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt.
Stellt der Käufer, bzw. natürlich der TA fest, dass es besagte Mängel (= Erbfehler) zum Zeitpunkt der Übergabe gab, dann besteht ein Recht auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1 439 BGB) - also ein Recht darauf, dass der Mangel auf Kosten des Verkäufers behoben wird. Die Beweislast liegt aber beim Käufer. 
Bedeutet: Behandlung durch den TA - Verkäufer muss die Kosten tragen.
Ist eine "Reparation" (scheußliches Wort in Verbindung mit Lebewesen!) nicht möglich, kann der Käufer den Hund auch umtauschen, eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder auch vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.
(Minderung §§ 437 Nr. 2, 441 BGB, Rücktritt vom Kaufvertrag § 
437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB - ich hab die § jetzt nicht noch mal nachgeschlagen, habe sie aber so im Kopf - ansonsten bitte im BGB nachschlagen - ist ja alles einfach zu finden - Kaufvertragsrecht ) 
Die "Reparation" durch den TA steht aber dabei an erster Stelle. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Käufer die sich anbahnenden TA-Kosten nicht übernehmen will, weil zu teuer. Und er dann anbietet, er würde den Hund lieber zurücknehmen oder umtauschen (was ein Käufer ja i.d.R. gar nicht möchte). Der Käufer kann (muss) auf Reparation bestehen, denn so steht es im Gesetz.
Ich drücke die Daumen, dass es nicht so schlimm wird ...
Gutes Gelingen
Daniela

Was sagt denn die Züchterin dazu ? Das wäre die erste Anlaufstelle. Was steht im Kaufvertrag ? Wenn die Züchterin sich stur stellt, schalte einen Anwalt ein. Das hilft jetzt dem Hund nicht, aber so geht es auch nicht. Du hast Geld für einen angeblich gesunden Welpen bezahlt und nach 5 Tagen stellt sich heraus daß er krank ist. Ich denke schon daß Du da gute Chancen hast.

friesennarr  17.03.2018, 10:00

Ist egal was im Kaufvertrag steht - lt deutschem Recht liegt man bei Verkauf von Waren unter der Sachmängelhaftung, die hier eindeutig vor liegt.

Jessy20010  17.03.2018, 00:13

die Züchterin

Es war leider keine Züchterin....

Also , anscheinend können hier einige User hellsehen.

Wo steht hier das der Welpe billig , und der Züchter nur ein Vermehrer war.

Oder hab ich etwas übersehen ????

Fakt ist, das auch Züchter nicht nur gesunde Hunde verkaufen. Ob nun bewußt oder unbewußt mag dahingestellt sein. Möglich ist auch, das die Epilepsie erst durch den Stress ausgelöst wurde ( zu frühe Abgabe bzw. Trennung vom Muttertier-. Eine Abgabe der Welpen mit 7 Wochen ist definitiv zu früh, aber auch das machen nicht nur Vermehrer.

Dianatrotta ! du hast ein Lebewesen und kein Mofa gekauft. Die Epilepsie muß nicht unbedingt von Dauer sein und du schreibst nicht um was für eine Lungenerkrankung es sich handelt.

Klär das doch bitte einmal in der Tierklinik richtig ab, bevor du hier Panik schiebst. Hunde können halt erkranken, und gerade Welpen sind da sehr anfällig.

dsupper  20.03.2018, 11:14
Eine Abgabe der Welpen mit 7 Wochen ist definitiv zu früh, aber auch das machen nicht nur Vermehrer.

DOCH - genau das beweist, dass es kein Hund aus einer seriösen Zucht sein kann!

KEIN VDH-Züchter würde so handeln, denn erstens ist es lt. TierschutzG verboten und zweitens widerspricht es (analog zum TierschutzG) den Zuchtregeln des VDH - und kein Züchter würde die Gefahr auf sich nehmen, aus dem VDH rausgeschmissen zu werden ...

neununddrei  18.03.2018, 18:42

😲 man kann ander Leute Tags ergänzen. Wusste ich nicht. Na das ist weniger schön

Dianatrotta 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 00:48

es ist mir schon klar das Welpen das es Lebewesen sind aber im gesetzt sind es halt Gegenstände und ausserdem hatte mein Welpe 6 Anfälle innerhalb von 2 Std! Und ich hab in der Klinik angerufen weil mein Welpe stationär aufgenommen worden Ist! Es ist überhaupt nicht besser Geworden trotz Medikamente!

Anaschia  18.03.2018, 15:13
@Dianatrotta

Hirnentzündung wurde ausgeschlossen? Was ist mit dem Futter, auch plötzlicher Futterwechsel mit hohem Getreideanteil kann eine Epilepsie beim Welpen auslösen.

Wenn nichts mehr geht, dann lass Dir einen Bericht vom TA geben damit Du dein Geld vom Züchter zurück bekommst.

Hier kannst Du dich bei Bedarf informieren : http://www.epiforum.de/forum/portal.php

neununddrei  17.03.2018, 08:35

Steht in den Tags

klara1953  17.03.2018, 17:30
@neununddrei

Die entsprechenden Tags hat aber unverschämterweise Jessy20010 ergänzt.

Diese Frage ist eher eine Frage für einen Rechtsanwalt. Im Prinzip (aus meiner Sicht), sind Tiere vom "Umtausch" ausgeschlossen. Rechtlich betrachtet gelten Haus- und Nutztiere als Gebrauchsgüter und ihr Kauf fällt unter das Gewährleistungsrecht. Allerdings kann sich bei kranken Tieren durchaus ein Recht auf Rückgabe ergeben.

Immer dann, wenn sich innerhalb der ersten sechs Monate herausstellt, dass das Tier einen Mangel hat, der auch bei der Übergabe schon vorhanden war, der nicht abzustellen ist und der seinen Gebrauchswert erheblich mindert. Allerdings können bestimmte Krankheiten im Vertrag ausgeschlossen werden. Ich bin aber kein Anwalt, daher ist meine Auffassung dazu nur laienhaft.