Züchter gibt kein Geld zurück: Anwalt einschalten?

19 Antworten

Da fehlen mir auch ehrlich gesagt die Worte.

mit dem ich allerdings schon nach den ersten zwei Wochen unglücklich war, da ich keinen Draht zu ihm gefunden hab. Also hatte ich ihn gleich nach den zwei Wochen der Züchterin wieder zurück geben.

A) Sag mal, hast du dir eigentlich mal überlegt, wie das für den Welpen war? Von Mama und Geschwistern getrennt zu werden, als BABY, in eine komplett neue Familie, wo er alleine ist? Er wird euch dafür sicherlich nicht um den Hals fallen. Eine Bindung zum Hund/Welpen dauert. Das geht nicht in mal eben 2 Wochen. Du bist definitiv noch nicht bereit für ein Lebewesen - sei es nun ein Welpe, ein anderes Tier oder das eigene Baby - und das durfte jetzt dieser arme Welpe ausbaden.

B) "Zurückgeben"?
Ich weiß selber ganz genau, das Tiere als "Sachen" gelten, aber das gibt Menschen noch lange nicht das Recht, sie so zu behandeln.
Schäm dich in Grund und Boden, was du da fabriziert hast. Und deine Mutter auch, da sie anscheinend auch noch zugestimmt hat...!
Das geht gar nicht, was ihr da abgezogen habt. Geld hin oder her - es geht hier um ein Lebewesen.

Lass mich raten, die Bindung war gar nicht das Problem, oder? Sondern die Aufmerksamkeit, die ein kleiner Welpe will. Spielen, Gassi gehen also Stubenrein bekommen, erziehen usw. Ist ja anstrengend und das hast du/das habt ihr sicherlich unterschätzt, nicht?
Falls es tatsächlich nur aus dem Grund "fehlende Bindung" ist, muss ich feststellen, das du extrem naiv bist. Wie gesagt, eine gute Bindung entsteht nicht in mal eben 2 Wochen. Falls du das geglaubt hast, betitle ich so ein denken mit "dämlich" und "naiv". Sorry.
(Damit das hier niemand in den falschen Hals bekommt: Ich behaupte nicht das du dämlich bist - sondern allgemein wenn man so denkt. Dieser Gedanke ist dämlich - nicht du. Mehr nicht.)

Er hat sogar angefangen mich zu beißen. 

Welpen beißen beim spielen, manchmal auch viel zu fest, weil sie es noch nicht besser wissen. Das muss man den kleinen Fellbündeln erst mal beibringen...das ist dir schon bewusst, oder? Anscheinend nicht, sonst würdest du das nicht so theatralisch hervorheben ( -> er hat sogar angefangen zu beißen! o: )
Kein Welpe wird aggressiv geboren, der tatsächlich böswillig zubeißen würde.

Der kleine Welpe tut mir wirklich total leid, das er ausgerechnet bei so Menschen gelandet ist. Ich sage ja nicht, das ihr ihm etwas tut, nur das ihr komplett unerfahren und noch nicht "bereit" seid. Und so etwas geht zu 99% besch*ssen aus - für den Hund, natürlich.

Hofft darauf, das die Züchterin den Welpen zurücknimmt und vergesst das Geld. So ein Verhalten sollte in meinen Augen auch irgendwas "negatives" für denjenigen (der Mist gebaut hat) hinter sich herziehen. Am Besten ist fast immer Geld, da da viele Menschen ihre Schwäche haben.

Und tut mir, euch selber und allen anderen einen Gefallen und lasst die Finger von jeglichen Lebewesen.

- Haru

P.S.: Bitte nur objektiv antworten. Auch Kindergarten-Krieg lasse ich mich nicht ein.

Impeachment  27.10.2015, 13:45

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Danke für die Antwort

Hallo,

sei doch froh, dass du dein "Problem" so einfach gelöst bekommen hast. Hättest du den Welpen im Tierheim abgegeben, hättest du sogar noch Geld bezahlen müssen.

Im Kaufvertragsrecht gibt es kein verbrieftes Rückgaberecht, es sei denn, die Ware hätte Mängel - und auch dann hätte der Verkäufer erst einmal ein Besserungsrecht.

Rücknahme von Ware ist in Geschäften immer reine Kulanz.

Dass die Züchterin den Welpen zurückgenommen hat, kann ich gut verstehen. Aber sie hat jetzt weitere Kosten. Der Hund muss weiter versorgt werden, es müssen neue Käufer gefunden werden. Und den vollen Preis kann sie für diesen "gebrauchten" Welpen, der ja nun zwei Wochen in einem Umfeld zubringen musste, wo er nicht geliebt wurde und dadurch u.U. Schäden davongetragen hat, auch nicht mehr verlangen.

Für mich schon sehr bezeichnend, dass du den Kleinen noch nicht mal selbst zurückbringst! Dazu hattest du sicher nicht ausreichend Zivilcourage? Aber dabei hätte sich das alles klären lassen mit dem Geld. Jetzt ist es zu spät. Wahrscheinlich wird kein Richter dieser Welt sich davon überzeugen lassen, dass über die Geldrückzahlung gesprochen wurde - wenn du das nicht schriftlich oder Zeugen dafür hast.

Verbuch es unter "Lehrgeld", denn so kann man mit einem kleinen Hundewesen nicht umgehen - meine persönliche Meinung.




"Da ich arbeiten musste, hat meine Mutter die Übergabe gemacht", das ist der Satz der mir zu denken gibt. Ein junger Hund ist wie ein Baby: er braucht Tag und Nacht liebevolle Aufmerksamkeit, Ausbildung, Spiele, Abenteuer und ein Gefühl der Geborgenheit. Dann wird es der beste Kumpel den du dir wünschen kannst. Wenn du aber arbeiteten gehst, und nach Feierabend mal kurz Gassi gehst, ist es kein Wunder, dass du keinen Draht zum Tier bekommst. 

Rechtlich ist und bleibt es dein Hund. Dass die Züchterin den Hund zurückgenommen hat ist eine reine Kulanz. Vermutlich hat ihr das Tier Leid getan. Wenn sie einen neuen Käufer findet, könnte sie dir einen Teil der Kaufsumme (minus entstandenen Kosten für Anzeige, Pflege, Futter etc) auszahlen, aber sie muss nicht. Du kannst nicht einfach vom Kauf zurücktreten, schliesslich ist das ein verbindlicher Vertrag den du da eingegangen bist.

Carlystern  27.10.2015, 13:59

Bei meinem Bruder war es so. Unser Goldi wurde Mitte Oktober geboren. Mein Bruder geht auch Vollzeit arbeiten. Doch hatte er sich Rest und Neuurlaub genommen. Somit war er fast 3Monate zuhause bis er sich ein wenig eingelebt hatte.

Nachdem er ihn von der Züchterin bekommen hatte, war er 8Wochen alt. Anschließend in der Wohnung von meinemBruder 6Wochen und dann kamen sie zu uns, da Weihnachten war. In dieser Zeit haben wir alle eine sehr innige Beziehung zu dem kleinen Schnuckiputz aufgebaut u8nd es war einfach nur toll. Gerade am Anfang ist es viel Arbeit klar, doch den Dreh hat man in der Regel schnell drauß. Am Anfang musste er oft nach drausen, Gassi, Spielen und da bei uns es sehr weitläufig ist mit Wiesen und Wälder hat ihm das noch mehr Spaß gemacht.

Jetzt ist er alle zwei Wochen für einen Tag bei uns. Bevor mein Bruder ihn gekauft hatte, musste er einen Vertrag unterzeichnen, was bedeudet dass er sich verpflichtet gehorsam mit ihm umzugehen und falls er aus wichtigen Gründen den Hund nicht halten könne ihn an die Züchterin zurück zu geben hat. Wenn er ihn ins Tierheim geben würde, wäre eine Vertragsstrafe fällig. Was ich auch sehr gut verstehen kann!

Trotz allem würden wir ihn nie wieder hergeben! Man sollte es sich lieber vorher überlegen!

Wie bitte kommst du darauf, dass du hier ein Rückgaberecht hättest?

Mit dem Kauf des Hundes bist du einen Vertrag eingegangen, den du zu erfüllen hast. Und dieser Vertrag beinhaltet für dich einerseits Zahlung des Kaufpreises, andererseits Abnahme der Kaufsache. Wenn nicht etwas abweichendes vertraglich festgehalten wurde, so kannst du den Hund nicht einfach zurückgeben.

Die Züchterin wird hier zu Recht auf den bestehenden Vertrag verweisen und vermutlich den Hund nur aus reinem Mitleid wieder zurückgenommen haben. Es sei denn, sie hätte sich irgendwie aus Kulanz dazu bereit erklärt, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann!

Eine Klage auf Erstattung des Kaufpreises kommt dann erst Recht nicht in Frage. Das wird dir auch jeder Anwalt gegen Zahlung eines anständigen Honorars erklären.

Wenn du später keinen Draht zu deinem Kind bekommst...schiebst du es dann auch ab...ins Heim?!😳 Ein Tier ist doch keine Puppe, dass man in die Ecke stellen kann, wenn einem nicht danach ist sich mit ihm zu beschäftigen 😡

wotan0000  27.10.2015, 13:57

**Wenn du später keinen Draht zu deinem Kind bekommst...schiebst du es dann auch ab...ins Heim?**

nein, da wird solange gedrückt und gepresst bis es wieder da reinpasst, wo es hergekommen ist. :-)))