Muß man bei zwei Hunden die doppelte Hundesteuer bezahlen oder kann man sich befreien lassen?
Hallo,
ich habe zwei Hunde (also meine Freundin und ich zusammen).
Für einen Hund (Golden Retriever) zahlen wir bereits Hundesteuer,
für den Rhodesian Ridgeback, noch nicht.
Er ist 1,5 Jahre alt, und wir wohnen in Niedersachsen.
Nun haben wir gehört, dass die Hundesteuer bei einem Zweithund sogar wesentlich teurer ist als für einen Hund alleine.
Meine Frage:
Kann man da irgendwie einen Antrag stellen und sich befreien lassen?
15 Antworten
Nun haben wir gehört, dass die Hundesteuer bei einem Zweithund sogar wesentlich teurer ist
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - sachlich aber durchaus sinnvoll und begründet.
Kann man da irgendwie einen Antrag stellen und sich befreien lassen?
Nein - warum auch ?
Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen. Aber über sowas muss ich mir Gedanken machen bevor ich mir Tiere anschaffe.
Hallo ? Wer sieht denn schon Steuern ein ? Aber wir alle müssen sie zahlen.
Sowas weiß man vorher!!
Was machst Du denn, wenn das Tier mal operiert werden muss? Oder plötzlich ein bisher unentdeckter gesundheitlicher Schaden auftritt, der Medikamente verlangt - ein Leben lang?
Siehst Du es dann auch nicht ein für ein Tier so viel Geld auszugeben?
Da stimme ich Dir zu.
In so einem Fall würden wir es entschlafen lassen.
Ein Tier scheint in deinen Augen eher ein Gegenstand bzw. ein Besitztum zu sein. Schade! Eigentlich sollten Tiere ein Freund und Wegbegleiter sein. Am besten wäre es, wenn du dir gar kein Tier anschaffst! Suche ein neues und warmherziges Zuhause für deine Hunde! Damit tust du dir und vor allem deinen Hunden einen großen Gefallen.
@ Hubertus KW!! Lässt Du deine Freundin auch einschläfern oder trennst dich von Ihr, wenn sie evtl. Diabetes oder Rheuma bekommen würde?. Ein Hund ist ein Familienmitglied, und so sollte er auch behandelt werden.
Ich weiß wen ich hier gleich einschläfern lasse...
Gib die armen Tiere ab! Und troll woanders weiter!
Steuerbefreiung ist für folgende Hunde möglich:
Diensthunde von Polizei und Zoll, Blindenführhunde, Rettungshunde, Herdenschutzhunde, die als solche arbeiten, Gebrauchshunde von Förstern, Jägern und Jagdaufsehern und Hund von öffentlich beauftragten Wachdiensten.
Steuerermäßigung kann es geben bei:
Bezieher von ALG II und Sozialhilfe, Menschen mit Behinderung, welche auch von den Rundfunkgebühren befreit sind und eine entsprechende Bescheidung vorlegen können und manchmal auch Leute, die einen Hund aus dem örtlichen(!) Tierheim aufgenommen haben.
Alle anderen müssen zahlen. Tut man es nicht, werden Bußgelder in nicht geringer Höhe fällig, wird Vorsatz nachgewiesen, handelt es sich nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Neben empfindlichen Strafen kann hier auch die Wegnahme der Hunde drohen.
HAllo,
natürlich ist für beide Hunde eine Steuer zu entrichten, und in mancehn Gemeinden ist die für den Zweithund auch höher. Die Hundesteuer soll ja gerade die Hundeanzahl in der Stadt kontrollieren, da wäre es ja blöd, wenn der Zweithund Steuerbefreit wäre....
EIne Befreiung gibt es für Assistenz- und Blindenhunde, sowie für Hunde die für die Ausführung des Berufes notwendig sind (Polizei, Zoll, Jagd). Auch werden Rettungshunde in den meisten Gemeinden befreit, in einigen gibt es auch für Besuchs- und Therapiehunde eine Befreiung.
Es müssen auch beie Hunde im niedersächsischen Register registriert werden (einmalig 19,bla €)
Bei uns wirds pro Hund verdoppelt, also kosten meine 5 Hunde zusammen 775,- Euro, einer würde nur 25,- kosten.
25€ für einen Hund? Ich muss umziehen! Ich zahle für einen Hund schon 180€!
Ich zahl für meinen auch nur 20 €
Wahnsinn :/ Naja mein Großer ist ja zum Glück befreit ;-)
Die Hundesteuer wird von der Stadt veranlagt. So ist es zumindest hier in NRW. In aller Regel wird der zweite Hund aber teurer. Befreiungen gibt es -wenn überhaupt- nur bei Bezug von ALG II. Aber rufe bei deiner Stadtverwaltung an. Die können dir das am besten sagen. Oder google nach der Hundesteuersatzung deiner Stadt.
Jedweder Einwohner einer Stadt und Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet die Hundesteuer zu zahlen, sobald er sich einen Hund zu privaten Zwecken anschafft. Die Steuer wird dann je Hund erhoben und muss einmal im Jahr gezahlt werden. Im Grunde geht der Fiskus davon aus, dass jedweder Bürger, der die finanziellen Mittel dazu hat, einen Hund zu unterhalten, auch die finanziellen Mittel dazu hat, Hundesteuern zu entrichten. Daher ist die Hundesteuer in Deutschland auch eine einkommensunabhängige Steuer. Solange das Tier nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten wird, muss die Hundesteuer entrichtet werden. Wer beispielsweise eine Hundezucht betreibt, muss für die Zuchthunde nichts bezahlen. Wach-, Hüte-, Blinden- und Jagdhunde sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit.
Quelle: http://hundesteuer.biz/#Wer_muss_alles_die_Hundesteuer_bezahlen
Weil wir nicht einsehen für Tiere so viel Geld auszugeben.