Hund ohne Kaufvertrag abgegeben?
Wir haben vor etwa 1 Woche leider unseren Hund (6 Monate) abgegeben.
Es wurde kein Kaufvertrag vom Käufer verlangt. Nun verlangt der Käufer das wir den Hund zurück nehmen, weil er sich wohl nicht mit dem Kater verträgt. Obwohl wir ihm bereits beim Kauf mitgeteilt haben das wir nicht wissen wie er sich mit Katzen verträgt.
In der Woche wurde uns mitgeteilt das alles OK wäre.
Doch jetzt soll es nun anders sein.
Sind wir verpflichtet den Hund zurück zu nehmen??
7 Antworten
Ihr habt einen Kaufvertrag. Wenn keinen schriftlichen dann halt einen mündlichen.
Deine Frage kann keiner beantworten weil keiner weiß was ihr vereinbart habt.
Grundsätzlich gilt: pacta sunt servanda. Auf deutsch: Verträge müssen eingehalten werden.
Ein Vertrag läßt sich nicht einseitig kündigen. Es sei denn man vereinbart dies oder ein Gesetz schreibt dieses vor. Beim Kaufvertrag gibt es eine solche gesetzliche Vorschrift allerdings nicht.
Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Seite: das ist doch kein Fernseher, den man verkauft und dann ist einem alles egal? Du sprichst von einem Hund, einem fühlenden Lebewesen, das sich ganz sicher nicht ausgesucht hat, schon in diesem Alter von einem Besitzer zum nächsten gereicht zu werden. Ich würde an deiner Stelle mit dem neuen Halter noch einmal sprechen, denn nach nur einer Woche schon zu sagen, dass das mit der Katze nicht klappt, halte ich für etwas voreilig.
Wenn er den Hund aber nicht behalten kann, dann nehmt das Tier gefälligst zurück (Kaufvertrag hin oder her). Ihr habt auch den Hund geholt, also habt ihr auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass er wenigstens ein gutes zu Hause bekommt! Und nehmt den nächsten Interessenten genauer unter die Lupe oder sucht euch Unterstützung bei der Vermittlung (frag z.B. im Tierheim nach, oftmals verweisen die Interessenten dann an Leute, die ihre Tiere abgeben wollen).
Hund abgegeben? Mit 6 Monaten? Na dann habt ihr das Hundehalter sein ja lange durchgehalten...
Ihr seit schon alleine dem Hund gegenüber verpflichtet ihn zurück zu nehmen! Da braucht man sich gar nicht weiter über rechtliches zu unterhalten!
Auch ein mündlicher Vertrag gilt
Wenn der Käufer es rückabwickeln will, muß er nachweisen, daß er arglistig getäuscht wurde
Ein generelles Rücktrittsrecht ( wie beim online-Kauf ) gibt es nicht
Wir haben es ihm vorher mit geteilt das der Hund vorher keinen Kontakt mit Katzen hatte.
Nein Tierhandel wird mit Handschlag besiegelt. Ob mit oder ohne Vertrag ist der Verkauf gültig und ohne Rückgaberecht.