ich möchte Torten ,Cupcakes, Popcakes privat verkaufen. Ist das möglich bzw erlaubt.Was brauche ich
brauche ich dafür eine Gewerbe? ist das ausreichend. bin hobby Bäckerin.
3 Antworten
Natürlich ist das erlaubt, aber es gibt recht strenge Auflagen dazu, die Du natürlich einhalten solltest. Ich kenne ein paar Leute, die das für Cafés machen - also quasi per Auftrag - da wird es mit dem Verkaufen deutlich einfacher. Auch in dem Fall brauchst Du ein aber einen Gewerbeschein für's produzierende Gewerbe und das bedeutet auch dass die Gewerbeaufsicht dann mal bei Dir vorbei kommt und die Produktionsstätte begutachtet.
Eine letzte Möglichkeit wäre noch, dass Du als Freiberufler in einer anderen Küche, die unter Gewerbeaufsicht steht - Deine Backsachen produzierst. Das wäre vom bürokratischen Aufwand her weniger kompliziert, aber Du musst Dich eben auf die Suche nach einem Café o.ä. machen.
Natürlich ist das erlaubt, aber es gibt recht strenge Auflagen dazu
Richtig, z.B. braucht man eine Zulassung....
Möglichkeit wäre noch, dass Du als Freiberufler in einer anderen Küche, die unter Gewerbeaufsicht steht
Seit wann ist ein Bäcker bzw. Konditor ein Freiberufler ? Das geht ja nun gar nicht !
privat verkaufen
Was soll das sein ? Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht Waren zum Verkauf anbietet, handlet nicht privat sondern gewerblich ! Dann ist eine Gewerbeanzeige Pflicht (§ 14 GewO).
Der Verkauf von Torten, Cupcakes und Popcakes ist natürlich erlaubt. Eine Einfache Gewerbeanzeige reicht. ABER: Für den gewerblichen Verkauf von selbsthergestellten Torten brauchst du eine Zulassung von der Handwerkskammen, weil sowohl der Bäcker als auch der Konditor gemäß Anlage A zur Handwerksordnung zu den zulassungsflichtigen Handwerken gehören ! Und diese Zulassung bekommst du nur als Meiister ider Altgeselle.
ein gewerbe brauchst du und bei lebensmitteln sind sie sehr sensibel, das erzählt dir der typ auf dem gewerbeamt aber, was du noch alles brauchst