Was tun? - alle vier, bei Ebay Kleinanzeigen gekaufte Felgen, sind defekt
Habe vier Felgen mit Reifen bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Optisch sahen die Felgen, bis auf leichte Bordsteinkratzer gut aus, zwei Reifen abgefahren, die beiden anderen Reifen noch fahrbar. Habe sie für 300,-€ gekauft. Habe dann zwei neue Reifen gekauft, um diese gegen die Abgefahrenen zu tauschen. Beim Aufziehen der neuen Reifen beim Reifendienst , allerdings zwei Wochen nach dem Kauf, hatte aus beruflichen Gründen keine Zeit, stellte sich heraus, dass die Felgen Schrott sind - Höhenschlag/unrund. Beim Prüfen der anderen beide Felgen ergab sich das gleiche Ergebnis. Hier war bei einer Felge die Beschädigung auf der Innenseite sehr gut sichtbar, bei der Anderen etwas weniger sichtbar – habe ich beim Kauf leider nicht gesehen. Der Verkäufer hat mich auch nicht darauf hingewiesen – hatte der garantiert gewußt, da die Räder innen und außen sehr sauber waren, also gereinigt wurden.. Das ist beim Reinigen garantiert aufgefallen. Da ich ungern unbrauchbare Felgen mit Reifen, von denen zwei abgefahren sind, für 300,- € behalten möchte und mir auch noch für den Reifen - Neukauf, sowie für Montage und anschließend wieder Demontage der neuen Reifen von den defekten Felgen, Kosten entstanden sind, möcht ich hier um Rat fragen. Meines Wissens ist der Verkaüfer doch in der Gewährleistung: Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Abgesehen davon, daß diese Formulierung in der Beschreibung fehlte, muß trotz solcher Formulierungen auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was die Angebotsbeschreibung verspricht. Weiter: Die Beschädigungen, die ihm mit Sicherheit bekannt waren, hätte er mich hinweisen müssen!!! Demnach hat er mir einen Mangel wissentlich verschwiegen. Es mir glaubhaft zu machen, dass das beim Reinigen der Felgen nicht aufgefallen ist , ist mehr als unglaubwürdig. Dieses hätte, so glaube ich, rechtlich einen Schadenersatzanspruch zur Folge. Kurz und gut - ich möchte nur die 300,- € zurück. Ansonsten müßte ich für die Entsorgung auch noch zahlen.
1 Antwort
Das Problem ist, dass Sie nicht nachweisen können, dass der Verkäufer von diesen Mängeln wusste. Sie ahnen es, beweisen können sie es aber nicht. Da der Satz zum Ausschluss der Garantie bzw. Gewährleistung fehlte, haben Sie vielleicht noch die Möglichkeit, wenigstens einen Teil des Geldes zurückzufordern.
Vielen Dank für Ihre Antwort. In der Tat wird das das Problem sein. Ich hatte den Verkäufer angeschrieben und ihm den Sachverhalt mitgeteilt. Seine Antwort war, dass er sich nicht veantwortlich fühlt und an dem Tag der Abholung alles in Ordnung gewesen sei. Was danach mit den Felgen passierte könne er nicht sagen...... Dem widerspricht natürlich eine deutlich sichbare Verformung einer Felge. Weiter wurden die Felgen von mir nachweislich nicht montiert und nur bei einem Reifendienst beim Aufziehen neuer Reifen geprüft. Dabei wurden alle Felgen geprüft und als defekt beurteilt. Folgendes habe ich als Rechtsgrundlage recherchiert:: Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer gesetzlich zu. Nach dem Gesetz müssen nämlich auch Privatverkäufer für einwandfreie Ware einstehen. Rechtlich sieht es folgendermaßen aus: Tritt innerhalb von zwei Jahren ein Mangel an der Ware auf, kann der Käufer Reparatur oder Lieferung eines neuen Produkts vom Verkäufer verlangen. Lehnt der Verkäufer dies ab, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, das heißt die defekte Ware zurückschicken und vom Verkäufer ohne jeglichen Abzug den vollen Kaufpreis zurückfordern