Ist das Vorenthalten der Nebenkostenabrechnung strafbar?
Ich habe bis Mitte letzten Jahres als Untermieter in einer WG gewohnt und bin dann ausgezogen. Meine Hauptmieterin hat damals einen Teil meiner Kaution noch nicht ausgezahlt, da ja noch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ausstand. Außerdem hatte ich generell das Gefühl, dass sie mir möglichst viel von der Kaution irgendwie abknöpfen möchte, sie hat z.B. auch Geld davon einbehalten, weil ich ihr angeblich mündlich gesagt hätte ich würde ihr noch 100€ für irgendwelche Gegenstände von ihr geben, die ich angeblich beim Auszug mitgenommen habe (was nicht stimmte).
Im April habe ich bereits bei ihr nachgefragt, ob sie denn mittlerweile eine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten hat, damit wir das alles endlich abhaken können, was sie verneinte. Zwei Monate später kam von ihr immer noch keine Abrechnung, also habe ich mal bei den Vermietern nachgefragt, wann sie denn eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Sie haben mir nur geantwortet, dass sie diese meiner Hauptmieterin bereits vor Wochen ausgehändigt hätten. Letzten Endes stellte sich dann auch heraus, dass ich Geld zurück bekommen sollte, da die Nebenkosten niedriger waren, als die Vorauszahlung.
Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten? Hat ein Hauptmieter nicht die Pflicht, solche Informationen und Rechnungen an seine Untermieter weiterzuleiten, ohne dass man da so hinterherrennen muss? Hinzu kommt nun auch, dass mir die Hauptmieterin mittlerweile zwar die Gutschrift von den Nebenkosten und die Restkaution zurück überwiesen hat, allerdings hat sie einfach mal ohne Begründung trotzdem noch 100€ einbehalten, obwohl ja jetzt alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt. Was soll ich da tun? Auf Zahlungsaufforderungen geht sie nicht ein, aber vor Gericht zu gehen, kann ich mir als Student auch nicht leisten.
4 Antworten
Deine Hauptvermieterin war keineswegs zu spät dran. Jetzt geht es Dir noch um 100 € aus der Kaution, wozu wir nur Deine Sicht der Dinge kennen.
Wenn Du das Geld unbedingt haben willst, weil Du Dir sicher bist, dass es Dir zusteht, dann lasse ihr doch einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen. Der kostet nur sie was. Warte, wie sie reagiert. Vielleicht lenkt sie ein. Vielleicht widerspricht sie aber und dann musst Du sie verklagen. Wenn Du Dir absolut sicher bist, im Recht zu sein und wenn die Kontrahentin keine Beweise oder Belege hat, die ergeben, dass ihr die 100 € zustehen, gehst Du doch kein finanzielles Risiko ein. Also verklage sie doch, wenn ein Widerspruch kommt!
Ohne den Roman gelesen zu haben: nein.
Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten?
Strafbar ist es nicht, die kann nur keine Kosten, wenn die Abrechnung (siehe unten) zu spät erfolgt, mehr geltend machen.
Die Zeit dafür ist aber noch nicht abgelaufen. Was Du machen kannst, ihr eine Frist setzen und die Rückzahlung der Kaution bis zu diesem Datum fordern. (Einschreiben)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
... und?
Wir Vermieter dürfen doch nur den Betrag einbehalten, der unstrittig ist. Und wenn es keine Abrechnung gibt, dürfen wir auch nichts einbehalten, so jedenfalls das AG Dortmund und Eutin.