Geldgieriger Vermieter stellt schwarz eingestellte Putzfrau in Nebenkosten als Eigenleistung in Rechnung?
Hallo ihr Lieben,
seit nunmehr über einem Jahr ärgere ich mich mit meinem Ex-Vermieter
Er fordert für Abrechnung 2015 erst 7€/Std zu 34 Wochen für Treppenhausreinigung 238€. Nach Bitte zur Korrektur (sehr fehlerhafte Abrechnung- Heizung einfach bis Dezember abgerechnet, Müll einfach für ein Jahr statt 5 Monate berechnet, die Personenzahl statt durch 6 durch 5 geteilt - er wollte für 5 Monate noch 100€ von uns!!!) sendet er korrigierte Abrechnung mit 14€/Std zu 10 Wochen - natürlich mit Text "Eigenleistung" da ich eine Rechnung angefordert habe. Ich weiß aber, dass er eine Putzfrau angestellt hat.. schwarz.... Zudem behauptet er, dass man für die Reinigung peine ganze Stunde benötigt. Es handelt sich hierbei um eine HolzPendeltreppe von 2 Etagen mit ca. 40 Stufen..
Ich war bei der Übergabe so dämlich und habe unterschrieben dass ich selten geputzt habe. Ich glaubte an das bischen (nichtvorhandene) menschliche in ihm.
Schon komisch, dass seine Beträge der Reinigung immer so angepasst sind, dass er auf 0 rauskommt. Nach der Korrektur bleibt nämlich nur noch die Restkaution von 200€ übrig, genauso dass er uns nichts von seinem Geld zurück zahlen muss.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und bin auch in keinem Mieterverein...
Ich hoffe auf gute Antworten und sende liebe Grüße
3 Antworten
Erst 7 € und jetzt 14 €? Das deutet doch ganz darauf hin, dass der Tatbestand "Schwarzarbeit" ausgeräumt wurde.
Er hat sich besonnen und die Frau nachträglich angemeldet, sowie nachträglich die gesamten Löhne neue berechnet. Aus 7 € je Stunde wurden dann aufgrund von Lohnsteuerklasse 5, Religionszughörigkeit und Einhaltung des Mindestlohns, sowie Nachzahlung der Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung eben 14 €. Das ist alles andere als unnormal.
Um sicher zu gehen, könntest Du mal beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen. Billiger wird es dadurch aber wohl kaum.
Eine Stunde für 40 Stufen? Warum nicht, wenn jemand gründlich putzt, braucht er eben rund 1,5 Minuten je Stufe, wobei Vorbereitungszeiten auch dazu zählen.
14 € je Stunde für die Eigenleistung ist durchaus angemessen. Ober auch 10 Stunden bzw. 10 Wochen gearbeitet hat, musst Du wissen. Wenn Du es nicht weißt, musst Du glauben, was der Vermieter berechnet.
Für die Behauptung, dass der Vermieter eine Putzfrau schwarz angestellt, bzw. bezahlt hat, brauchst Du Beweise, kein dubioses Wissen. Wenn Du Beweise hast, dann nimm diese doch und geh damit zum Finanzamt oder zur Gewerbeaufsicht.
Wenn Du jedoch keine Beweise hast, fängst Du Dir schnell eine Klage wegen Verleumdung ein.
Was genau willst denn nun wissen?
Eigenleistungen darf der Vermieter abrechnen. Zu üblichen Preisen einer Fachfirma aber ohne Mehrwertsteuer.
Die Nebenkostenabrechnung muß über einen Zeitraum von 12 Monaten, darin enthalten der Nutzungszeitraum, z. B. nur 5 Monate, des Mieters, erfolgen.
Die Abrechnung kannst Du auch ohne RS-Versicherung oder Mitgliedschaft im Mieterbund fachlich prüfen lassen. Kostet dann halt nur mehr.
Wobei die RS-Versicherung das eh nicht gezahlt hätte.
Hallo anitari,
ich möchte wissen ob es rechtens ist, die Preise einfach zu ändern. Erst von 7€ - dann auf 14€.
Unser Mieterschutzbund vereinbart erst Termine, wenn man Mitglied ist :(
Liebe Grüße
Wenn Du Deinen vertraglichen Pflichten der Treppenhausreinigung nicht nachgekommen bist, kann er das grundsätzlich machen, die Reinigung selbst zu erledigen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
7 €/Std. liegen unter dem Mindestlohn. Sollte es eine Angestellte gewesen sein, dann hat er da ein Problem.
Die nachträgliche Verdopplung des Stundensatzes ist allerdings auch anfechtbar (vielleicht ist ihm das Thema Mindestlohn plötzlich eingefallen). Ich hoffe, Du hast Zeugen für die schwarz arbeitende Putzfrau. Aber zum Rechtsanwalt brauchst Du wegen ~200 € sicher nicht zu gehen.
Natürlich kannst Du die Abrechnungen prüfen lassen, aber ich würde es als Lehrgeld verbuchen für mangelnde Vertragserfüllung (Treppenreinigung).
Er wird den Lohn nicht angepasst haben, er hat ja laut zweiter Abrechnung eigenleistung erbracht...