Nebenkostenabrechnung kam zu spät?
Hallo, ich bin im März 2017 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Wegen der noch ausstehenden Nebenkosten von 2016/17 wurde meine Kaution in Höhe von 500€ noch einbehalten.
Am 1.1.2018 um 1:42Uhr bekam ich von meinem alten Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016.
Meines Wissen liegt diese Abrechnung nicht mehr in der Frist und der Vermieter darf die Nachzahlung nicht von meiner Kaution abrechnen.
Ist das so richtig? Falls ja wie kann ich dagegen vorgehen und auf welchen § bezieht man sich da?
Danke schonmal
8 Antworten
Die Nebenkostenabrechnung ist verfristet, wenn der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Rechnet der Vermieter aber einen anderen Zeitraum ab, z. B. 01.07.16 bis 30.06.17 ist sie nicht verfristet und der Vermieter hätte noch Zeit bis zum 30.06.18 dir die Abrechnung zukommen zu lassen. Ob die NK verfristet ist, hängt also von der Wahl des Abrechnungszeitraumes ab.
Womit du recht hast. Man sollte vorsichtshalber mal auf den Kalender gucken.......
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB
Die Abrechnung für 2016 hätte spätestens am 31. Dezember 2017 im Briefkasten sein müssen. Für das Jahr 2016 kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen.
Bei ernsten Problemen kann vermutlich nur ein Anwalt helfen. Bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig.
Diese Antwort ist irreführend. Du bist davon ausgegangen, dass das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist. Das muss aber nicht so sein. Kann auch z.b. 1.2.16 bis 31.1.17 sein. Aber auch beim Kalenderjahr ist es nicht zu spät in dem Fall.
Dass der 31.12. ein Sonntag war, scheint entfallen...
Okay geht halt "nur" um 150€, aber dann werde ich mal schauen was ich da machen kann. Danke :)
Danke für die vielen Antworten. Dass der 31.ein Sonntag war, war mir entgangen. Allerdings entsprach die Form der Nebenkostenabrechnung nicht der erforderlichen Norm und ist somit tatsächlich nichtig.
Nein, die Abrechnung kam NICHT zu spät.
Du hast es nicht dazu geschrieben, aber ich nehme an, dass als Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12. drauf steht. Normalerweise muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten, also bin 31.12. da sein. Der 31.12. war jedoch ein Sonntag. Somit ist die Abgabefrist gemäß §193 BGB erst am nächsten Werktag, also am 2.1.
Doch, die Abrechnung ist noch fristgerecht zugegangen.
Da der 31.12.2017 ein Sonntag war verschob sich er "Stichtag" für die Zustellung auf den nächsten Werktag. Das war der 2.1.2018.
https://dejure.org/gesetze/BGB/193.html
Ist denn der Abrechnungszeitraum überhaupt das Kalenderjahr?
Auch dann nicht, denn der 31.12. war ein Sonntag, und dadurch verschiebt sich die Frist auf den 2.1.