Wieso wird das Geld des Mandanten immer erst auf das Anwaltskonto überwiesen?

5 Antworten

Weil zuerst das Honorar des Anwaltes beglichen wird. Dann geht der Rest an dich weiter. Bei der Weiterleitung hat der Anwalt üblicherweise viel Zeit......

faxendicke4ever 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 05:39

Und wieviel Zeit steht dem gesetzlich zu, bis er das Geld an mich weiterleiten muß?

Warum wurde das Geld nicht direkt auf mein Konto überwiesen?

2 Gründe:

1.) Weil der alles erledigt, schaut ob alles da ist, ohne davon von seinem Mandanten abhängig zu sein, den er erst bitten muss, nachzuschauen, was zeitlichen Verzug bedeutet.

2.) Weil ein Tel des Geldes, das da kommt, ihm gehört und dass er das gleich hat, also nicht abhängig ist von seinem Mandanten, läuft alles über ihn.

2a) Entweder der hat die Kosten zusätzlich zu dem Geld, das Dir zusteht erhalten, dann ist ja alles klar.

2b) Oder das Gegenüber hat nur den Forderungsbetrag überwiesen, die Kosten nicht, dann zieht der Anwalt sein Honorar von Deiner Kohle ab und wird Dir den Rest geben. Willst dem sein Honorar auch noch haben, musst Du Dein Gegenüber wohl nochmal angehen lassen, aber dazu hat man ja einen Anwalt.

der Anwalt rückt das Geld nicht raus.

Och das kann noch ein bisserl gehen, sooooo schnell schießen die Preußen nicht, immer mit der Ruhe.

Und woher willst Du wissen, ob "Dein" Geld überhaupt schon da ist?

Und wenn der es absolut nicht rausrückt, dann hilft es vielleicht, Du nimmst Dir einen Anwalt..... (grins)

faxendicke4ever 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 05:41

1. Weil der Gegner schrieb, es am 19.02 dem Anwalt überwiesen zu haben. Ich bekam das als Durchschrift zur Kenntnisnahme.

2. Ja, den Horror hatte ich auch schon vor Augen. *g*

Zur Sicherheit für den Anwalt...du hast alle Vollmachten deinem Anwalt übergeben und somit ist er für deine Belange zuständig...einfacher für die Verwaltungsarbeiten der Gerichte.....anders kann ich es mir nicht vorstellen.....lg blümchen


Du hast dem Anwalt das Mandat übertragen und somit läuft alles über ihn, auch Geldeingänge die er für dich erstritten hat. Er überprüft, ob die Zahlungen  korrekt geleistet wurden. Du bekommst vom Anwalt eine Mitteilung über den Zahlungseingang. Manche Kläger bleiben mit der Zahlung des Anwaltshonorars in Verzug. Da behält sich der Anwalt das Recht vor, sein Honorar mit Zahlungseingängen zu verrechnen. Hast du deinem Anwalt sein Honorar gezahlt, kannst du ihn bitten, dass er dir das Geld überweist, was in aller Regel kein Problem sein sollte.

Weil es sinnvoll ist.

Wenn du schon einmal eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils erhalten hast, wirst du feststellen, dass es nicht so einfach ist, diese nachzuvollziehen.

Denn hier wird zum einen der eingeklagte Betrag aufgeführt, die Gerichtskosten, die Kosten der Gegenseite bzw. auch die eigenen Anwaltskosten, eventuell bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt und je nach Zahlungseingang und -fristen auch die Zinsen berechnet. Das alles muss dein Anwalt auf Richtigkeit überprüfen, um so feststellen zu können, dass auch der tatsächliche Betrag erstattet wurde.

Würde das Gericht das Geld an den Mandanten überweisen, müsste der Anwalt umständlich nachfragen, sich ggf. Kontoauszüge zeigen lassen, um diese Überprüfung durchzuführen.

Dein Zinsverlust ist im Vergleich dazu lächerlich gering, zumal der Zinssatz heutzutage alles andere als profitabel ist.

Am besten ist, du rufst bei deinem Anwalt an und fragst, wann du denn mit dem Geld rechnen darfst.


Das ein Anwalt dein Geld unterschlägt, mag zwar sicherlich gelegentlich vorkommen (Anwalt sind kein bischen anders als der Rest der Gesellschaft), jedoch wird er wohl selten so dumm sein, seine Existenz wegen ein paar Euro so leichtfertig auf`s Spiel zu setzen.

faxendicke4ever 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 08:28

Zumal ich das Geld ja beitreiben lassen könnte. Loswerden würde er es eh wieder.