Nicht zur Arbeit gehen da kein Spritgeld?
Ich habe von jemanden gehört, der in folgender Situation steckt.
Er sagt, er kann nicht zur Arbeit, da er kein Geld für Spirtkosten hat. Seine Firma hätte ihm wohl das Oktober Gehalt nicht gezahlt, was normalerweise am Anfang des Monats kommen sollte. Nun ist wohl fast November, und bisher hat er noch immer nicht das Gehalt aus dem Oktober.
Nun sagt er, er geht nicht mehr zur Arbeit, weil er nicht weiß, wie er hinkommen soll, weil eben kein Geld da ist, und er so abgelegen wohnt, das er Theoretisch 3-4 Stunden zu Fuß bräuchte. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es dort nicht.
Wie ist das eigentlich in solchen Situationen? Er selbst sagte, er hat angst seinen Job zu verlieren, weiß aber nicht was er machen soll, weil er nicht hinkommt und sein Chef droht ihm angeblich mit Abmahnungen wenn er nicht zur Arbeit kommt.
Mich interessiert sowas mal rein aus Interesse... Was kann da passieren? Kann er überhaupt Schuld haben wenn er sein Gehalt nie rechzeitig bekommt oder sowas?
9 Antworten
Es ist immer noch Oktober. Das Gehalt wird normalerweise erst nach vollbrachter Arbeitsleistung bezahlt, in diesem Fall also frühestens Anfang November. Das sollte derjenige, den deine Frage betrifft, normalerweise auch gewusst haben. Er hat also offensichtlich sein Geld für die falschen Dinge ausgegeben und nicht beachtet, dass er auch Geld zum Tanken braucht.
Wenn jemand nicht mit Geld umgehen kann, ist das nicht die Schuld des Arbeitgebers. Den braucht es auch nicht zu interessieren, wie seine Angestellten zur Arbeit kommen. Und wenn er einfach nicht zur Arbeit kommt, kann ein Arbeitnehmer selbstverständlich deshalb seinen Job verlieren. Das ist sogar sehr wahrscheinlich.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Dein Freund muss sehen, wie er zur Arbeit kommt. Erscheint er nicht, verletzt er seinen Arbeitsvertrag.
Auch der Arbeitgeber verletzt den vertrag, indem er nicht rechtzeitig zahlt. Dagegen kann dein Freund klagen. Die beiden Dingen können aber nicht miteinander vermengt werden.
Das wäre eine heikle Fragestellung, die so einfach und konkret nicht als "Empfehlung im Sinne einer Bejahung" beantwortet werden kann.
Mal rein theoretisch gäbe es ein Recht für den Arbeitnehmer, bei längerfristig ausbleibender Lohnzahlung mit schriftlicher Anmahnung ( Verzugsetzung ) den AG mit "Zurückbehaltung der im Vorraus zu erbringenden Arbeitsleistung zur umgehenden Nachbesserung ( Lohnauszahlung ) zu bewegen.
Dieses wäre aber grob an einige wichtige Eckregeln gebunden :
- Der Lohnverzug muss bereits "erheblich" in Höhe und Verzugszeitraum sein. ( also nicht nur wenige Tage und / oder nur ein geringer Lohnanteil )
- Dadurch ist dem Arbeitnehmer bereits ein nachweisbarer / belegbarer Zustand der Existenzgefährdung / Zahlungs( un )fähigkeit wichtiger lfd. Kosten entstanden.
- die arbeitsrechtliche Massnahme wurde rechtzeitig mit ausreichender Fristsetzung der Nachbesserung schriftlich angemahnt.
- dem Arbeitgeber darf dadurch keine unangemessene wirtschaftliche Härte / Mehrkosten entstehen, wenn er zudem einen wichtigen wirtschaftlichen Grund seiner momentanen Zahlungsunfähigkeit darlegen kann, bzw. schon ( schriftlich ) angemeldet / bekanntgegeben hätte.
Diese Angaben sind aus DEM Grunde so allgemeinisiert, weil man von diesen ( möglichen ) Mitteln nur nach kompetenter Rechtsberatung Gebrauch machen sollte. Denn bei unberechtigter Durchsetzung KÖNNTEN sich ansonsten u.U. arbeitsrechtlich wie auch finanziell ( Schadenersatz ) sonst Nachteile für den Arbeitnehmer ergeben.
Also zunächst umgehend den Chef kontaktieren / anrufen und die Lage schildern / mögliche ( Schlichtungs-) Lösungen eruieren.
In besonderen Härtefällen könnte man sich auch mal wegen möglicher Überbrückungsleistungen zur Unterhaltssicherung an das Jobcenter oder die Arbeitsagentur wenden.
Ich "durfte" sowas mal selbst durchleben. Dabei hatte der Arbeitgeber im ersten Monat aber 2/3 des vereinbarten Lohnes gezahlt, im 2. Monat nur noch 1/3 und dann leitete ich ( nach Rechtsberatung ) erst ein Mahnverfahren , dann sogar ( berechtigt ) mangels Reaktion nach schriftlicher Fristsetzung von 14 Tagen die fristlose Kündigung ein. Auf das Geld warte ich zwar immer noch, aber so verlief es damals bei mir.
Per Eilverfahren halfen mir finanziell seinerzeit die Behörden. Rechtsberatung konnte ich beim Amtsgericht beantragen. ( Beratungsgutschein ). Prozesskostenhilfe wurde im weiteren Verlauf ebenfalls bewilligt. Prozess gewonnen und keine Sanktionen bzgl. Arbeitslosengeld.
Nicht zu erscheinen ist eine ganz schlechte Entscheidung! Besser Du gehst da hin und redest mit dem Chef. Sollte der nicht einsichtig sein, musst Du Deine Berufsvertretung informieren.
Ich selbst hab das Problem Gottseidank nicht, frage nur mal aus Interesse nach. Das selbe habe ich ihm aber auch gesagt
das oktobergehalt steht ihm erst ab morgen zu !
gehalt wird in den seltensten fällen im voraus gezahlt !
Falsch ausgedrückt Sorry. Meinte natürlich immer das Gehalt aus dem letzten Monat. Also Sprich der Letzte Monat fehlt noch, sowie Oktober halt auch.
Genau so ähnlich habe ich es ihm auch Empfohlen. Fand das nur als insgesamte Frage echt interessant... weshalb ich andere Meinungen mal hören wollte.
Weil rein Theoretisch ist es halt echt schlecht für ihn, ohne Geld zur Arbeit, wenn er keine Möglichkeiten hat außer zu Fuß, was aber 3-4 Stunden dauert usw...