Azubi ausbilden ohne Ausbilderlizenz-/schein?
Sehr geehrte Community,
vor genau 2 Jahren, hat sich ein Azubi für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik bei uns beworben und dieser wurde angenommen.
Nun zu meinem Problem:
Wir sind ein 4 Mann Unternehmen: 1x Chef/Inhaber, 2x Festangestellte (ich mit eingeschlossen) und der genannte Azubi.
Mein Kollege und ich sind schon seit einer Weile im Betrieb tätig und mein Chef hat einen Azubi aufgenommen, der meinen Ausbildungsberuf erlernen will. Zum Zeitpunkt, wo ich gefragt wurde, ob ich Ihn nicht anlernen möchte, war der Ausbildungsvertrag bereits unterzeichnet. Als ich mit ja, antwortete, wurde ich als Vorgesetzter für den jungen Herren gewählt, da ich der einzige im Betrieb bin, der die Ausbildung im Bereich der Lagerlogistik absolviert hat.
Nun ist der junge Herr seit 2 Jahren dabei und ich unterstütze ihn wo ich nur kann. Nach Rücksprache mit meiner Cousine habe ich erfahren, dass ich mich strafbar gemacht habe, einen Azubi anzulernen, weil ich keine Qualifikationen oder Ausbilderschein habe. Dennoch hat der Chef mir die Verantwortung übertragen und alles was der junge Bub macht, auf meine Kappe geht.
Ich selbst habe keine Weiterbildungen oder einen Ausbilderschein gemacht. Nun habe ich Angst, dass ich bei einem Unfall oder etwas in die Richtung dafür belangt werden kann, dass ich einen Azubi "ausbilde".
Kann mir jemand erklären, ob mein Chef die richtige Entscheidung getroffen bzw. es so darf oder überhaupt die Berechtigung dafür hat, mir die Verantwortung zu übertragen? (Er selbst zählt als Ausbilder und der Betrieb als Ausbildungsbetrieb (so laut der IHK), der mir die Verantwortung übertragen hat. Er selbst hat keine Qualifikationen im Lager. Mir wurde das Bruttogehalt nicht erhört)
Gruß Pavel
2 Antworten
Die Azubis werden selten vom meister oder chef alleine ausgebildet sondern eher von anderen azubis und die Fachkräfte!
Strafbar hat sich dein Chef höchstens selber gemacht den der muss eine Ausbildung s lizenz haben und wen du meister Wärst brauchst du du auch diese Dan darfst du ausbilden!
In einer Ausbildung in einem Handwerksbetrieb mit einem Gesellen den Eigentümer der da Meister ist und 2 Azubis Dan bildet auch der gessele eher fast allein aus!
Dein Meister hat aber auch das recht seine Arbeit an dich zu delegieren! Was nicht geht wen der meister aus einem ganz anderen Beruf kommt!
Solange dein meister die Lizenz hat ist alles in Ordnung!
Das ist so nicht richtig. Um einen Auszubildenden anzulernen brauchst du nicht zwingend eine Ausbildereignung. Nur, wenn der Auszubildende nicht volljährig ist, muss der, der formal die Verantwortung für die Ausgestaltung der Ausbildung hat, die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Üblicherweise ist die Ausbildereignung Teil der Meisterprüfung. In jedem Fall ist der Betriebsleiter verantwortlich und nur der macht sich ggf. strafbar.