Darf mein Chef die direkten Kollegen über meine AU + Krankheit informieren?
Darf mein Meister,Abteilungsleiter oder Chef die Kollegen über meine AU+ Krankheit informieren?Gibt es dafür Gesetzestexte die man sich durchlesen kann?Bräuchte konkrete Textseiten die Wasserdicht sind!
z.B.: Herr Müller hat mich angerufen und mir mitgeteilt das er Bluthochdruck und dadurch Übelkeit, Schwindel und Unwohlsein hat. Er ist eine Woche AU.
Oder Herr Schmidt hat mich angerufen und mir mitgeteilt das er Tabletten abgesetzt hat und dadurch Übelkeit und Unwohlsein hat. Er ist eine Woche vom Arzt AU geschrieben.
10 Antworten
Wenn ein Vorgesetzter/AG so wie in Deinen Beispielen geschildert mit den MA/Kollegen kommuniziert, verstößt er gegen den Datenschutz.
Der Grund einer Arbeitsunfähigkeit wird ja nicht einfach so auf der AUB für den AG nicht genannt. Er steht nicht drauf, weil es den AG erst einmal "nichts angeht".
Der AG muss wissen dass der AN arbeitsunfähig ist und wie lange die AU voraussichtlich dauert.
Wenn der Vorgesetzte/AG die Kollegen über die Krankheit eines AN informiert, würde ich diesem bestimmt keine Auskunft mehr geben.
Hier mal was zum Datenschutz:
https://www.datenschutz.tum.de/leitlinien/kommunikation-bei-krankheit/
Genau genommen bist du nicht einmal verpflichtet, deinem Arbeitgeber zu sagen, was du hast. Deshalb steht auf dem Teil der AU, der für den Arbeitgeber bestimmt ist, auch keine Diagnose. Die meisten sagen trotzdem, warum sie krank sind, mache ich auch so. Aber diese Info muss der Arbeitgeber dann vertraulich behandeln.
Was er darf ist, die betroffenen Kollegen darüber zu informieren, dass du krank geschrieben bist. Die müssen ja schließlich Bescheid wissen, wenn sie irgendwelche von deinen Aufgaben übernehmen müssen, solange du nicht da bist. Aber er darf nur sagen, dass du krank bist, nicht was du hast, auch nicht, wenn du es ihm mitteilst. "Herr Müller ist bis Freitag krank geschrieben, bitte kümmern Sie sich daher um XY" wäre also okay, die Weitergabe der Diagnose nicht.
Das fällt in den Bereich "Arbeitnehmerdatenschutz", hier eine Seite dazu: http://www.arbeitnehmerdatenschutz.de/
Da steht nun nicht direkt etwas zu deinem Fall, aber dein Arbeitgeber darf deine personenbezogenen Daten nur in einem eng gesteckten Rahmen verarbeiten. Auch die Information über deine konkrete Erkrankung fällt unter personenbezogene Daten. Also müsste er dich eigentlich fragen, ob der den Kollegen sagen darf, was du hast.
Der Chef hat keine Schweigepflicht, von daher darf er das, was ihm erzählt wurde, auch den anderen Kollegen weiter erzählen. Wenn du das nicht willst, dann solltest du deinen Chef nicht über die Erkrankung erzählen.
*... kein Einverständnis...
Kann man das auch irgendwo im Gesetzbuch nachlesen oder woher weißt du das?
Danke für deine Mühen!
Wenn das Vertrauen nicht stimmt, dann erzähl ihm halt nicht warum du AU bist. Du musst keine Gründe angeben, sondern lediglich die AU einreichen.
Danke für die schnelle Antwort. Mir geht es darum, ob er die Krankheit die ich habe ohne weiteres weiter an die Kollegen weiter geben kann.Oder ob er Stillschweigen muss ,auch wenn ich ihm es am Telefon erzählt habe.
Mir fällt kein Gesetz ein, welches ihn zum Schweigen zwingt. Er hat ja keine Schweigepflicht oder ähnliches.
betrieblicher Datenschutz, Schutz personenbezogener Daten.
Das hat damit nichts zutun, der MA ist nicht verpflichtet zu erzählen was er für eine Krankheit hat, er macht es freiwillig. Warum soll er die direkten Kollegen nicht informieren?
Die Kollegen müssen allenfalls wissen, wie lange jemand krank ist. Alles andere geht niemanden was an. Wenn man dem Chef oder der Personalabteilung eine Info gibt, heißt das nicht automatisch, dass der ganze Betrieb davon erfahren muss.
Was du empfindest bei sowas und was rechtlich richtig ist, sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Ich rede hier vom betrieblichen Schutz personenbezogener Daten. Das hat mit Empfinden nichts zu tun.
Und ich verweise auf den §3 (9) des Bundesdatenschutzgesetzes:
"(9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben."
Eine Schweigepflicht hat dein Chef nicht.
Da du deinen Befund ihm aber so freizügig mitgeteilt hast, kann er davon ausgehen das du da kein Geheimnis drum machen möchtest. Es sei denn du hastigen gebeten Stillschweigen zu wahren.
Schweigepflicht nicht, aber die Pflicht des Schutzes personenbezogener Daten. Diese dürfen nur insoweit verwendet werden als es für die Erledigung der Arbeit nötig ist oder der Betroffene eingewilligt hat. Wenn der Fragesteller dem Chef etwas anvertraut hat, bedeutet das ,kEinverständnis, dies im ganzen Betrieb zu erzählen. Die Personalabteilung hängt ja auch nicht die persönlichen Infos der Beschäftigten ans schwarze Brett.