Internetbetrug Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein. Wie komme ich an mein Geld?
Hallo,
leider bin ich auf einen Internetbetrug reingefallen. Es geht um 350€ die ich auf ein Privatkonto überwiesen habe. (Jaja, PayPal wär viel besser, aber ab jetzt wird auch nur noch PayPal benutzt)
Nach etlichen Kontaktversuchen habe ich eine Anzeige wegen Betruges gegen den Verkäufer aufgegeben mit sämtlichen Daten.
Der Verkäufer wurde auch gefunden und von der Staatsanwaltschaft habe ich dann den Brief im Anhang bekommen! In diesem wird geschildert, dass von der Verfolgung abgesehen wird, weil die zu erwartende Strafe meiner Anzeige, gegen die Strafe eines anderen Verfahrens gegen den Verkäufer nicht ins Gewicht fällt.
So weit so gut, aber wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück???
Kann doch nicht sein, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, weil der Verkäufer noch eine schlimmere Straftat begangen hat!
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da 350€ für mich als Student auch nicht grad gar nichts ist.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
16 Antworten
Der zivile Klageweg steht dir zur Verfügung. Da musst du auf Schadenersatz klagen. Auch wenn der Straftäter auf Grund deiner Anzeige verurteilt worden wäre, sagt das noch nichts darüber, ob du deinen Schaden wieder bekommst. Deshalb ist es eigentlich wurscht, ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde oder nicht.
Du könntest zu einem Anwalt gehen und ihm die Situation erklären.
Du sagst auch, dass du ein Student bist und ob es was kosten würde, wenn der Anwalt versucht, für dich zu erledigen.
@havenari , @louping, als Schüler, Azubi oder Student bekommt man bei sowas Unterstützung und es kann sein, dass man dafür garnichts bezahlt. Hab ich schon ein paar mal mitbekommen.
Eine kostenlose Erstberatung ist möglich, mehr nicht. Alles andere wäre ein Wettbewerbsverstoß.
Du arbeitest auch nicht umsonst.
ob es was kosten würde
Der war gut.
Da gäbe es doch auch den Weg einer Ziilklage gegen den Beschuldigten. Man muss da unter Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden.
Das Verfahren wurde eingestellt, weil es gegen den Beschuldigten weitere Straftatbestände gibt, die schwerer wiegen, als deine Angelegenheit. Da geht es um eine Strafsache und nicht um eine zivilrechtiche.
Wenn du an dein Geld kommen willst, dann musst du einen Mahnbescheid gegen den Beschuldigten veranlassen. Legt er Widerspruch ein, dann wird die Sache vor Gericht verhandelt. Legt er keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so bekommst du einen Vollstreckungsbescheid und kannst bei dem Beschuldigten pfänden lassen.
Hat der Beschuldigte pfändbare Habe, dann wirst du dein Geld bekommen. Gibt es bei ihm nichts zu pfänden, so gehst du zunächst leer aus.
Der Vollstreckungsbescheid hat 30 Jahre lang Gültigkeit. Du könntest dann immer wieder mal den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischicken lassen in der Hoffnung, dass doch eines Tages etwas zu holen ist.
Ein Mahnbescheid kostet nicht die Welt.Gerichtsvollzieher kostet zwar auch, aber auch hier halten sich die Gebühren in Grenzen. Frage ist eben, was du an Geld investieren möchtest, um letztendlich an dein Geld zu kommen oder eben auch nicht.
Gegen solche Bescheide kann beim Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes (Sitz ist meist das Oberlandesgericht) Beschwerde eingereicht werden. Dieser prüft ob die Strafverfolgung doch aufgenommen wird oder weiterhin unterbleibt.
Aber eine Verurteilung, auch wenn in Zusammenhang mit anderen Straftaten, und einer zusammengefassten Strafe bringt Dir das Geld auch nicht wieder.
Wie andere schon geschrieben haben bleibt der Zivilweg offen. Dort sind die Kosten im voraus zu begleichen vom Kläger. Du hast höhere Kosten zusätzlich und bei der Vorgeschichte wenig Aussichten das was zu holen ist.
Das musst Du abwägen.
Dieser prüft ob die Strafverfolgung doch aufgenommen wird oder weiterhin unterbleibt.
Ja. Nur daß man immer noch kein Geld bekommt, nur weil die Gegenpartei als Täter verurteilt wird. Eine Strafverfolgung ist erstmal eine Angelegenheit zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem.
Wenn der Fragesteller etwas von jemand anderem haben möchte, muß er gerichtlich mahnen und ggf. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Wenn aber bei der Gegenseite nichts pfändbares zu holen ist...
Gegen eine Einstellung nach 154 StPO gibt es kein förmliches Rechtsmittel. Allenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist möglich.
So weit so gut, aber wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück???
Kann doch nicht sein, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, weil der Verkäufer noch eine schlimmere Straftat begangen hat!
Sorry jetzt, aber die Staatsanwaltschaft hätte Dir Dein Geld auch nicht besorgt, da hast Du was missverstanden.
Im Strafverfahren geht es nur um eine Bestrafung, niemand sagt dem dabei, was der wem zurück zu zahlen oder zu erstatten hat.
Wer sein Geld von dem Betrüger wieder haben will, der muss sowieso den Zivilklageweg beschreiten, auch wenn die das Verfahren nicht eingestellt hätten, wäre das auch so gewesen.
Das bedeutet mahnen, titulieren (klagen), vollstrecken.
Das Problem hierbei wird sein, wenn der keine Kohle hat - wovon ja leider auszugehen ist - wird auch von dem nichts zu holen sein und Du bleibst zudem auch noch auf den Klagekosten sitzen, die will man von Dir im Voraus haben.
Bei geringem EInkommen kann man eine Prozesskostenhilfe beantragen, vielleicht hilft das weiter, eventuell ist man ja auch Rechtsschutzversichert, ansonsten kannst Du nach meiner Erfahrung deine Kohle in den Wind schreiben.
Aber wie gesagt, das wäre auch bei einem abgeschlossenen Strafverfahren so gelaufen.
Ein Anwalt darf keine kostenlosen Dienste anbieten.