Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?

5 Antworten

Ja das kann sein. Denn über eine Einstellung eines Verfahrens entscheidet meines Wissens der Staatsanwalt.

Wenn das Verfahren eingestllt wurde dann bekommt man tatsaechlich nach einiger Zeit Pot von der Staatsanwaltschaft, die einem dann mitteilt, das das Verfahren eingestellt wurde,

Bei einem eingestellten Verfahren wird der Strafantragssteller (also Du) über die Einstellung des Verfahrens unterrichtet.

Falls Du in den nächsten 7 Tagen deine Post nicht selbst öffnen kannst, solltest Du evtl. doch deinen WG-Genossen bitten, den Brief zu öffnen. Falls es sich um einen anderen Sachverhalt handelt, könntest Du evtl. sonst eine Einspruchsfrist verpassen!

Nikkon93 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 20:40

OK, danke. Naja, wenn ich es bis Mittwoch nicht zurück in die WG schaffe werde ich sie darum bitten das sie den Brief per Einschreiben zurück sendet, dann sollten die Damen und Herren der Staatsanwaltschaft wissen das der Brief wohl nicht beim Empfänger gelandet ist.

Abgesehen davon finde ich 7 Tagen doch sehr sportlich. Angenommen alle wären weg, auf Studienfahrt oder sonst was, dann hat man die Pappnase auf, oder wie sieht das aus?

clemensw  23.02.2014, 21:00
@Nikkon93

Der Brief gilt mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt - daran ändert auch das Zurückschicken nichts!

Aber keine Angst, mit den 7 Tagen hab ich mich vertan - die übliche Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.

Wenn Du schuldlos keine Kenntnis innerhalb dieser 2 Wochen nehmen kannst (z.B. wg. Urlaub) und dies auch belegen kannst, gibt es die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (also vor Ablauf der Einspruchsfrist) zu fordern. Hier beträgt die Frist dann tatsächlich 7 Tage! Das ist jetzt allerdings formaljuristischer Kram...

Ein Hinweis ist vielleicht noch wichtig: Kam der Brief in einem normalen (weißen oder grauen) Umschlag oder als förmliche Zustellung (meist gelber Umschlag, vom Postboten handschriftlich Datum der Zustellung vermerkt)?

Letzteres sind die wichtigen (meist "bösen") Schreiben, die unbedingt zeitnah geöffnet werden sollten!

Nikkon93 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 21:04
@clemensw

Ok, danke für den Hinweis!

Welche Farbe der Briefumschlag hat habe ich versäumt zu erfragen. Werde ich aber noch nachhole.

Wäre in einem gelbem Umschlag eigentlich auch ein Schreiben wegen eines Erbes anzufinden? Denn vor kurzem ist leider jemand in meiner Familie verstorben und da ich direkter Angehöriger bin erwarte ich noch Post bezüglich des Erbes.

clemensw  23.02.2014, 21:14
@Nikkon93

Als "formale Zustellung" wird jedes Schreiben ausgeliefert, bei dem der Zugang zum Empfänger zeitlich belegt werden muß.

Allerdings käme ein Schreiben bzgl. des Erbes eher von einem Notar oder dem Amts- bzw. Erbschaftsgericht. Die Staatsanwaltschaft würde sich da nur einmischen, wenn der Verdacht besteht, daß Du den Erblasser hust "vorzeitig" zum Hinterlassen seiner Erbschaft gebracht hättest.

jurafragen  23.02.2014, 22:05
@clemensw
Allerdings käme ein Schreiben bzgl. des Erbes eher von einem Notar oder dem Amts- bzw. Erbschaftsgericht.

Es käme vom Amtsgericht (Nachlassgericht). Ausnahmen (in Baden-Württemberg) bestätigen die Regel.

Nikkon93 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 22:21
@clemensw

Ok, Nachfrage ergab: Brief war Grau/weiß

Da der Diebstahl nun etwa 3 Monate her ist und die Brieffarbe stimmt gehe ich dann mal davon aus das es nur das Schreiben ist dass das Verfahren eingestellt wird.

So oder so, es hat Zeit

Vielen Dank nochmal

logisch das man zu diesem Zweck per Brief benachrichtigt wird, kann aber auch etwas anderes sein. Kannst den Brief ja, wenn dein Mitbewohner es nicht wissen soll, von einem guten Freund öffnen lassen, dem du soweit vertraust.

Frag doch einfach deinen Mitbewohner ob er das Schreiben aufmachen kann.

Nikkon93 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 20:21

Na, sowas wie Briefgeheimnis ist dir nicht bekannt, oder? Nur weil ich mit einer Person in einer WG wohne heißt das nicht das ich sämtliche Privaten Angelegenheiten mit ihr teilen muss.

karo13  23.02.2014, 20:25
@Nikkon93

Wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass es in dem Schreiben doch um was anderes geht , solltest du dir das nochmal überlegen. Nicht dass du irgendwelche Fristen versäumst.

francis1505  23.02.2014, 20:29
@Nikkon93

Ist doch wohl ein Unterschied, ob dein Mitbewohner das liest ohne dass du es weißt oder ob du ihn darum bittest.

Nikkon93 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 20:37
@francis1505

Ja, wenn sie es ohne mein Wissen lesen würde wäre es ein (fristloser) Kündigungsgrund. Ändert dennoch nix daran das ich Leuten die seit wenigen Wochen bei mir wohnen nicht in meine Privaten Angelegenheiten involvieren möchte. Aber das scheinst du nicht zu verstehen.

francis1505  23.02.2014, 20:40
@Nikkon93

Das war lediglich ein Rat, ob du es machst oder nicht bleibt dir überlassen.