Wie hoch ist die Strafe bei Unterschriften fälschen?
Eine Freundin von mir hat auf einem Dokument der Bank die Unterschrift ihres Vaters gefälscht. Jetzt bekommt sie eine Anzeige. Sie ist schon vorbestraft wegen Diebstahls und mehr... Wie hoch ist da die zu erwartende Strafe? Könnt ihr mir bitte helfen? Ist ganz dringend! Danke im Voraus!
7 Antworten
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)
§ 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
:)
Unterschrift fälschen ist absolut kein Kavaliersdelikt und bei Bankdokumenten schon garnicht. Je nachdem, wie groß die Folgen dieser Fälschung sind, kann es durchaus auch mal zu einer mehrjährigen Haftstrafe kommen. Hängt auch von den Vorstrafen ab!
Aber ganz ehrlich, da brauchst Du kein Mitleid zu haben. Bei Unterschriftenfälschung von Bankurkunden der Eltern hört der Spaß wirklich auf!!! Strafe muss sein!!!
§267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
...
Es wäre immer gut, wenn du auch Quellen nennen würdest. Damit man auch weiß woher du das hast. z.b wikipedia
Was soll das denn für ein blöder Kommentar sein? StGB = Strafgesetzbuch, da steckt die Quellenanagbe schon drin.
Hat er/sie doch geschrieben: StGB!
Aber kommt da nicht noch "versuchter (Scheck)Betrug hinzu?
möglicherweise, da käm dann ja einiges zusammen :O
geldstrafe oder freuheitsentzug :/ aslso ich will nicht in der haut deiner freundin stecken ...
$267 StGB, Urkundenfälschung: Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahre.
Ggf. kommen auch noch Betrug, Untreue oder Unterschlagung ins Spiel...
Danke für die HA :-)