Bin ich jetzt noch vorbestraft?
Ich habe im Februar von der Staatsanwaltschaft eine Anzeige bekommen. Heute erhalte ich die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ist damit die Anzeige auch fallen gelassen?
12 Antworten
Wieso solltest du vorbestraft sein, dazu muß eine Strafe ausgesprochen werden, es wurde ja eingestellt, also daraus folgt logischerweise - keine Vorstrafe. Im Überücken werden in der Führungszeugnis nur Haftstrafen und Verurteilung von über 90 Tagesätzen eingetragen. Allerding gibt es doppelte Buchführung den laut Polizeigesetze der Länder können unter den Stichwort Restverdacht im KAN / IPB Kriminalakten elektronisch weitergespeichert werden. Ggf. müßte man hier bei der Polizie nachfragen und ggf. die Löschung beantragen. In Bayern z. B. ist die Rechtgrundlage das weiter zu speichern Art 38 PAG ( Polizeiaufgabengesetz ).
ja, du kannst dich beruhigt zurücklehnen.
Nur Verurteilungen werden in das BZR (Bundeszentralregister) eingetragen. Einstellungen, die aber mangels Tatnachweises erfolgen, können aber innerhalb der Verjährungsfrist wieder aufgehoben werden, wenn neue Beweismittel bekannt werden.
Nur nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil bist Du vorbestraft; vorher nicht.
Das Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige eingeleitet und nun eingestellt. Diese Angelegenheit ist erledigt.
Eine Anzeige ist die Tat, dass etwas zu Gericht geht. Wenn nun das Verfahren eingestellt wurde, ist auch de Anzeige weg und Du bist nicht vorbestraft.