Ebay Betrug - Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein - Geld Weg? Was kann ich tun?

Brief Staatsanwalt - (eBay, Betrug, Anwalt)

10 Antworten

Das Strafverfahren hat mit dem Zivilverfahren eigentlich nichts zu tun Es sei denn, der Täter wird freigesprochen, weil er die Tat nicht begangen hat.

Ist hier aber nicht der Fall.

Wenn dem Mahnantrag nicht Folge geleistet wird, würde ich mir einen "Titel" holen.

Hier ist ein kurzer Ausriss dazu:

http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/das-mahnverfahren.html

Eddy79 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 11:04

Danke !

Wie schon in deiner ersten Frage beantwortet:

du musst zwischen Strafrecht und zivilrechtlichen Ansprüchen unterscheiden.

BEIDE habe nichts MITEINANDER zu tun.

Also, du hast einen Mahnbescheid beantragt. Wurde Widerspruch eingelegt? Willst du nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen? Erst dieser Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Nur ein Mahnbescheid reicht nicht!

Eddy79 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 11:02

Mahnantrag gestellt und am 20.06.2013 Eingang beim Amtsgericht bzw.Akzeptiert, kein Widerspruch von der Beschuldigten bis Heute ! Wann kann ich ein Vollstreckungsbescheid beantragen und wie ?

elgeka  02.07.2013, 11:16
@Eddy79

frühestens 14 Tage nach Mahnbescheid. Auf dem gleichen Weg wie Mahnbescheid.

Das lässt sich aber alles googlen.

Da kannst Du wohl sicher nur mit einer Zivilklage Erfolg haben !?

amdros  02.07.2013, 10:56

Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)

dann mußt Du abwarten, ob in den Widerspruch gegangen wird.

Wegen evtl. Kosten für eine Klage.. kannst Du doch sicher Prozeßkostenhilfe bei Gericht beantragen..viel Erfolg..

Eddy79 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 11:08
@amdros

Und was ist wenn kein Widerspruch erfolgt, wie lange muss ich auf den Widerspruch warten ?

amdros  02.07.2013, 11:24
@Eddy79

Dann wird es wohl einen Titel geben..auf 30 Jahre..weiß es aber nicht genau was das Gesetz dazu sagt.

Widerspruch muß, nach Zustellung des Mahnbescheides, innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen. Das wird Dir dann vom Gericht mitgeteilt.

Eddy79 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 11:40
@amdros

Okay danke !

Messkreisfehler  02.07.2013, 12:02
@Eddy79

Und dann Daumen drücken das die gute Dame nicht schon ein Insolvenzverfahren am laufen hat oder dies in Kürze beantragt, den Fall hatte ich schon 2 mal. Meinen Titel konnte ich mir danach übers Klo hängen

amdros  02.07.2013, 12:05
@Messkreisfehler

Tja..in dem Fall wäre natürlich der Ärger vorprogrammiert und leider ist es nicht voraussehbar. Wäre aber auf jeden Fall ein Versuch wert.

Kleinalrik  02.07.2013, 13:32
@Messkreisfehler

Nun ja, aber da es sich hier um deliktische Schulden handelt, bleiben die bei der Insolvenz außen vor und können immernoch 30 Jahre lang beigetrieben werden.

Tja,

sieht schlecht für dich aus. Scheinbar hat diese Dame noch viel mehr Dreck am Stecken, daher wurde das Verfahren eingestellt. Wenn du schon einen Mahnbescheid beantragt hast, dann war das alles was du tun kannst. Du wirst wohl, so ärgerlich es auch ist, auf deinen 373 Euro sitzen bleiben. Warum hat der Käuferschutz von Ebay hier nicht gegriffen?

Der Brief betrifft m.E nur die Strafsache. Unberührt bleibt davon dein zivilrechtlicher Anspruch aus dem Vertrag. D.h. dein Geld ist noch nicht wirklich weg. Aber dazu solltest du einen Anwalt befragen. Evtl. bringt dich ein gerichtliches Mahnverfahren relativ schnell und günstig zum Ziel, also zumindest zu einem Schuldtitel.

Messkreisfehler  02.07.2013, 10:51

Mahnbescheid hat er doch schon längst erlassen, das sind die 23 Euro...

franzi111  02.07.2013, 10:51
  • 23€ Mahnantrag.
amdros  02.07.2013, 10:52

Wenn nicht in den Widerspruch gegangen wird!!