Ebay Betrug - Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein - Geld Weg? Was kann ich tun?
Hallo Gemeinde,
Ich hatte bei Ebay ein Smartphone gekauft, der Verkäufer hat bis Heute weder Ware geliefert noch auf meine E-Mails geantwortet !
Ebay Fall eröffnet (Fall wurde von Ebay geschlossen, (kein Käuferschutz) ! Anzeige bei Polizei gestellt ! Zivilrechtliches Mahnverfahren eingeleitet !
Warenwert 350€ + 23€ Mahnantrag.
Hier meine letzte frage an euch zum Thema : http://www.gutefrage.net/frage/ebay---betrug---keine-ware-erhalten---strafanzeige-bei-polizei-gestellt---eure-erfahrungen#answer86765959
Gestern habe ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen (siehe Anhang) ! So wie ich das verstehe werde ich kein Geld von der Beschuldigten bekommen, oder wie !? 350€ ist ne menge Geld für mich, das ich lange sparen musste. (bekomme zurzeit eine Erwerbsminderungsrente) ! 2013 ist das Pech Jahr schlechthin für mich...Bitte helft mir um irgendwie, auch wenn es in Raten ist an mein Geld zukommen das kann doch nicht sein !!! Kann mir kein Anwalt leisten !
Ich warte erst mal auf eure Antworten (bitte Sachlich bleiben) dann werde ich den Herrn Staatsanwalt Anrufen und ihn fragen wie er so eine Endscheidung treffen kann ! Ich will mein Geld zurück auch wenn es nach 30 Jahren ist, Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)
10 Antworten
Das Strafverfahren hat mit dem Zivilverfahren eigentlich nichts zu tun Es sei denn, der Täter wird freigesprochen, weil er die Tat nicht begangen hat.
Ist hier aber nicht der Fall.
Wenn dem Mahnantrag nicht Folge geleistet wird, würde ich mir einen "Titel" holen.
Hier ist ein kurzer Ausriss dazu:
http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/das-mahnverfahren.html
Danke !
Wie schon in deiner ersten Frage beantwortet:
du musst zwischen Strafrecht und zivilrechtlichen Ansprüchen unterscheiden.
BEIDE habe nichts MITEINANDER zu tun.
Also, du hast einen Mahnbescheid beantragt. Wurde Widerspruch eingelegt? Willst du nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen? Erst dieser Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Nur ein Mahnbescheid reicht nicht!
frühestens 14 Tage nach Mahnbescheid. Auf dem gleichen Weg wie Mahnbescheid.
Das lässt sich aber alles googlen.
Da kannst Du wohl sicher nur mit einer Zivilklage Erfolg haben !?
Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)
dann mußt Du abwarten, ob in den Widerspruch gegangen wird.
Wegen evtl. Kosten für eine Klage.. kannst Du doch sicher Prozeßkostenhilfe bei Gericht beantragen..viel Erfolg..
Und was ist wenn kein Widerspruch erfolgt, wie lange muss ich auf den Widerspruch warten ?
Dann wird es wohl einen Titel geben..auf 30 Jahre..weiß es aber nicht genau was das Gesetz dazu sagt.
Widerspruch muß, nach Zustellung des Mahnbescheides, innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen. Das wird Dir dann vom Gericht mitgeteilt.
Okay danke !
Und dann Daumen drücken das die gute Dame nicht schon ein Insolvenzverfahren am laufen hat oder dies in Kürze beantragt, den Fall hatte ich schon 2 mal. Meinen Titel konnte ich mir danach übers Klo hängen
Tja..in dem Fall wäre natürlich der Ärger vorprogrammiert und leider ist es nicht voraussehbar. Wäre aber auf jeden Fall ein Versuch wert.
Nun ja, aber da es sich hier um deliktische Schulden handelt, bleiben die bei der Insolvenz außen vor und können immernoch 30 Jahre lang beigetrieben werden.
Tja,
sieht schlecht für dich aus. Scheinbar hat diese Dame noch viel mehr Dreck am Stecken, daher wurde das Verfahren eingestellt. Wenn du schon einen Mahnbescheid beantragt hast, dann war das alles was du tun kannst. Du wirst wohl, so ärgerlich es auch ist, auf deinen 373 Euro sitzen bleiben. Warum hat der Käuferschutz von Ebay hier nicht gegriffen?
Der Brief betrifft m.E nur die Strafsache. Unberührt bleibt davon dein zivilrechtlicher Anspruch aus dem Vertrag. D.h. dein Geld ist noch nicht wirklich weg. Aber dazu solltest du einen Anwalt befragen. Evtl. bringt dich ein gerichtliches Mahnverfahren relativ schnell und günstig zum Ziel, also zumindest zu einem Schuldtitel.
Mahnbescheid hat er doch schon längst erlassen, das sind die 23 Euro...
Danke!
- 23€ Mahnantrag.
Wenn nicht in den Widerspruch gegangen wird!!
Mahnantrag gestellt und am 20.06.2013 Eingang beim Amtsgericht bzw.Akzeptiert, kein Widerspruch von der Beschuldigten bis Heute ! Wann kann ich ein Vollstreckungsbescheid beantragen und wie ?