Antrag wieder abmelden?
Ich bin seit September diesen Jahres arbeitslos. ich bekomme Arbeitslosengeld 1. Jetzt habe ich einen Antrag auf Wohngeld ausgefüllt. Habe am Montag Vorstellungsgespräch für Arbeit.Wie ist das jetzt wenn ich den Antrag genehmigt bekomme bzw das Wohngeld erhalte aber vllt ja ab 1.12 wieder Arbeit habe und natürlich wieder mehr verdiene als momentan das bisschen ALG. Muss ich in meiner Gemeinde anrufen und bescheid sagen? Hab ich trotzdem noch Anspruch auf Wohngeld?
5 Antworten
@derHans - wenn Du keine Ahnung hast, dann lass Deine Kommentare. Deine Antwort ist falsch! Arbeitsaufnahme am 1.12. = Wohngeld wird ab 1.12. neu berechnet. Zahlung des Gehaltes ist unerheblich!
wenn du den arbeitsvertrag unterschrieben hast, kannst du dich sofort beim amt abmelden. dann wird das alg sofort gestrichen. wohngeld dagegen ist abhängig vom einkommen.
alles klar,danke für die Antwort :-) Arbeitslosengeld wird natürlich abgemeldet, mir ging es nur ums Wohngeld
Wenn Wohngeld bis dahin bereits bewilligt ist, sind Änderungen nur mitzuteilen, wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht. Vor Bescheiderteilung bist du verpflichtet alle Änderungen mitzuteilen.
Beim Wohngeld musst du veränderungen mitteilen, sobald sie wirksam werden. Wenn du jetzt tatsächlich zum 1.12. einen Job hast, bekommst du ja erst am Ende des Monats dein Geld. Den Mietzuschuss für Dezember bekommst du dann rechtmäßig. Erst im Januar fällt er dann weg.
Das kommt doch darauf an, was du dann verdienst. Sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast, gehe auf diese Seite, rechne dir aus, ob du noch einen Anspruch hast, wenn nicht, zieh den Antrag zurück: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
Ist ja noch nicht bewilligt und eine Orientierung hat man mit so einem Rechner immer oder man nimmt verschiedene zum Rechnen.
Darauf würd ich mich nicht verlassen. Wenn Wohngeld bereits bewilligt ist, ist sie nämlich mitteilungspflichtig. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2000 € geahndet werden. Also eigene Wohngeldberechnungen anzustellen, find ich dann schon ein bisschen vage. Zumal der von dir angegebene Wohngeldrechner selbst nicht fehlerfrei arbeitet.