Antrag wieder abmelden?

5 Antworten

@derHans - wenn Du keine Ahnung hast, dann lass Deine Kommentare. Deine Antwort ist falsch! Arbeitsaufnahme am 1.12. = Wohngeld wird ab 1.12. neu berechnet. Zahlung des Gehaltes ist unerheblich!

wenn du den arbeitsvertrag unterschrieben hast, kannst du dich sofort beim amt abmelden. dann wird das alg sofort gestrichen. wohngeld dagegen ist abhängig vom einkommen.

Sandra3086 
Beitragsersteller
 19.11.2010, 12:18

alles klar,danke für die Antwort :-) Arbeitslosengeld wird natürlich abgemeldet, mir ging es nur ums Wohngeld

Wenn Wohngeld bis dahin bereits bewilligt ist, sind Änderungen nur mitzuteilen, wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht. Vor Bescheiderteilung bist du verpflichtet alle Änderungen mitzuteilen.

Beim Wohngeld musst du veränderungen mitteilen, sobald sie wirksam werden. Wenn du jetzt tatsächlich zum 1.12. einen Job hast, bekommst du ja erst am Ende des Monats dein Geld. Den Mietzuschuss für Dezember bekommst du dann rechtmäßig. Erst im Januar fällt er dann weg.

Das kommt doch darauf an, was du dann verdienst. Sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast, gehe auf diese Seite, rechne dir aus, ob du noch einen Anspruch hast, wenn nicht, zieh den Antrag zurück: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php

Sommerloch2010  19.11.2010, 12:56

Darauf würd ich mich nicht verlassen. Wenn Wohngeld bereits bewilligt ist, ist sie nämlich mitteilungspflichtig. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2000 € geahndet werden. Also eigene Wohngeldberechnungen anzustellen, find ich dann schon ein bisschen vage. Zumal der von dir angegebene Wohngeldrechner selbst nicht fehlerfrei arbeitet.

angy2001  19.11.2010, 12:59
@Sommerloch2010

Ist ja noch nicht bewilligt und eine Orientierung hat man mit so einem Rechner immer oder man nimmt verschiedene zum Rechnen.