Wie sieht eine Rechtsfolgebelehrung auf einem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur aus?

2 Antworten

Eigenbemühungen sind selbstverständlich ... fehlende Eigenbmühungen könnnen im Übrigen auch sanktioniert werden...

Auf Vermitltungsvorschläge muss man sich bewerben ... diese enthalten (da es Vordrucke sind auch eine Rechtsfolgenbelehrung ...

das Ergebnis ist dfer Agentur für Arbeit mitzuteilen, die im Übrigen auch beim Betreib nachfragen kann, ob man sich beworben hat ....

Gabz egal wie viele Stellenangebot du selbst aussuchst. Wenn du einen Vermittlungsvorschlag des Amtes bekommst, musst du den auch wahrnehmen. Sieh dir die Rückseite an. Da musst du sogar genau angeben, warum es nicht zu einer Anstellung gekommen ist.

Selbstverständlich bist du verpflichtet. Du wirst schließlich für deine Bemühungen bezahlt.

Roscoe23 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 16:19

Beantwortet nicht aber die Frage. ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Betroffene Person ( nicht ich! ) schickt pro Woche 10-15 Bewerbungen raus, die Angebote der Arge sind nicht auf seine Qualifikation bzw. Beruf zugeschnitten.

Roscoe23 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 16:23
@Roscoe23

Desweiteren kriegt besagte Person für diese Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge KEINE Kostenerstattung, deswegen die Frage.

DerHans  26.05.2015, 18:11
@Roscoe23

Trotzdem kann sie nicht einfach die Vorschläge ignorieren. Sie kann vor jedem Vorstellungsgespräch die Kostenerstattung beantragen, Wie gesagt, jeweils VORHER. Im Nachhinein gibt es nie etwas.