Wie sieht eine Rechtsfolgebelehrung auf einem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur aus?
Man hört immer wieder, dass man sich auf Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes nur bewerben "muss", wenn auf dem Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgebelehrung aufgeführt ist.
Betroffene Person hat genügend Eigenbewerbungen ohne Vermittlungsvorschläge, möchte aber vermeiden hier sanktioniert werden zu können? Es handelt sich um jemanden der aktuell ALG1 bezieht, also kein Harz4-Recht.
2 Antworten
Eigenbemühungen sind selbstverständlich ... fehlende Eigenbmühungen könnnen im Übrigen auch sanktioniert werden...
Auf Vermitltungsvorschläge muss man sich bewerben ... diese enthalten (da es Vordrucke sind auch eine Rechtsfolgenbelehrung ...
das Ergebnis ist dfer Agentur für Arbeit mitzuteilen, die im Übrigen auch beim Betreib nachfragen kann, ob man sich beworben hat ....
Gabz egal wie viele Stellenangebot du selbst aussuchst. Wenn du einen Vermittlungsvorschlag des Amtes bekommst, musst du den auch wahrnehmen. Sieh dir die Rückseite an. Da musst du sogar genau angeben, warum es nicht zu einer Anstellung gekommen ist.
Selbstverständlich bist du verpflichtet. Du wirst schließlich für deine Bemühungen bezahlt.
Desweiteren kriegt besagte Person für diese Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge KEINE Kostenerstattung, deswegen die Frage.
Trotzdem kann sie nicht einfach die Vorschläge ignorieren. Sie kann vor jedem Vorstellungsgespräch die Kostenerstattung beantragen, Wie gesagt, jeweils VORHER. Im Nachhinein gibt es nie etwas.
Beantwortet nicht aber die Frage. ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Betroffene Person ( nicht ich! ) schickt pro Woche 10-15 Bewerbungen raus, die Angebote der Arge sind nicht auf seine Qualifikation bzw. Beruf zugeschnitten.