Vom Jobcenter abmelden, wenn man Teilzeitjob hat oder machen die das? Wie bin uch da raus?
Muss man sich beim Jobcenter 'abmelden' oder wie verläuft das, nachdem man einen Job hat und nicht mehr Hilfebedürtig ist? ZB vor 2 Monaten haben wir den Arbeitsvertrag von meinem Mann abgegeben, dass er zum 1.1. Vollzeit arbeitet und kein Aushilfsjob mehr machen wird, doch ist er dann direkt raus aus dem Jc oder was muss man noch machen bzw abgeben? Bei mir wirds ya auch nicht anders sein. Werde 900€ verdienen und somit keinen Anspruch mehr auf Alg1 haben, was muss ich denn machen damit das so ist bzw 'melden' die mich ab oder muss ich da iwas machen? Möchte da nämlich raus bzw müsst ich eh , weil keiner von uns beiden mehr bedürftigt ist.
3 Antworten
Einfach dem Sachbearbeiter mitteilen das sich was geändert hat. Das löst Die abmeldung aus. Also nichts mit hingehen und abmelden.
Der aufhebungsbescheid sollte aber in den nächsten Tagen kommen, Wenn nicht so am 20. nachfragen, denn du willst kein Geld bekommen, das Du dann wieder zurückzahlen mußt. auch ohne Aufhebungsbescheid kann der Sachbearbeiter die Zahlung erst mal stoppen.
Wird wohl geregelt sein, wenn die vom Arbeitsvertrag wissen.
Ansonsten: Ruf die halt kurz an und frag nach ob alles geregelt ist oder ob sie noch was von euch vermissen und wie das zu regeln ist (falls nicht eh schon erledigt).
ALG - 1 hat aber nichts mit dem Jobcenter zu tun,da gibt es ALG - 2 !
Ihr habt ja schon einen Nachweis erbracht und dem Jobcenter den Arbeitsvertrag vorgelegt,nun müsst ihr warten bis das erste Einkommen auf seinem Konto eingeht.
Dann lässt er von seinem AG - eine Einkommensbescheinigung ( bekommt ihr beim Jobcenter als Vordruck ) ausfüllen und diese gibt er dann zusammen mit einem aktuellen Kontoauszug wo der Eingang seines Lohns zu sehen ist beim Jobcenter ab bzw.legt den Auszug zur Einsicht vor.
Bekommt er seinen ersten Lohn aus Januar 2018 erst im Februar auf sein Konto,dann müsst ihr nach dem Zuflussprinzip von eurem ALG - 2 für Januar nichts zurück zahlen.
Bekommt er es aber noch im Januar auf sein Konto,dann wird berechnet was ihm nach seinem Bruttoeinkommen nach § 11 b SGB - ll an Freibeträgen zustehen,wären ohne minderjähriges Kind und einem Bruttoeinkommen von min.1200 € dann 300 € an Freibetrag.
Diese 300 € Freibetrag würde das Jobcenter dann theoretisch vom Nettoeinkommen abziehen,dass ergibt dann das anrechenbare Einkommen und wird dann auf euren Bedarf angerechnet.
Es müsste dann also das anrechenbare Einkommen zurück gezahlt werden,wäre das anrechenbare Einkommen höher als euer Bedarf,dann würde euer Bescheid aufgehoben,es würde dann also kein ALG - 2 mehr geben und es käme zur Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen.
Auf formlosen Antrag könnte man diese Rückforderung dann ggf. auch in Raten ans Jobcenter zurück zahlen.
Hatten eh dem sachbearbeiter also arbeitsvermittler den Arbeitsvertrag abgegeben. Nur wusst ich jtz nicht ob das direkt eine Abmeldubg ist weil ich kein Aufhebungsbescheid gekriegt hb