darf der mieter die Heizung im Sommer abstellen, wenn ich warmmiete bezahle?
also ich bezahle für meine Wohnung 400€ Miete und 50€ Nebenkosten (ausschließlich Wasser) so stehts zumindest im Mietvertrag. In diesen 400€ Miete sind doch dann meines erachtens die Heizkosten gedeckt, da sie nicht unter Nebenkosten aufgeführt werden. Und da ich die Miete das ganze Jahr über in dieser höhe bezahle, habe ich doch ein anrecht auf Heizung, auch außerhalb der Heizperiode, in der der Vermieter eh Heizen muss. Desweiteren kann er doch nicht von mir Verlangen, das ich mir mit dem von ihm zur verfügung gestellten Kaminofen, die wohnung (135qm³) selbst heizen soll, und somit meine eigene heizversorgung aufstellen muss,was wiederum zusätzliche kosten für mich bedeutet (Holz beschaffen und so) obwohl ich doch Warmmiete bezahle...
16 Antworten
Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).
klar darf der vermieter außerhalb der heizsaison die heizung aus lassen - allerdings gibt es dabei bestimmte temperaturen zu beachten - ich denke die regelung hält sich an den außentemperaturen - google mal da findest du mit sicherheit was
Also, eine sogenannte Warmmiete ist in Mietshäusern mit mehr als zwei Wohnungen aufgrund der Heizkostenverorndnung eigentlich nicht zulässig. Zumindest muß der Vermieter dem Mieter trotzdem eine Wärmeabrechung erstellen.
Schaue bitte in Deinen Mietvertrag, wie die Heizperiode vereinbart wurde. Wurde sie gedeckelt, hat der Vermieter zu heizen, wenn an drei Tagen die Raumtemperatur von rd. 20 Grad nicht erreicht wird. Dies hat der Mieter dem Vermieter mitzuteilen.
Also, ran und alles Gute.
Die Heizung ist in den Sommermonaten(Zeitumstellung). Auf sommerbetrieb zu halten. Hier ist eine Außentemperatur - Einstellung voraussetzung. Wird der Umschaltpunkt der Heizung auf zum Beispiel 18 ° eingestellt, so schaltet sich die Heizung automatisch ein, fall die außentemp. auf unter 18 Grad fallt. Der Mieter hat einen Anspruch darauf. Der Warmwasserkreislauf ist natürlich aufrecht zu erhalten. In der Regel ist es so, dass die Warmwasser - Aufbereitung mit dem jeweiligen Heizkreis geschaltet ist. Dies ist auch individuell einstellbar.
so eine cousine hätte ich auch gern.
zumindest große teile der ortsüblichen miete werden dir bereits geschenkt.ob auch nebenkosten und heizung geschenkt werden, kann ich hier nicht beurteilen. wenn nicht, bekommst du satte nachzahlungen.
ob die miete eine warmmiete ist kann nur der mietvertrag beantworten. ohne die formullierungen zu sehen möchte ich hierauf nicht antworten. das wäre unseriös.
die heizung kann natürlich abgestellt werden. diesbezüglich verweise ich auf mismid.
bisher blieb der kaminofen bisher völlig unberücksichtigt, der bei normaler auslegung (6-8 KW) durchaus in der übergangszeit für die wohnungsgröße ausreichend ist.
ich kann jedoch sagen: wenn du es dir mit der cousine verdirbst wirst du für eine andere wohnung der größe mindestens das doppelte zahlen müssen.
danke für die blumen
Guter Beitrag und realitätsnah!