Untermietvertrag für Bafög
Ich bin normaler Arbeitnehmer und der einzige Hauptmieter meiner Wohnung. Meine Freundin ist bei mir eingezogen und fängt an zu studieren. Für Ihren Anteil der Miete verlangt das Bafögamt einen Untermietvertrag. Da wir alles bisher pauschal abgerechnet bzw. durch zwei geteilt haben, gibt es keinen Mietvertrag.
Sollten wir ein Untermietvertrag abschließen, müsste ich diese"Mieteinnahmen" dann versteuern?
5 Antworten
Ihr solltet einen Untermietvertrag abschliessen, dafuer gibt es auch Vorlagen im Internet.
Ich denke nicht, dass du was versteuern muesstest, wenn die Untermiete nicht die Miete ueberschreitet - dann hast du ja gar keine Einnahmen dadurch.
Der Anteil deiner Freundin an der Miete mindest also deine eigenen Ausgaben. Das Bafög-Amt wird das bei der Berechnung der Bafög-Höhe berücksichtigen. Eine Einnahme ist das also nicht und daher auch nicht zu versteuern.
- ihr könntet doch einen untermietvertrag formal abschliessen, du als mieter bist ja eine art zwischen ihr und dem vermieter??!! also - man gibt es da doch soz. wieder weiter an den VERMIETER?!!Oder sehe ich das irgendwie nicht vollständig richtig...?? alles gute!!
Ich verstehe das BAföG-Amt nicht. Es kann nicht einfach einen Untermietvertrag verlangen; nach welcher Vorschrift denn? Kopien des Hauptmietvertrages, der letzten Mietänderung, der Anmeldebescheinigung Deiner Freundin sowie der letzten Energiekostenabrechnung(en) tun's auch. Die Unterkunftskosten sind schlicht kopfteilig zu berücksichtigen.
Vorsicht! hier einfach so mir nichts dir nichts einen Untermeitvertrag auszustellen kann mit Ptroblemen behaftet sein. Es gibt strenge Auflagen, die ein Mietverhältnis erfüllen muss, wenn ein Untermietvertrag als Leistung vom Amt anerkannt werden soll. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt kann es Probleme wg. Leistungserschleichung geben. Eheähnliche Gemeinschaften werden nicht in vollem Umfang gefördert. Natürlich sind Mieteinnahmen steuerpflichtig. MfG
Sorry, mein Fehler im ersten Teil. Steuerpflichtig, weil Einnahmen ist es. MfG
"Es gibt strenge Auflagen, die ein Mietverhältnis erfüllen muss, wenn ein Untermietvertrag als Leistung vom Amt anerkannt werden soll. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt kann es Probleme wg. Leistungserschleichung geben. Eheähnliche Gemeinschaften werden nicht in vollem Umfang gefördert."
??? Es geht hier um BAföG, nicht um Sozialhilfe, AlgII o.ä.