Innentür komplett ersetzen bei Auszug?

6 Antworten

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Du musst die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, indem du sie übernommen hast.

Wäre es nicht mit 20€ Entschädigung o.ä. auch getan?

Das glaube ich nicht. Mit dem Ausbessern durch Spachtelmasse ist es nicht getan.

Nach dem Spachteln müssten das Türblatt und der Türrahmen lackiert werden.

Für das Lackieren der Tür und der Zarge durch einen Maler musst du etwa 80.- bis 100,- EUR kalkulieren.

Zeitwert vermutlich eher 20€.

Kannst du für 20,- EUR eine Tür besorgen?

Fazit:

Solltest du die Schäden an der Tür nicht reparieren, wird der Vermieter dir die Kosten in Rechnung stellen und ggf. von der Kaution abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sirius87 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 15:43

Danke für die Antwort! Aber wie genau denn "reparieren"? Die gleiche Tür finde ich nicht mehr, und alles andere vom Schreiner wäre total unverhältnismäßig oder nicht? 150€ für eine Reparatur auszugeben für eine Tür, die neu 70€ kostet und 20 Jahre alt ist? Das ist doch nicht unser Rechtsystem?!

bwhoch2  07.06.2020, 16:36
@sirius87

Doch, das ist es. Melde doch den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung. Lass die entscheiden, wieviel sie erstatten wollen. Mehr musst Du auch nicht zahlen.

heurekaforyou  07.06.2020, 19:49
@bwhoch2
Mehr musst Du auch nicht zahlen.

Diese Annahme ist leider falsch!

Die Versicherung ist nicht Vertragspartner des Mietvertrags und hat keinen Einfluss auf die Forderungen des Vermieters.

Der Mieter ist zur fachgerechten Renovierung, bzw. deren Ersatz verpflichtet und trägt die Kosten hierfür.

Ob Selbermachen oder machen lassen, bleibt dem Mieter überlassen

heurekaforyou  07.06.2020, 19:53
@sirius87

Für's Spachteln und Lackieren wäre ein Maler die bessere Wahl.

bwhoch2  07.06.2020, 20:59
@heurekaforyou

Wofür, wenn nicht für so etwas, hat man dann eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an der Mietwohnung bezahlt? Sie ist im Übrigen auch verpflichtet, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ggf. muss die Versicherung sogar einen Rechtsstreit führen oder bezahlen. Was die Versicherung nicht bezahlt, muss auch der Mieter nicht bezahlen und will der Vermieter doch mehr, geht das vor Gericht und die Versicherung muss auch evtl. Gerichtskosten bezahlen.

imager761  08.06.2020, 09:53
@sirius87

Auch, aber eine Teilackierung nach Kostenvoranschlag für einen Rempler mit dem Einkaufswagen an deinem 12 Jahre alten Pampersbomber abzuzocken enstpricht deiner Wertvorstellung deines Rechtssystems? Ja nee, is klar. Zahlt ja die Versicherung, nicht die arme Studentin, die ihn bei einer Windbö einfach nicht festhalten konnte...

heurekaforyou  09.06.2020, 01:23
@bwhoch2 So langsam wird es die Tür des Schreckens!

Der Sachverhalt wird immer spektakulärer, wobei das Wesentliche in den Hintergrund rückt.

Manchmal ist einfach - einfach besser!

Der Schaden wird wie folgt beschrieben:

Eine der Innentüren hat einen kleinen Schaden - ca. 3cm rund ist die Oberfläche eingedrückt.

Vielleicht wäre ein Foto auf dem der Schaden zu erkennen ist hilfreich.

Leider ist auch nicht bekannt, wodurch die Delle in der Tür verursacht wurde und wie tief das Material eingedrückt wurde.

Nicht ganz unwichtig ist vielleicht auch, wo an der Tür sich der Schaden befindet.

Die Tür ist bereits 20 Jahre alt, vergilbt, und hat einige weitere kleine Maken.

Es ist also davon auszugehen, dass sich andere Türen in einem ähnlich nostalgischen Zustand befinden.

Muss man sich da nicht auch fragen, ob ein Vermieter, den Jahrzehnte der optische Zustand seiner Wohnung nicht interessiert hat, sich gerade jetzt und genau mit dieser Tür beschäftigt?

Das kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.

Sollte sich mal jemand erbarmen und die Türen lackieren (Günstiger wäre wahrscheinlich erneuern) mach die 3-cm-Macke den Kohl auch nicht mehr fett.

Eine ne Jacke über die Tür hängen oder einen Umszugskarton, ne Leiter oder was weiß ich davor stellen. Da muss man vielleicht auch mal etwas kreativ sein.

Mietschäden sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Eine Privathaftpflicht zahlt nicht bei folgenden Schäden: ... Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind. Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet.

bwhoch2  09.06.2020, 08:57
@heurekaforyou
Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet.

Ja, genau das meine ich. Die Versicherung wiederum zeigt sich entweder kulant und wickelt die Sache in kurzer Zeit ab oder schickt jemand, der sich Wohnung und Türen mal genauer anschaut und dann entscheidet, ob der Vermieter überhaupt einen Anspruch stellen kann. Wo ist das Problem?

Alles andere sind doch nur Diskussionen um den heissen Brei herum.

albatros  13.06.2020, 14:32
Du musst die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, indem du sie übernommen hast.

steht wo?

Ich frage mich, ob man diesen Pfusch als Autobesitzer auch hinnehmen würde, um den Instandsetzungsaufwand beim Unfallverursacher gering zu halten. Obwohl: Die Antwort kenne ich.

Nein, auch der VM muss sich nicht dafür entschuldigen, dass seine Tür mit bislang pfleglicher Bahandlung der Nutzer 20 Jahre lang eine einwandfrei Oberfläche hatte. Oder Pfusch von Spachtelungen akzeptieren, die in erforderlicher Stärke schrumpfen und reißen oder Farbabweichungen nach der Methode TippEx hinnehmen.

Eurem Vermieter ist zu raten, mit dem Hammer auf die Motorhaube eures Famiienwagens zu schlagen und realistisch eine Dose Sprühlack aus dem Baumark als Entschädigung danebenzustellen :-O

Für euren Schaden hat er bestimmt eine Kaution und darf die mit Beleg der Schadensbehebung verwenden und sich damit jedweder Diskussion verweigern :-)

Bei so einer alten Tür bloß kein Aufstand, die hat ja schon mehr Kratzer, etc. . Ausspachteln(FüllspachtelTube) und in etwa gleichem Farbton lackieren/überstreichen(auch Holzkorrekturstift) ist hinreichend ...und die hat vermutlich einen Zeitwert von u20€. Neue Türen kosten ja nur 50€ im Angebot.


Bitte den Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel in deinem Mietvertrag. Steht da auch was von Lackieren der Fenster, Türen, Heizungsrohre?

sirius87 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 15:13

Haben gar keine Schönheitsreparatur Klausel... Aber habe das jetzt der Haftpflicht gemeldet, ist mir hier alles zu unsicher. Aber Danke für alle Antworten!

Ausbessern ist okay, das sind Gebrauchsspuren.

bwhoch2  07.06.2020, 16:36

Nix Gebrauchsspuren!