Vermieter verlangt Pauschale für Schäden bei Ein und Auszug!?
Hallo,
Mein künftiger Vermieter hat folgenden passus im Mietvertrag stehen:
Zur Abdeckung von Kosten für die Beseitigung von Ein- und Auszugsschäden u.a. an Wän- den in den Fluren zahlt der Mieter bei Ein- und beiAuszug jeweils eine Pauschale von € 50,-.
Soll ich es Ihm sagen das dies nicht Rechtskräftig ist, oder soll ich es erst bei einem späteren Auszug anfechten und mein Geld zurück verlangen?
Vorschläge?
5 Antworten
Das, was der Vermieter da verlangt, ist kein Wucher. Bei 500 € würde ich auch Zicken machen. Entweder unterschreibst du den Vertrag incl. dieses Passus oder du suchst dir ´ne andere Wohnung. Niemand verpflichet dich, den Vertrag zu unterschreiben. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet an dich zu vermieten.
Bei so einem Vermieter ist der sofortige Beitritt zum Mieterverein sinnvoll :-)) Die können dir auch sofort sagen, ob du besser die Finger von dieser Wohnung lässt...
Ja, da kannst du 60-70€ Eintritt bezahlen und weiter jeden Monat. Das ist bedeutend kostengünstiger als diese merkwürdige Pauschale.
Weder, noch. Wir haben Vertragsfreiheit, und Du hast die Freiheit, da zu unterschreiben oder auch nicht. So wirklich sittenwidrig ist das nicht; aber wenn keine Schaden entsteht, muß es eigentlich eine Klausel geben, daß man das Geld zurückbekommt. Mein Tipp: Mit ihm reden, wie man das anders regeln kann. Warum er das macht, ist mir schon klar, weil ich schon einige Hausflur-Schäden nach Ein- und Auszug gesehen habe.
Warum er das macht, ist mir schon klar, weil ich schon einige Hausflur-Schäden nach Ein- und Auszug gesehen habe.
Eben.........und keiner wills gewesen sein!
Soll ich es Ihm sagen das dies nicht Rechtskräftig ist,
Nicht bevor der Vertrag vom Vermieter unterschrieben ist;-)
Für derartige Schäden kann u. a. die Kaution verwendet werden.
Wenn da nicht steht, dass es das Geld zurück gibt, will er Kasse machen. Ich würde den Passus streichen bevor der Vertrag unterschrieben wird. sonst bist Du das Geld los. Das ist keine Kaution.
Ich würde den Passus streichen bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Nach dem Streichen vor Unterschrift hat sich das mit der Wohnung erledigt.
Im Übrigen brauchen unwirksame Klauseln nicht gestrichen werden.
Dann streich mal den Passus und du kannst dir ´ne andere Wohnung suchen. So einfach ist das.