Inkasso Unternehmen läßt nicht locker. Strafanzeige?

7 Antworten

Ich zitiere man it-recht-kanzlei.de:

Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf. Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann.

Aber:

Gemäß § 357 Abs. 4 BGB muss der Verbraucher jedoch im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Als Nachweis der Rücksendung kann dem Kunden regelmäßig ein entsprechender Einlieferungsbeleg dienen.

Allerdings muss der Verbraucher im Zweifelsfall nicht nur beweisen, dass er (irgend-)ein Paket versandt hat, sondern auch, dass das Paket die zurückzugewährende Kaufsache auch tatsächlich enthielt.

Zahlungsunwillig bist du ja wohl, oder?

Selbst wenn man den Rücksendeschein verloren oder entsorgt hat, fordert man einen neuen beim Kundenservice an. Natürlich geht ein nicht angemeldetes Päckchen verloren. Vermutlich hast du ja nicht bei einem winzigen Einzelhändler bestellt. Bei der Menge an Päckchen, die in solchen Logistikzentren umgeschlagen wird, womöglich noch von mehreren Anbietern... Da kannst du lange sagen, dass du das zurückgeschickt hast. Das musst du im Zweifel halt tatsächlich nachweisen können.

Was tun?

Zahlen...

Du hast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Du hast von deinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht (entsteht nicht dadurch, dass man einfach die Ware zurück sendet)

Du hast den Rücksendeschein entsorgt.

Du hast es als Päckchen versendet, was nicht nach verfolgbar ist.

du kannst dich natürlich weiter quer stellen, dem kommenden Mahnbescheid widersprechen, dich vor Gericht wiederfinden und zu 100% das Verfahren verlieren...

Deine Entscheidung!

Die sind nur hinter ihren Gebühren her und betrügen halt nicht nur mich, sondern auch ihre Mandandschaft wohl durch Vorgaukeln dass ich zahlungsfähig und willig wäre.

Nö, die handeln völlig gesetzeskonform, der Fehler lag alleine auf Deiner Seite.

Was tun?

Zahlen oder auf den gerichtlichen Mahnbescheid, bzw. auf den Gerichtsvollzieher warten, Deine Entscheidung

natürlich musst du einen Nachweis haben, das versender hat garantiert einen dass er dir geliefert hat. Wenn du unversichert und ohne Beleg versendest ist das zu 100% dein Problem, du musst die Ware bezahlen. Ob die Gebühren des Inkassos durchsetzungsfähig sind kommt darauf an, aber so wie ich das verstehe willst du gar nicht zahlen. Bei der irgendwann anstehenden Zahlungsklage wird dir der Richter dann erklären wie wichtig es ist belege zu haben.