Mails von Inkasso fake?

4 Antworten

Mit Inkassodiensten sollte man grundsätzlich nur papierschriftlich kommunizieren.

Woher man Deine Email-Adresse hat, mußt Du beim Versender der Emails erfragen.

Ggf. sollten sich die Eltern an die Verbraucherzentrale, an eine öffentliche Schuldnerberatung oder an einen Anwalt wenden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Ignorieren, wenn die Forderung nicht nachvollziehbar ist.

Zahlungsaufforderungen per E-Mail kannst Du ignorieren.

Comp4ny  14.03.2022, 22:52

Das ist rechtlich nicht korrekt.

Jetzt kommen von diesem Inkassounternehmen (Eos)

Für welches Unternehmen wird gefordert?
Denn ggf. fallen keine Inkassogebühren an. Dafür muss man wissen wer der Gläubiger ist.

Die Forderung ist soweit ich weiß, schon an ein anderes Inkassounternehmen abgetreten und wird dort abbezahlt. 

Abklären lassen ob dem so ist.
Mach aus deinem "soweit ich weiß" ein "ich weiß es absolut"

Sie Antwort oben + den Zusatz: Wenn EOS als 1. Inkasso in Kraft trat, danach kommt in der Regel der "Deutsche Inkasso-Dienst" (DID), wären dennoch keine Inkassogebühren zu bezahlen, wenn o.g. zutrifft (Wer ist Gläubiger?)

Soll ich die Mails weiter ignorieren oder antworten dass sie den Empfänger schriftlich kontaktieren sollen?

Forderungen, sofern berechtigt, per E-Mail sind zulässig.
Aber der Absender muss nachweisen lassen, dass die E-Mail den korrekten Empfänger erreicht hat.

Eroma733 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 00:13

Die Forderung ist von Otto. Die e-Mail gehört mir und wurde nur einmal von Eltern verwendet, um Nachweise zu versenden.

Comp4ny  15.03.2022, 00:30
@Eroma733
Die Forderung ist von Otto.

Habe ich mir schon gedacht.

KEIN INKASSOGEBÜHREN BEZAHLEN.
Da EOS zum OTTO Konzern gehört, wäre das geschenktes Geld an OTTO.
Man spricht hier von einem Konzerninkasso.

In diesem Fall wäre NUR (!) die HF zu bezahlen und Mahngebühren (wenn per Post von OTTO was gekommen wäre) mit maximal 3,00 € pro Mahnung ab der 2. postalischen Forderung. Meines Wissens versendet jedoch OTTO keine Mahnungen per Post.

---> Wichtig wäre nun zu wissen, welche Vereinbarung da geschlossen wurde wie du erwähnst. Selbst das DID darf hier dann keine Inkassogebühren verlangen, da EOS schon kein Anrecht auf etwaige Inkassogebühren hatte.

---> Wenn die Forderung sogar von der EOS Investment verschickt wurde (Schreiben von EOS genau prüfen), dann kann man sich kostenlos an der Mustersammelklage gegen EOS wenden.

Eroma733 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 01:36
@Comp4ny

Was die Hauptforderung war, weiss ich nicht. Habe nochmal in den e-Mails nachgesehen.

Erst kamen die Mails von Eos, dann Argus Inkasso und dann wieder von Eos-Did. Dass eine Forderung besteht stimmt schon mal. Ob meine Eltern gerade genau das bezahlen, kann ich auch nicht mehr sagen.

Was wäre jetzt der erste Schritt? Soll ich antworten, dass sie dem falschen Empfänger mailen und was schriftliches mit genauen Zahlen für Eltern anfordern?

Comp4ny  15.03.2022, 01:50
@Eroma733

Wichtig ist hier zu wissen was wie wo gefordert wird.
Ohne das, kann man nicht optimal helfen.

Wenn die Forderung nicht für dich bestimmt ist, dann würde ich die Mails ignorieren. Oder du leitest diese weiter an deine Eltern.