Soll nicht erhaltene Ware bezahlen?! Inkasso. schufaandrohung
Hallo zusammen, ich habe gerade ein großes Problem undzwar hatte ich Mitte November 2014 was bei einem Online Versandhandel bestellt. Versa Distanzhandel heißt das Unternehmen. Versa verschickt wohl die Ware von Beathe Uhse, habe mir da Unterwäsche bestellt. Die Sachen kamen bei mir nie an. Durch den ganzen Vorweihnachtsstress und unseren Urlaub hab ich auch nicht mehr daran gedacht. Jedenfalls kam gleich im Januar eine Mahnung auf die ich auch reagierte und ein Einschreiben hingeschickt dass die Ware bei mir nie ankam. Jetzt kam von Universum Inkasso Post ich solle den Betrag überweisen. Versa bzw Beate Uhse weiß dass die Sendung bei nicht ankam. Das einschreiben kam bei den an, hab den Nachweis. ich bin ehrlich gesagt drauf und dran Strafanzeige zu stellen. Für mich klingt das nach Betrug. Wer weiß ob die die Ware je abgeschickt haben. Was soll ich jetzt dem Inkasso antworten? können die mich der Schufa melden? ich hab die Ware nicht und soll jetzt mit schufa bestraft werden . Die unterwäsche hatte übrigens einen Wert von 40 euro, jetzt soll ich 130 euro überweisen. Danke im Voraus
5 Antworten
Der Lieferant hat seine Lieferpflicht nicht erfüllt, und er hat auch nachweislich Kenntnis hiervon. Punkt.
Folglich liegt Deinerseits kein Zahlungsverzug vor. Es gibt auch keine Zahlungspflicht. Punkt.
Folglich gab es für den Lieferanten auch erst recht keinen Grund, ein externes Inkassobüro einzuschalten. Inkassokosten musst Du in keinem Fall zahlen. Punkt.
Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Die haben überhaupt keine Sonderrechte. Die dürfen nur alberne Stänkerbriefe schreiben - mehr nicht. - Na gut, die könnten es mit dem Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Gericht), aber dem würdest Du dann innerhalb 14 Tagen ans Gericht widersprechen. Danach sind die wieder auf dem Stand wie vorher und können Dir nicht den Gerichtsvollzieher schicken.
Ein Schufa-Eintrag ist bei bereits bestrittener Forderung klar unzulässig - § 28a BDSG. Ggf. Eigenauskunft anfordern und für den Fall eines widerrechtlichen Eintrags sofort mit einstweiliger Verfügung gegen das Inkassobüro kontern (mit Anwalt machen), und ggf. Schadenersatz aus § 824 BGB (widerrechtliche Kreditgefährdung) fordern.
Wenn die wirklich was wollen, sollen sie doch klagen. Aber dann müssten die den Liefernachweis beibringen. Sonst keine Chance - und das wissen die auch, daher lassen die auch den Blödsinn.
Man kann dem Inkassostänker folgendes antworten:
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Die Forderung aus Ihrem Schreiben vom ... wird vollumfänglich bestritten.
Wie ich bereits mit eingeschriebenem Brief vom ... Ihrer Mandantin mitgeteilt habe, ist die Warensendung bei mir nie eingetroffen. Folglich hat der Lieferant bis heute gegenüber mir seine Vertragspflicht nicht erfüllt, und es kann daher weder ein Zahlungsverzug noch überhaupt eine Zahlungspflicht meinerseits bestehen. Insofern war auch Ihre Beauftragung völlig absurd und unnötig, die Erstattung von Inkassokosten lehne ich kategorisch ab.
Weitere unqualifzierte Mahnschreiben in dieser Angelegenheit werden nicht beantwortet und werden auch zu keiner Zahlung führen. Eine Beschwerde an das für Ihre Zulassung zuständige Oberlandesgericht behalte ich mir dagegen vor, ebenfalls wird Strafanzeige wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs erstattet sowie eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale adressiert.
Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG zu unterlassen und zieht für den Fall der Zuwiderhandlung empfindliche Rechtsfolgen gegen Ihr Unternehmen nach sich. Insbesondere wird auf Schadenersatzansprüche aus § 824 BGB hingewiesen.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen.
MFG
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Danach keine weitere Konversation mehr mit der Stänkerbude.
Falls danach weiter herumgenölt wird:
Strafanzeige wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs, dabei allen Schrifverkehr in Kopie beifügen
Beschwerde an die Wettbewerbszentrale
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Beschwerde an das aufsichtführende Oberlandesgericht. Welches zuständig ist, erfährt man bei rechtsdienstleistungsregister.de
Ja, man muss das Inkasso prinzipiell nicht informieren. Taktisch kann das aber geschickt sein, denn man macht sie damit für den Fall weiterer Mahnungen "bösgläubig", und die können dann gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht mehr bestreiten, Kenntnis von der Nichtlieferung zu haben.
wow...danke für all das Ausführliche! damit kann ich eine Menge anfangen
Die Sachen kamen bei mir nie an.
Und damit gibt es auch keinerlei Rechtspflicht die Forderung zu bezahlen. Wenn der Käufer Verbraucher nach § 13 BGB ist, schuldet der gewerbliche Verkäufer die Zustellung und muss im Zweifel den Nachweis hierfür erbringen. Zustellung heißt, das Paket wurde dir oder einer nachweislich bevollmächtigten Person übergeben. Nicht dem Nachbarn und auch nicht im Kiosk nebenan.
Jetzt kam von Universum Inkasso Post ich solle den Betrag überweisen.
Rechtswidrige Beauftragung eines Inkassounternehmens (folgt aus § 254 BGB), ggf. schon strafbare Nötigung (§ 240 StGB), wenn du nachweislich die Forderung zurückgewiesen hattest.
können die mich der Schufa melden?
Bestrittene Forderungen dürfen nicht eingemeldet werden (§ 28a BDSG).
Dankeschön für deine Mühe
guck mal bei Beate Uhse in den AGB.
Der Paketversand muss nachweisen können dass Dir das Paket zugestellt wurde.
Stell mal den Namen der Inkasso-Firma hier ein, es sind viele schwarze Schafe dabei oder guck im Internet nach dem Namen.
Weiteres dann.
Übrigens: Was diesbezüglich in den AGB steht, ist egal. Auch ist vollkommen egal, was bei Firma B in den AGB steht, wenn man bei Firma A etwas bestellt.
Universum Inkasso heißen die. Sitz in Frankfurt am Main
guck mal hier: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
und google die Firma, ich hab da schon auf der ersten Seite vieles gefunden das darauf hinweist, dass die nicht okay sind.
Namen wie Neckermann, Quelle etc. - alles Versandhäuser - tauchen hier auf.
Ich danke dir! ich schicke denen den Widerspruch oder ich übergebe das gleich der Polizei. Die sind ja dann in der Beweispflicht
toi toi toi
Das Einschalten eines Inkassobüros bei einer bestrittenen Forderung erfüllt bereits den Tatbestand der Nötigung. Ich würde dem Laden einmalig widersprechen, in etwa:
", ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe die bestellte Ware nie erhalten und werde deswegen auch keine Zahlung leisten. Falls sie anderer Meinung sind, so weisen sie mir dies bitte nach. Sollte stattdessen weiter gedroht werden, werde ich unverzüglich Strafanzeige stellen und eine Meldung an das zuständige Aufsichtsgericht abgeben. Ich untersage überdies die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien."
Ich danke dir !!! das werde ich gleich in Angriff nehmen!
Dem Inkasso solltest du antworten, dass die Forderung gegen Dich aus den von Dir beschriebenen Umständen unbegründet ist und dass du deshalb eine Zahlung ablehnst! Halte alle Nachweise der Briefwechsel fest und achte darauf, dass Deine Briefe per Einschreiben versendet werden, um das Nachweisen zu können. Eine Strafanzeige wegen Betruges macht wohl eher keinen Sinn, da das ja nur ein Verdacht ist, den Du wohl nicht mit Fakten (Beweisen) belegen kannst.
Ich hab alles aufgehoben. Auch meine Briefe habe ich noch gespeichert und sogar noch die Sendungsauskünfte der Post! die drohen mir aber mit schufa. Und das ist meine größte Sorge, weil es nicht gerecht wäre.
Keine Angst davor. Eine Meldung an die SCHUFA bei einer bestrittenen Forderung ist illegal. Einen solchen unberechtigten Eintrag kann man auch löschen lassen
Und der Eintragende macht sich schadenersatzpflichtig wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB).
Ich würde nichts ans Inkasso schreiben. Stattdessen:
A) Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Händlers und des Inkassos wegen Betrug und Nötigung. Mit ebend diesem Hinweis: Die wissen, dass nichts versandt wurde und trotzdem drohen sie sogar mit der Schufa. Ob die wirklich absichtlich nichts verschicken, ist zwar kaum zu beweisen, aber es ist durchaus bezeichnend, dass sie das Einschreiben ignorieren.
B) Das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig machen und sich dort beschweren (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Die Beschwerde kostet dich nichts. Dort beschweren, dass die sich den Fall nicht angeschaut haben, dass du ja sogar mittels Übergabeeinschreiben dem Gläubiger erklärt hast, dass die Sendung nie bei dir ankam und trotzdem würde das Inkasso mit Schufa-Einträgen drohen.
Das Inkasso kriegt von der Beschwerde etwas mit. Und dann muss es sich mit einigen Ausreden herumwinden, wird vermutlich dann aber seine Klappe halten.