Geldforderer Antworten nicht?

DasOrakel  27.03.2021, 07:32

Sind die Forderungen tituliert?

Bianca1511 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 08:17

Das weiß ich nicht... Ich habe die Schulden nur aus der Schufa entnommen.

6 Antworten

Ergänzung zu meinem vorherigen Post:

Auch wenn bei Ihren Schulden die Verjährung eingetreten ist, bedeutet das noch nicht, dass Forderungen der Gläubiger nicht mehr bestehen. Vielmehr können sie Ansprüche nicht mehr einfordern. Der Schuldner muss in einem solchen Fall schriftlich darauf hinweisen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.

Bianca1511 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 05:22

Danke das war wirklich sehr toll geschrieben ;) sehr hilfreich ich danke Ihnen.

Zur Ergänzung ich habe die Schulden aus den Schufa Einträgen entnommen und es sind alles so Jugendsünden. Handy // Sportstudio // Mediamarkt 0% Vertrag etc. Und da hab ich genau 20 offene posten. Seit November habe ich 4 bezahlen können. Der Rest rührt sich nicht. Manche sind auch Inkassounternehmen die dann von anderen Inkassounternehmen aufgekauft wurden und dann wieder und wieder. Sehr viel Detektiv arbeit.

Mani321342  27.03.2021, 15:53
@Bianca1511

Es freut mich, dass meine antworten geholfen haben. Ich würde mich freuen, wenn meine Antworten, als hilfreichste Antwort markiert werden würde.

Bei meineschufa hast du die möglichkeit der Rückfrage die dann auch an den gläubiger weitergeleitet wird, könnte mir gut vorstellen dass die Schufa die daten aus rausrückt bzw. reagiert wenn der Gläubiger auf deine Zahlversuche nicht reagiert. Einfach mal bei der Schufa anfragen ob die helfen können.

Wenn die denen du noch etwas schuldest, sich nicht melden, besteht ja offensichtlich kein Interesse daran das zurückgezahlt zu bekommen. In dem Fall würde ich den Fall als abgeschlossen betrachten und auch keinen weiteren Versuch mehr unternehmen, Kontakt aufzunehmen.

Außerdem: Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt bei Schulden eine Verjährung gewöhnlich nach drei Jahren ein.

Außer:  z. B. eine titulierte Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Auch Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.

furbo  27.03.2021, 07:27

Vertippt

Das weiß ich nicht... Ich habe die Schulden nur aus der Schufa entnommen.

Das verstehe ich nicht - bist Du nie angeschrieben worden von Deinen Gläubigern?

"Tituliert" bedeutet, daß jeweils Mahn- und Vollstreckungsbescheide ergangen sind und daß infolgedessen normalerweise der Gerichtsvollzieher bei Dir gewesen sein müßte?

Bianca1511 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 15:52

Ja das ist tatsächlich passiert. Aber vor langer Zeit 10-15 Jahre. Also werden die wohl tituliert sein.

Falls Du Adressen ermitteln kannst, vllt. hinfahren wenn das nicht weit weg ist.

Bianca1511 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 08:15

Ne das ist sogar unmöglich da ich sonst ne Deutschland rundtour machen müsste es ja wegen corona eh verboten wäre.