Inkassoforderung - an Auftraggeber oder Inkassobüro?

6 Antworten

Es ist am besten, das Geld dem Gläubiger zu übergeben. Wenn es dem Inkassobüro übergeben werden muss, muss auch ein Vertrag unterzeichnet werden

geheim007b  24.11.2020, 08:32

nein. Das Inkasso leitet das Geld nur an den Gläubiger weiter. Vertrag braucht man keinen zusätzlichen.

Der Gläubiger hat die Forderung längst ans Inkasso abgetreten.

geheim007b  24.11.2020, 08:30

In den wenigsten fällen werden Forderungen abgetreten, in der Regel treiben Inkassobüros die Schulden nur ein... der gläubiger bleibt der ursprüngliche. Damit sind Zahlungen dorthin jederzeit möglich.

Das einfachste wenn nur 1 Brief vom Inkasso geschrieben wurde:

  • Hauptforderung & Mahnkosten direkt an den Gläubiger
  • Die Inkassoforderung von 1,3er satz (sofern berechnet) auf 0,3 kürzen und direkt ans inkassobüro

Hintergrund:

Durch das direkte zahlen an den Gläuber entsteht dem Inkassobüro kein Aufwand Geld anzunehmen, weiterzuleiten und eine Endabrechnung zu erstellen. Es war dann nur der eine Brief, das ganze ist ein "schreiben einfacher Art" das nur mit einem 0,3er Satz berechnet werden kann. Die Hauptforderung muss der Gläubiger annehmen.... wenn er sie trotzdem an das Inkasso weiterleitet ist es sein privatvergnügen.

Man kann versuchen zu überweisen (ohne Gebühr) an die ürsprüngliche Firma, man riskiert aber dass es nicht aktzeptiert wird. Also mit Gebühr an die Inkassofirma.

geheim007b  24.11.2020, 08:35

Die Hauptforderung ist dann schonmal vom Tisch, es bleibt die Schadensersatzforderung für den Aufwand des Inkassobüros. Ob die einzelnd seperat eingefordert/eingeklagt wird ist zweifelhaft. Man sollte allerdings so weit selbstkritisch sein dass man es selbst verbockt hat und nicht den Gläubiger auf den kosten sitzen lassen. Eine Reduktion von 1,3% auf 0,3% ist allerdings möglich wenn man wie an anderer stelle geschrieben mitarbeitet und die Kosten reduziert.

Ans Inkassobüro überweisen, weil der Akt dort schon angelegt ist. Kontakt mit Geldempfänger isst zu spät.